Alles was mit dem Unternehmen R&R Consulting GmbH zu tun hat, interessiert uns natürlich. Vor allem nachdem die BaFin hier einen Hinweis veröffentlicht hatte.
Unseren Recherchen nach, hat das Unternehmen R&R Consulting GmbH nun möglicherweise versucht, eine Verfügung gegen die BaFin zu erreichen. Legitim und völlig in Ordnung. Erreichen wollte man damit wohl, dass der Hinweis von der BaFin-Seite entfernt werden soll.
Gerne hätten wir nun von der beantragenden mzs-Kanzlei aus Düsseldorf gewusst, was dabei herausgekommen ist. Dazu hatten wir der Kanzlei MZS eine Presseanfrage übermittelt, die man uns aber nicht beantwortet hat. Warum auch immer.
Antrag gegen die BaFin
Mitteilung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig. Meinen aktuellen Presseausweis finden Sie im Impressum meiner Webseite www.diebewertung.de
Nachfolgende Presseanfrage bitte ich Sie mir bis Freitag den 27. November 2020 um 14 Uhr zu beantworten. Für Ihre Unterstützung recht herzlichen Dank.
Ist es richtig das Sie das Unternehmen R&R Consulting GmbH im Rahmen einer Inanspruchnahme gegenüber der BaFin vertreten, insbesondere auf Löschung des Warnhinweises der BaFin zu genanntem Unternehmen auf der Webseite der BaFin? Ein entsprechendes Dokument dazu liegt mir vor in der Redaktion.
Gibt es dazu schon eine gerichtliche Entscheidung? Wenn ja, wie ist diese ausgefallen?
Nach mir vorliegenden Informationen eines Gesellschafters der R&R Consulting GmbH haben Sie damals das Konzept für die R&R Consulting GmbH entwickelt. Ist diese Information richtig?
Ist das von der R&R Consulting GmbH praktizierte Geschäftsmodel immer noch identisch mit dem ursprünglichen Geschäftsmodel, welches Ihrerseits mit der BaFin „abgestimmt wurde?
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