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Aus der FinTech Group Bank AG wird nun die flatex Bank AG

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Es ist eine erneute Namensänderung der Bank, die wir auch noch unter dem Namen “ biw Bank für Investments und Wertpapiere AG“ kennen. Nun, vielleicht wird dann auch mit dem neuen Namen das Bilanzergebnis in der Position „Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit“  wieder besser.Amtsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: HRB 105687Bekannt gemacht am: 20.03.2019 22:01 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

20.03.2019

HRB 105687: FinTech Group Bank AG, Frankfurt am Main, Rotfeder-Ring 7, 60327 Frankfurt am Main. Die Hauptversammlung vom 15.03.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 1.2 (Firma) beschlossen. Neue Firma: flatex Bank AG.

FinTech Group Bank AG (vormals: biw Bank für Investments und Wertpapiere AG)

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Lagebericht

I. Wirtschaftsbericht

Weltwirtschaft 1

Das Expansionstempo der Weltwirtschaft hat sich gefestigt, insbesondere der Welthandel hat sich seit dem vergangenen Jahr deutlich belebt. Die globale Industrieproduktion ist weiter aufwärtsgerichtet. Insgesamt hat das Bruttoinlandsprodukt der Welt im Jahr 2017 mit 3,3% deutlich stärker zugelegt, als noch im Jahr 2016. Wesentlicher Treiber des Aufschwungs ist die Industrieproduktion sowohl in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften als auch in den asiatischen Schwellenländern. Mit der Erholung bei der Industrieproduktion und dem Welthandel belebt sich auch die weltweite Investitionstätigkeit. Zur Beschleunigung der konjunkturellen Dynamik dürfte aber auch der Wegfall einer Vielzahl von Risiken beigetragen haben. So blieb der seit langem befürchtete Wachstumseinbruch in China weiterhin aus und die inländische Nachfrage erwies sich als robust. Auch durch die Unsicherheiten der neuen US-Regierung, den Brexit und die Aussicht auf den Wahlausgang in Frankreich, Deutschland und den Niederlanden schien die Weltwirtschaft nicht an Fahrt zu verlieren. Anknüpfend an das starke Jahr 2017, dürfte die Weltwirtschaft auch in 2018 weiterhin überdurchschnittlich expandieren.

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in Deutschland 2

Die konjunkturelle Lage in Deutschland war im Jahr 2017 durch ein kräftiges Wirtschaftswachstum gekennzeichnet. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes stieg das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2017 um 2,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist damit das achte Jahr in Folge gewachsen. Der Konsum der privaten Haushalte wies sich als wichtiger Wachstumsmotor der deutschen Wirtschaft aus. Die privaten Konsumausgaben stiegen preisbereinigt um 2,0 Prozent zum Vorjahr. Die Konsumausgaben privater Haushalte (in jeweiligen Preisen) lagen so im vergangenen Jahr bei rund 1.680 Milliarden Euro. Zusätzlich beigetragen haben die gestiegenen Investitionen vieler Unternehmen und die starke Exportindustrie.

Die Wirtschaft profitiert von einer starken Nachfrage nach Industriegütern aus dem Ausland, zudem kurbelt die gute Lage am Arbeitsmarkt den privaten Konsum und den Wohnungsbau an. Die zunehmende Überauslastung der gesamtwirtschaftlichen Kapazitäten führt, neben den ansteigenden Löhnen auch zu einem zunehmenden Preisanstieg. Die Arbeitnehmer müssen sich auf eine weitere anziehende Inflation einstellen. Die Inflationsrate lag im Jahr 2017 bei 1,8%, angetrieben durch den hohen Ölpreis und den steigenden Nahrungsmittelkosten. Damit befindet sich die deutsche Wirtschaft auf dem Weg in die Hochkonjunktur. Maßgeblich dazu beigetragen hat die Industrie, die von den deutlich verbesserten Konjunkturaussichten im Euroraum und dem Rest der Welt profitiert und ihre Export- und Investitionstätigkeiten spürbar ausweiten wird. Aber auch der private Konsum und die Bauwirtschaft sollten im Jahr 2018 weiterhin kräftig expandieren, wenngleich sich ihr Beitrag etwas abschwächen wird.

