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Aurum Deutschland AG bald Monterra Group AG?

Stevebidmead (CC0), Pixabay
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Aurum Deutschland AG

Frankfurt am Main

(ISIN: DE000A1R1JJ4, WKN: A1R1JJ)

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Mittwoch, 08. Juli 2020 um 10:00 Uhr

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

gemäß Artikel 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung der Aurum Deutschland AG am Mittwoch, den 08. Juli 2020, um 10:00 Uhr, als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre ein. Grundlage ist eine gesetzliche Änderung zur Präsenz bei Hauptversammlungen, die durch das Bundeskabinett in Folge der Corona-Krise beschlossen wurden. Damit möchten wir in der gebotenen Berücksichtigung der gesundheitlichen Risiken Ihnen so vollständig wie möglich Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten als Aktionär/Aktionärin der Aurum Deutschland AG erhalten.

Tagesordnung

1)

Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019

Der Vorstand hat für das Geschäftsjahr 2019 einen nicht testierten Jahresabschluss zum 31.12.2019 aufgestellt. Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, die Feststellung der Hauptversammlung gemäß den Regelungen des § 173 Abs. 1 AktG zu überlassen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den vorgelegten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 festzustellen.

2)

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

3)

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4)

Beschluss über die Satzungsänderung der Umbenennung der Aurum Deutschland AG zu Monterra Group AG

In Anbetracht der kasachischen Regierungsanforderungen zur Namensgebung von in Kasachstan aktiven Gesellschaften sowie den Tätigkeiten der Aurum Deutschland AG in Kasachstan schlägt die Gesellschaft den Aktionären vor, den Namen der Gesellschaft von ‚Aurum Deutschland AG‘ in ‚Monterra Group AG‘ umzubenennen.

Geändert wird in der Satzung der Aurum Deutschland AG § 1 (1) zu ‚Die Gesellschaft führt die Firma Monterra Group AG.‘ sowie alle folgenden Bezugnahmen in der bestehenden Satzung.

5)

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung erhalten die Aufsichtsratsmitglieder nach Abschluss eines Geschäftsjahrs eine angemessene Vergütung, die durch Beschluss der Hauptversammlung festgestellt wird.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2019 eine Vergütung von Euro 4.000,- für jedes Mitglied des Aufsichtsrates zu zahlen.

Hinweise zur Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts:

I.)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung sind nur die Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung, also am 08.07.2020, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

II.)

Die Abstimmung erfolgt elektronisch bis zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Tagesordnungspunktes. Jeder Aktionär, jede Aktionärin erhält im Vorfeld der HV eine weitere E-Mail mit der Abstimmungsmöglichkeit mit generischer ID, um eine anonyme und sichere Abstimmung zu gewährleisten. Das Ergebnis der Abstimmungen wird bis zum Ende der HV bekannt gegeben.

III.)

Die elektronische Abstimmung kann auch über einen Vertreter mit Anweisung für die Stimmrechtsausübung erfolgen. Die Vollmachtsvorlage ergeht mit der zweiten E-Mail.

IV.)

Fragen zu den Tagungsordnungspunkten der Hauptversammlung sind durch alle stimmberechtigten Aktionäre auf schriftlichem oder elektronischem Wege bis spätestens zwei Tage vor Beginn der Hauptversammlung an den Vorstand zu übermitteln.

Zahl der Aktien und Stimmrechte:

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 169.949,- (in Worten: Einhundertneunundsechzigtausendneunhundertneunundvierzig Euro). Es ist eingeteilt in 169.949 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen somit insgesamt 169.949 Stimmrechte.

Frankfurt am Main, im Juni 2020

Aurum Deutschland AG

Der Vorstand

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