Aurum Deutschland AG
Frankfurt am Main
ISIN: DE000A1R1JJ4 / WKN: A1R1JJ
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, 29. August 2017
um 10:00 Uhr
in den Räumlichkeiten der
Villa Merton
Am Leonhardsbrunn 12, 60487 Frankfurt am Main
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre!
Hiermit laden wir Sie herzlich zu der ordentlichen Hauptversammlung der Aurum Deutschland AG am Dienstag, den 29. August 2017, um 10:00 Uhr, in den Räumen der Villa Merton, Am Leonhardsbrunn 12 in 60487 Frankfurt am Main, ein.
Tagesordnung
1) |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 60323 Frankfurt am Main, Oberlindau 63, eingesehen werden. Sie liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Kopie der Unterlagen erteilt. |
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2) |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlusts Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das in der Bilanz zum 31. Dezember 2016 ausgewiesene Ergebnis (Jahresfehlbetrag) auf neue Rechnung vorzutragen. |
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3) |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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4) |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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5) |
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung erhalten die Aufsichtsratsmitglieder nach Abschluss eines Geschäftsjahrs eine angemessene Vergütung, die durch Beschluss der Hauptversammlung festgestellt wird. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2016 dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats eine Vergütung in Höhe von EUR 5.000,00,–, den anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von jeweils EUR 3.000,00,– zu zahlen. |
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6) |
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und damit zusammenhängende Satzungsänderungen Die in § 4a der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 55.051,00 EUR zu erhöhen, ist zum 31. Dezember 2016 ausgelaufen. Zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die in § 4a der Satzung zum 31. Dezember 2016 ausgelaufene Ermächtigung des Vorstands durch eine neue Ermächtigung zu ersetzen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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Hinweise zur Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung sind nur die Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung, also am 29.08.2017, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Bei der Abstimmung in der Hauptversammlung gewährt jede vinkulierte Namensaktie eine Stimme. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Zahl der Aktien und Stimmrechte:
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 169.949,– (in Worten: einhundertneunundsechzigtausendneunhundertneunundvierzig Euro). Es ist eingeteilt in 169.949 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen somit insgesamt 169.949 Stimmrechte.
Frankfurt am Main, im Juli 2017
Aurum Deutschland AG
Der Vorstand
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