Finanzmärkte 3

Das sechste Jahr in Folge hat der deutsche Aktienindex Dax zugelegt. Er schloss am letzten Handelstag bei 12.917,64, im Jahresvergleich entspricht das einem Plus von 12,5%. Der Nebenwerteindex MDax stieg um 18,1%. Auch wenn die globalen Aktien das Jahr zunächst zaghaft starteten, legten sie im weiteren Jahresverlauf deutlich zu. Der MSCI World Index stieg insgesamt um mehr als 18%.

Zu den Gewinnern zählte auch der Euro, der gegenüber allen wichtigen Währungen aufwertete. Zum Jahresende kletterte der Kurs auf 1,2010 Dollar, was einem Jahresgewinn von mehr als 14% entspricht. Aufwärts ging es auch mit dem Ölpreis, ein Fass der Sorte Brent Crude Oil kostete zuletzt 66,23 Dollar oder fast 17% mehr als vor einem Jahr. Absoluter Überflieger war die Kryptowährung Bitcoin, die von 966 Dollar am Jahresanfang auf zuletzt 14.366 Dollar stieg, das entspricht einem Zuwachs von 1.387 %. Das sehr niedrige Zinsniveau der europäischen Anleihen herrschte auch in 2017 vor, ein nachhaltiger Trend zu höheren Marktzinssätzen vermochte sich nicht durchzusetzen. Die zehnjährige Bundesrendite notierte am Jahresende bei 0,43%.

1 http://ap-verlag.de/die-wirtschaft-im-euroraum-wird-2018-kraeftig-wachsen/40231/ (15.12.2017)
2 Quelle: Pressemitteilung Nr.011 des statistischen Bundesamts (11.01.2018)
3 Vgl. Börsen-Zeitung vom 30.12.2017

II. Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2017 wickelte die FinTech Group Bank AG insgesamt 11.272.496 Wertpapier-, FX- und CFD-Transaktionen ab. Die Zahl, der unter dem Haftungsdach der FinTech Group Bank AG betreuten Konten stieg auf 314.207 sowie die Anzahl der Depots auf 236.078. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 verwaltete die Bank 11,79 Milliarden Euro Assets under Administration (0,88 Milliarden Euro Kundeneinlagen sowie 10,91 Milliarden Euro Depotvolumen).

Weitere 78.376 Konten werden im Rahmen eines BPO im Auftrag anderer Kreditinstitute betreut.

Das Jahr 2017 war durch folgende Aktivitäten gekennzeichnet:

1. Gesellschaftliche Veränderungen

Auf Ebene der FinTech Group AG wurde im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs die Konzernverschmelzung der XCOM AG auf die FinTech Group AG vollzogen. In diesem Zusammenhang erfolgte ein Ausschluss der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der XCOM AG gegen Zahlung einer Barabfindung. Dadurch konnte ein wesentlicher Meilenstein in der Verschlankung der Konzernstruktur erreicht werden, die 2016 mit der „aus 5 mach 2“-Strategie ins Leben gerufen wurde.

Das Geschäftsjahr 2017 war entsprechend mit der Umsetzung dieser Strategie geprägt und die FinTech Group AG hat mit den damit verbundenen Umstrukturierungsmaßnahmen alle Voraussetzungen geschaffen, die einzelnen Unternehmensteile noch enger zusammenzuführen, Synergien zu heben und ist dem Ziel, eines der führenden Financial Services Technologies-Unternehmen in Europa zu werden, erneut einen wesentlichen Schritt nähergekommen. Das hohe Einsparungspotential bei Sachkosten ergibt sich im Wesentlichen aus reduzierten Prüfungs- und Beratungskosten (künftig nur 2 statt 5 Abschlüssen) sowie regulatorisch und aufsichtsrechtlich niedrigeren Kosten. Ferner reduzieren sich Aufwendungen für Aufsichtsratsmandate, Hauptversammlungen und Versicherungen.

