Nachdem wir über den Vorgang Aurimentum berichtet hatten, gab es natürlich viele Reaktionen unserer Redaktion gegenüber. Eine besonders interessante Reaktion wollen wir dann hier einmal zur Diskussion stellen, haben das aber auch als Frage einmal zur BaFin geschickt.
Zitat aus einer an uns gerichteten Mail:
Mit dem Vertriebsverbot des „Goldkauf mit Treuexxx“ von R&R hat die BaFin nun bestätigt, dass es sich hierbei im eine prospektpflichtige Vermögensanlage handelt.
Für die Anlageberatung und Vermittlung des „Goldkauf mit Treuexxx“ benötigten die Vermittler demzufolge eine gültige Erlaubnis gemäß § 34 f Nr. 3 GewO.
Fast keiner der Verkäufer von R&R hat überhaupt eine Erlaubnis für den § 34 f GewO und schon gar nicht für § 34 f Nr. 3 GewO.
Die meisten Vermittler bei R&R beginnen also jahrelang Ordnungswidrigkeiten am laufenden Band, durch Anlageberatungen- und Vermittlungen ohne erforderliche Erlaubnis.
Wird die BaFin sich nun diesbezüglich die einzelnen Vermittler genauer anschauen und entsprechende Verfahren einleiten?
Zitat Ende
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