Zitat aus einem Urteil des LG Hamburg, was wir vor allem den Vertriebspartnern der R&R Consulting GmbH ans Herz legen wollen, denn aus unserer Sicht könnte das dann sicherlich Konsequenzen für den Vertrieb haben.
Das zumindest aus unserer Sicht.
Das Landgericht Hamburg hat ein Urteil gegen den verantwortlichen Redakteur zu Gunsten der R&R Consulting GmbH gefällt. In den Gründen wird zu dem Geschäftsmodell der R&R ausgeführt:
Zitat:
Es ist weiterhin in Anrechnung zu stellen, dass das Geschäftsmodell ein hohes wirtschafiliches Risiko für sie selbst und auch ihre Anleger bedeutet. Unstreitig gab es auch das vom Beklagten enrwähnte Untersuchungsverfahren bei der BaFin. Für die letzten Jahre haben sie zudem keine Jahresabschlüsse vorgelegt. Es kann auch zugunsten des Beklagten unterstellt werden, dass ein Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG vorliegt.
Zitat Ende
Eine deutlichere Stellungnahme zum Geschäftsmodel der R&R Consultung GmbH haben wir bis zum heutigen Tage gerchtlicherseits nicht gelesen. Inhaltlich hatte die R&R Consulting GmbH konkreten sachvortrag der Redaktion hierzu nicht erwidert; obgleich jene denklogisch eine andere Auffassung vertritt.
Jeder der hier jetzt noch dieses Proukt vermittelt, ist letztlich selber Schuld, wenn die BaFin dann möglicherweise irgendwann einschreitet.
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