Während die Umstrukturierung der FinTech Group AG mit der Fusion der XCOM AG abgeschlossen wurde, ist auch der Umbau der biw Bank AG zügig vorangekommen. Als ein erfolgreiches Event konnte die Umfirmierung der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG in die FinTech Group Bank AG zum 15. Juni 2017 gefeiert werden. Im weiteren Konsolidierungsprozess erfolgte rückwirkend zum 01. Januar 2017 die Verschmelzung der ViTrade GmbH mit der FinTech Group Bank AG. Die Betriebsstätte und die Belegschaft wurden vollständig in die Bank integriert und die Marke „ViTrade“ wird unverändert unter dem Dach der Bank fortgeführt. Somit ist nur noch der Zusammenschluss mit der flatex GmbH ausstehend, der im ersten Quartal 2018 vollzogen wird.

2. Segmente der FinTech Group Bank AG

Die FinTech Group Bank AG unterteilt ihre geschäftlichen Aktivitäten in die operativen Segmente Business-to-Consumer (B2C), Business-to-Business (B2B), sowie Credit & Treasury (C&T).

Das Segment B2C umfasst Produkte und bankfachliche Dienstleistungen für das in den Konzern einbezogene Tochterunternehmen flatex GmbH sowie die eigenen Marken „ViTrade“ und „Brokerport“. Weiterhin werden unter dem Haftungsdach der FinTech Group Bank AG Dienstleistungen im Bereich Brokerage, Capital Markets und Custodian Business angeboten.

Innerhalb des Segments B2B bietet die FinTech Group Bank AG einerseits ihren Partnern mit eigener Banklizenz das komplette Produktspektrum einer Vollbank als Outsourcing-Lösung an. Die Bank tritt dabei nach außen nicht auf, sondern erledigt alle Prozesse im Namen der jeweiligen Partner. Zentrale Leistungsbestandteile der FinTech Group Bank AG sind die Wertpapierabwicklung und die technologisch vollautomatisierte Transaktionsabwicklung. Weiterhin werden unter dem Haftungsdach der FinTech Group Bank AG Dienstleistungen im Bereich GCM, Employee Participation, Payments, Cash Management und Deposit Platforms angeboten.

Das Segment „Credit & Treasury“ spiegelt die Handels- und Anlagenaktivität sowie das sehr konservativ betriebene Kreditgeschäft wieder.

3. Wesentliche Entwicklungen des Segments Business-to-Consumer (B2C)

a) Geschäftsbereich Online Brokerage intern (flatex, ViTrade, Brokerport)

Im Geschäftsbereich Online Brokerage kooperiert die FinTech Group Bank AG nach wie vor mit der zur FinTech Group AG gehörenden flatex GmbH. Die ViTrade GmbH ist im Rahmen der „aus 5 mach 2“-Strategie in die FinTech Group Bank AG aufgegangen, wo unter den Marken „ViTrade“ und „Brokerport“ weiterhin Wertpapierkommissionsgeschäfte ausgeführt werden.

Die Anzahl der für interne Marken ausgeführten Wertpapier-, FX- und CFD-Transaktionen konnte in 2017 erneut gesteigert werden und belief sich auf 10.104.745 Transaktionen im Vergleich zu 9.546.061 Transaktionen im Vorjahr, was einem Anstieg von rd. 5,9% entspricht. Hierbei war ein überproportionaler Anstieg der Handelsvolumina bei den Wertpapiertransaktionen von 65,6 Milliarden Euro auf nunmehr 78,9 Milliarden Euro (rd. 20,2%) zu verzeichnen. Die Anzahl der betreuten Kunden stieg um 17,5% von 185.514 in 2016 auf 217.945 in 2017. Das verwahrte Depotvolumen stieg erneut um ca. 1,6 Milliarden Euro (rd. 26,2%) auf ca. 7,5 Milliarden Euro in 2017.

flatex

Unter der Marke „flatex“ hat man sich als Online Broker auf das beratungslose Wertpapiergeschäft spezialisiert und wendet sich dabei an aktive, gut informierte Trader und Investoren, die eigenverantwortlich handeln und anlegen. Das Angebot erstreckt sich über alle Wertpapierarten mit Handelsmöglichkeiten an allen deutschen und vielen internationalen Börsen sowie über den außerbörslichen Direkthandel, den CFD- und FX-Handel (Devisen- oder Währungshandel). Das Angebot zeichnet sich durch ein günstiges Preismodell aus, verbunden mit der Fokussierung auf einen konsensorientierten Service.

