Das erste Urteil war ein reines „Kopfschüttel-Urteil“, damals gefällt von der Pressekammer des Landgerichtes Hamburg.
Die Pressekammer des LG Hamburg hatte uns mit einer einstweiligen Verfügung verboten, eine Veröffentlichung der BaFin zum Unternehmen R&R Consulting zu übernehmen. Ein Treppenwitz der Justizgeschichte des Landgerichtes Hamburg, der dortigen damaligen Pressekammer.
Natürlich hatten wir gegen dieses Urteil „Berufung beim OLG Hamburg“ eingelegt. Nun haben wir in dieser Woche recht bekommen und Aurimentum (R&R Consulting) muss nun alle Kosten des Verfahrens übernehmen.
In diesem Zusammenhang haben wir nun auch erneut geschaut, ob das Unternehmen denn mittlerweile Bilanzen im Unternehmensregister veröffentlicht hat. Jene Bilanzen, die seit Jahren überfällig sind.
Die letzte vom Unternehmen R+R Consulting GmbH veröffentlichte Bilanz stammt aus dem Jahre 2015. Natürlich fragen wir uns da, wie kann das Bundesamt für Justiz dies so lange zulassen? Wir wissen zwar, dass das Bundesamt für Justiz hier vor geraumer Zeit tätig geworden ist, aber ein Ergebnis dazu sieht man bis heute nicht.
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