Das Geschäftsjahr 2017 war durch eine Vielzahl von Innovationen und dem Erreichen neuer Bestmarken gekennzeichnet. Das Handelsblatt erteilte der flatex im Jahr 2017 die Auszeichnung „Bester Online Broker“ zum 5. Mal in Folge und bei der Brokerwahl 2017 wurde das Unternehmen in der Kategorie „Fonds & Zertifikate“ zum besten Broker gewählt. Weiterhin landete flatex bei dem Onlinebrokervergleich der Euro am Sonntag auf Platz 1. Als ein Ergebnis der wiederholten Auszeichnungen konnten über die angebotenen Vertriebskanäle 38.838 (Deutschland: 30.325/Österreich: 8.513) Kunden angelegt werden, so dass zum Ende des Jahres die absolute Anzahl der Kunden um 18,6% von 175.434 auf 207.995 gesteigert werden konnte. Die Marktbereinigung bzw. Konsolidierung im Bereich der Online Broker ist mit der Übernahme der OnVista AG durch die Comdirect Bank AG weiter vorangeschritten. Hiermit fällt der letzte, im Verhältnis zu flatex, preiskompetitive Onlinebroker weg, was voraussichtlich zu einem zusätzlichen Anstieg der Kundenzahl führen wird. Auch für das Jahr 2018 kann davon ausgegangen werden, dass dieser Trend anhält und der Marktanteil von ca. 20% in Deutschland und ca. 50% in Österreich weiter ausgebaut werden kann. Dies bestätigt auch der erste Monat des Jahres 2018, in dem der Neukundenzuwachs ungebrochen anhält.

Im Rekordmonat November 2017 wurde bei flatex mit über 827 Tsd. Transaktionen ein historischer Höchstwert bei den Transaktionszahlen erzielt. Die Anzahl der Wertpapiertransaktionen im Kassa-Handel sowie über den außerbörslichen Direkthandel konnte in Deutschland um 14,7% und in Österreich sogar um 54,4% gesteigert werden. Einen großen Beitrag haben hierbei die durch flatex eingeführten Produktinnovationen geleistet. So bietet flatex z.B. als erster Broker am Markt ein Zertifikat auf den Kurs des Bitcoins an und die gemeinsam mit Morgan Stanley aufgelegten ETPs der Eigenmarke ‚flatex select‘ erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Neben dem bereits im Vorjahr gestarteten „flatex flex-Kredit“ wurde der „flatex PolicenKredit“ eingeführt, über welchen Kunden die Möglichkeit haben ihre Lebens-/Rentenversicherung für Kreditbeträge bis zu 100.000 EUR als Sicherheit zu hinterlegen und so ihren Handlungsspielraum zu erweitern.

Mit der Allgemeinverfügung der BaFin vom 08. Mai 2017 den CFD-Handel zukünftig in der Vermarktung, dem Vertrieb und Verkauf zu beschränken ist auch bei flatex ein Rückgang der CFD-Transaktionen um 28,8% einhergegangen. Durch den starken Anstieg im wesentlich ertragsstärkerem Kassa-/OTC-Handel konnte der Entwicklung im CFD-Handel entgegenwirkt werden, so dass die Zahl der Wertpapiertransaktionen sich im Geschäftsjahr auf 7.741.998 Transaktionen (Deutschland: 6.917.405/Österreich: 824.593) belaufen hat. Die Abwicklung des CFD-Geschäfts erfolgt über die Commerzbank AG, so dass für FinTech Group Bank AG kein Handelsrisiko besteht.

Für das Jahr 2018 wird infolge der positiven Neukundenentwicklung sowie einem stetigen Ausbau des Produktportfolios ein starker Anstieg der Wertpapiertransaktionen erwartet. Als richtungsweisend kann der Umstand betrachtet werden, dass bereits im Januar 2018 allein 5.588 neue Konten eröffnet wurden und die bisherige Rekordmarke mit über 829 Tsd. Wertpapiertransaktionen erneut gerissen wurde.

ViTrade

Mit der Marke „ViTrade“ wird eine professionelle Brokerage-Plattform für anspruchsvolle Trader betrieben. Hierbei liegt der Fokus auf maßgeschneiderte Konditionen, einer flexiblen Plattform und individuellen Tools.

Die Anzahl der ausgeführten Wertpapier-, FX- und CFD-Transaktionen konnte in 2017 gesteigert werden und belief sich auf 1.459.201 Transaktionen im Vergleich zu 1.192.886 Transaktionen im Vorjahr, was einem Anstieg von rd. 22,9% entspricht. Die Anzahl der betreuten Kunden stieg von 2.357 in 2016 auf 2.378 in 2017. Das verwahrte Depotvolumen stieg um 21 Millionen Euro auf ca. 270 Millionen Euro in 2017.

In Anbetracht der Entwicklung im Geschäftsjahr 2017, wie auch den vorangegangenen Jahren, geht der Vorstand für das Jahr 2018 von einem steigenden Ergebnisbeitrag im Geschäftsfeld Online Brokerage aus.

b) Geschäftsbereich Online Brokerage extern

Institutional Brokerage

Im Geschäftsfeld „Institutional Brokerage“ ist die FinTech Group Bank AG mit dem vertraglich gebundenen Vermittler Koch Wertpapier GmbH aktiv. Im Geschäftsjahr 2017 konnte mit 107.788 die Zahl der Wertpapiertransaktionen gegenüber dem Vorjahr um 64,7% gesteigert werden und es wird eine weiterhin positive Entwicklung für das Jahr 2018 erwartet.

Vermittlergeschäft

Wie bereits in den vorherigen Geschäftsjahren hat sich der Rückgang dieses Geschäftsfeldes auch in 2017 weiter vollzogen und generiert nunmehr keinen relevanten Ergebnisbeitrag. Der Geschäftsbereich wird auf absehbare Zeit keine strategische Bedeutung für die FinTech Group Bank AG haben, so dass der Vorstand beschlossen hat das Geschäft im Laufe des Jahres 2018 einzustellen.

4. Wesentliche Entwicklungen des Segments Business-to-Business (B2B)

a) General Clearing Member/BPO

Die Bank verfügt über den Status als General Clearing Member (GCM) für das Aktien- und Wertpapiergeschäft. Ziel ist es, Makler und Wertpapierhandelsbanken von den schlanken und effizienten Prozessen der Wertpapierabwicklung der FinTech Group Bank AG zu überzeugen. Für die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG erbringt die Bank als Kooperationspartner seit Dezember 2014 die Abwicklung des gesamten Fondsgeschäfts und seit Mitte 2015 die komplette Wertpapierabwicklung. So wurden 2017 über 1.059.963 Wertpapiertransaktionen als GCM abgewickelt, was einer Steigerung von 24,6% gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Die Aktivitäten aus der Betreuung der pbb direkt-Plattformen zeigten infolge der anhaltenden Niedrigzinspolitik und dem anhaltenden Wettbewerb in der Vermittlung von Tages- und Festgeldern in 2017 einen Rückgang der Ergebnisbeiträge. Es ist davon auszugehen das die derzeitige Marksituation auch in 2018 anhalten wird, aufgrund der vertraglichen Situation wird ein weiterer Rückgang der Ergebnisbeiträge jedoch ausgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2017 wurde für die Mandanten KOMMUNALKREDIT INVEST, Vall Banc und Obotritia Capital KGaA die technische Realisierung vorangetrieben, so dass diese im Laufe des Jahres 2018 ihre operative Tätigkeit aufnehmen können. Aus der Erbringung bankfachlicher Dienstleistungen für die genannten Mandanten wird ein zusätzlicher signifikanter Ergebnisbeitrag generiert werden.

Die Weiterentwicklung des Kernbanksystems FTG:CBS durch die FinTech Group AG ist nicht zuletzt das Resultat aus den Erfahrungen und Kundenbedürfnissen der letzten Jahre im Bereich Business Process Outsourcing sowie der engen Verzahnung zwischen Fin- und Tech-Einheit. Durch die stetige Weiterentwicklung der Bankprodukte und Prozesse wird der Automatisierungsgrad sowie die Effizienz weiter erhöht werden. Zum anderen führen steigende regulatorische und technische Anforderungen, wie z.B. MiFID II, PSD II, T2S, AnaCredit, etc. zu neuen Problemstellungen bei Kunden, welche jedoch mit Lösungen der FinTech Group AG und FinTech Group Bank AG gelöst werden können.

So konnte mit der andorranischen Vall Banc bereits ein weiterer Neukunde von der Qualität der Leistungen überzeugt werden und man befindet sich mit weiteren Mandanten in Verhandlung. Es wird erwartet, dass die FinTech Group Bank AG gemeinsam mit der FinTech Group AG in 2018 neben dem genannten Mandanten weitere drei bis fünf BPO-Kunden gewinnen kann.

Der Vorstand geht davon aus, dass aufgrund der Ausweitung des BPO-Geschäfts durch die bereits neu gewonnenen Kunden sowie weiteren BPO/GCM-Kunden das Ergebnis für das Jahr 2018 signifikant gesteigert werden kann.

b) Employee Participation

Weiterhin erbringt die FinTech Group Bank AG seit 2015 durch eine Kooperation mit der Equatex AG, Zürich/Schweiz, Dienstleistungen zur Abwicklung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen deutscher Großkonzerne (DAX Unternehmen), welche im Geschäftsjahr 2017 weiter gefestigt wurde und über welche auch zukünftig mit steigenden Ergebnisbeiträgen gerechnet werden kann.

c) Geschäftsbereich Cash-Logistik

Die FinTech Group Bank AG hat mit Ihren Partnern in verschiedenen Branchen und unter Einsatz divergierender Betriebsmodelle, sowie bei den eigens betriebenen Geräten die Anzahl der aufgestellten Automaten in 2017 nicht konstant halten können. Der Eigenbetrieb wird auf absehbare Zeit keine strategische Bedeutung für die FinTech Group Bank AG haben, so dass der Vorstand beschlossen hat die selbst betriebenen Geräte im Laufe des ersten Quartals 2018 zu veräußern. Zukünftig wird der Fokus auf dem reinen bankfachlichen Betrieb für Dritte liegen.

5. Entwicklung des Segments Credit & Treasury (C&T)

a) Einlagenentwicklung

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind zum 31. Dezember 2017 gegenüber dem Vergleichszeitpunkt des Vorjahres von ca. EUR 1.343 Millionen auf EUR 889 Millionen gesunken. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Handelsaktivitäten der Bankkunden. Trotz der Weiterberechnung von Negativzinsen waren die Netto-Cashzuflüsse im laufenden Jahr positiv, bedingt durch deutlich gestiegenen Kundenzahlen. Dies bestätigt erneut, dass die Kunden der FinTech Group Bank AG ihre Einlagen als Basis ihrer Handelstätigkeiten einsetzen. Im Bereich Treasury wird eine breitere Diversifikation der Geldanlage u.a. in Anleihen und Kommunalkrediten verfolgt, die bei unveränderter Haltedauer unter Berücksichtigung adäquater Adressausfallrisiken erheblich ist.

b) Entwicklung Kreditgeschäft

Im Rahmen der Diversifikation erfolgte im Geschäftsjahr 2017 eine weitere Ausweitung des Kreditgeschäfts. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um vollbesicherte Kredite. Neben der Erhöhung der Lombardkreditauslastungen und des Flex-Kredits bei flatex konnte durch Ausweitung des Truesale-Factorings und Beimischung von Konsortialkrediten und Betriebsmittelkrediten das Kreditexposure signifikant gesteigert werden. Daneben hat die Bank weitere Investitionen in Kreditplattformen getätigt. Zum 31. Dezember 2017 belief sich das Kreditportfolio auf ca. EUR 186,5 Millionen.

c) Arbitragehandel

Die FinTech Group Bank AG betreibt ein unwesentliches Eigengeschäft. Hierbei werden grundsätzlich simultane Kauf- und Verkaufsgeschäfte von Wertpapieren getätigt, um Marktineffizienzen durch klassisches Arbitragegeschäft auszunutzen. Dabei sind keine aktiven Positionierungen vorgesehen, so dass Marktänderungsrisiken im Wesentlichen nicht eingegangen werden.

III. Ertragslage

Das Geschäftsjahr 2017 schloss mit einem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 4.446 (Vorjahr: TEUR 8.062) ab, welches nach Steuern aufgrund der am 20. Oktober 2017 mit der Muttergesellschaft geschlossenen Gewinnabführungsvertrags in Höhe von 4.437 vollständig abgeführt wird, sodass sich ein Bilanzgewinn von TEUR 0 ergibt. Während das Ergebnis im Vorjahr insbesondere durch Sondereffekte wie der Auflösung stiller Reserven und Rückstellungen in Höhe von 4,0 Millionen EUR geprägt war wurde im aktuellem Berichtsjahr dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach §340e TEUR 114 und gemäß §340g HGB ein Betrag in Höhe von TEUR 7.000 ergebniswirksam zugeführt. Grund hierfür ist insbesondere die Schaffung von Risikodeckungskapital im Hinblick auf die strategische Ausrichtung, dass vollbesicherte Kreditbuch auf über EUR 300 Millionen wachsen zu lassen. Die Berechnung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gemäß § 340 Abs. 1 HGB.

Das Zinsergebnis konnte im Bereich Kredit signifikant gesteigert werden, war jedoch im Einlagengeschäft belastet durch die Negativverzinsung bei der EZB und dem folglich vorherrschenden Marktumfeld. Im Bereich Treasury wird eine breitere Diversifikation der Geldanlage u.a. in Anleihen und Kommunalkrediten verfolgt, die bei unveränderter Haltedauer unter Berücksichtigung adäquater Adressausfallrisiken erheblich ist. Aufgrund erschwerter Anlagebedingungen auch im Bereich der Kommunal- und Kassenkredite, ist das Geschäft jedoch signifikant zurückgeführt worden. Durch den erfolgreichen Aufbau eines kommerziellen Kreditbuches, das im Wesentlichen aus vollbesicherten Wertpapierkrediten besteht, konnten trotz herausfordernder Marktbedingungen die Zinserträge annähernd verdreifacht werden und stiegen auf TEUR 9.252 (Vorjahr: TEUR 3.250).

Das Provisionsergebnis inklusive des Ergebnisses aus Finanzgeschäften stieg im Jahresvergleich um 34,8% von TEUR 25.282 auf TEUR 34.083.

Das Teilergebnis des Segments B2C konnte um 47,4% von TEUR 18.252 in 2016 auf nun TEUR 26.895 gesteigert werden. Infolge der eingangs beschriebenen Entwicklungen konnte das Ergebnis Online Brokerage sowie das damit verbundenen Devisenkursergebnis von TEUR 17.524 auf TEUR 24.801 um 41,5% gesteigert werden.

Im Segment B2B bewegt sich das Ergebnis mit TEUR 7.027 gegenüber dem Vorjahr mit TEUR 7.022 auf dem Vorjahresniveau. Bedingt durch den Wegfall des Mandanten IKB direkt ist das Ergebnis im Teilbereich BPO gegenüber dem Vorjahr von TEUR 2.841 um 37,7% auf TEUR 1.770 gesunken. Infolge einer positiven Entwicklung im Bereich der Tauschkasse konnte ebenso dem rückläufigen Ergebnis aus dem Betrieb von Geldautomaten entgegengewirkt werden, so dass sich im Bereich Cash-Management das Provisionsergebnis in Höhe von TEUR 1.204 nur leicht unter dem Vorjahresniveau von TEUR 1.299 bewegt. Das Ergebnis aus sonstigen Aktivitäten im B2B-Umfeld konnte insbesondere aus gestiegenen Ergebnisbeiträgen im Geschäft Employee Participation, Payments und Deposit Platforms von TEUR 2.881 gegenüber dem Vorjahr um 40,6% auf nunmehr TEUR 4.052 gesteigert werden. Durch Produktivnahme der Mandanten KOMMUNALKREDIT INVEST und Obotritia Capital KGaA sowie einer Fortschreibung der positiven Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr wird für das kommende Jahr eine signifikante Steigerung des Ergebnisbeitrags erwartet.

Das Nettoergebnis des Handelsbestandes aus den von der Bank betriebenen Arbitragegeschäften betrug im Geschäftsjahr 2017 TEUR 1.139.

Diesen Erträgen stehen Aufwendungen in folgenden Bereichen gegenüber. Infolge diverser Neueinstellungen, der Eingliederung der ehemaligen ViTrade-Mitarbeiter sowie dem Erfolg angemessener Rückstellungen für Bonifikationen erhöhte sich der Personalaufwand um 39,3% von TEUR 6.464 auf TEUR 9.004. Die sonstigen Verwaltungskosten sind bedingt durch die Verschmelzung der ViTrade, Umlage der Stabsstellen sowie gestiegener informationstechnologischer- und regulatorischer Kosten gegenüber dem Vorjahr um 25,6% auf TEUR 26.155 gestiegen.

Der operative Geschäftsverlauf der Bank war in 2017 trotz des schwierigen Marktumfeldes äußerst positiv und endete zum wiederholten Mal als das stärkste Geschäftsjahr der Unternehmensgeschichte.

IV. Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzstruktur der FinTech Group Bank AG in 2017 entspricht im Wesentlichen der Struktur des Jahres 2016. Geschäftsimmanent hat die FinTech Group Bank AG eine ausgeprägte Passivseite, die durch die hinterlegten Kundeneinlagen geprägt ist.

Die Forderungen an Kreditinstitute bestehen in Höhe von TEUR 144.115 (31. Dezember 2016: TEUR 190.708). Die Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere belaufen sich auf TEUR 86.844 (31. Dezember 2016: TEUR 473.585). Der Bestand an festverzinslichen Wertpapieren ist dem Anlagevermögen zugeordnet. Die Forderungen an Kunden reduzierten sich von TEUR 537.252 in 2016 auf TEUR 441.032 im Jahr 2017 und resultieren im Wesentlichen aus der gesunkenen Anzahl ausgegebener Kassenkredite. Die Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere belaufen sich auf TEUR 90.770 (31. Dezember 2016: TEUR 40.690) und sind bedingt durch die Anlage in einen aktiv gemanagten Fond gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die Höhe des Postens Immaterielle Anlagewerte beträgt TEUR 442 (31. Dezember 2016: TEUR 70). Es handelt sich ausschließlich um Software. Es wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 1.359 (31. Dezember 2016: TEUR 4.104) ausgewiesen. Die Höhe der Rechnungsabgrenzungsposten ergibt sich aus Anschaffungskosten von Anleihekäufen sowie als Folge der für die Banksystementwicklung erforderlichen Zusatzprogrammierungen im Rahmen der Neuentwicklung von Funktionalitäten im Zusammenhang mit dem Kernbanksystem sowie dem Aufbau eines Paymentmoduls. Die FinTech Group AG stellt hierfür entgeltlich die wesentlichen erforderlichen Hard- und Softwarekomponenten für die Abwicklung bzw. den Betrieb der Geschäftsfelder der FinTech Group Bank AG zur Verfügung. Diese Zusatzprogrammierungen erfüllen nicht die Eigenschaften eines Vermögensgegenstandes, da es an der selbstständigen Nutzbarkeit bzw. auch an der eigenständigen Verwertbarkeit fehlt. Bei Produktivnahme der Zusatzprogrammierungen werden die Gesamtkosten ab dem Stichtag über einen Zeitraum von fünf Jahren aufwandswirksam aufgeteilt.

Die zum Bilanzstichtag bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 61.772 (31. Dezember 2016: TEUR 56.495) sind im Wesentlichen auf Aktivitäten in der Abwicklung des Wertpapiergeschäftes zurückzuführen. Gleiches gilt für die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, welche sich zum 31. Dezember 2017 auf TEUR 888.684 (31. Dezember 2016: TEUR 1.343.245) belaufen.

Bilanzunwirksame Verpflichtungen bestehen insbesondere in Form von unwiderruflichen nicht ausgenutzten Kreditzusagen aus dem Lombardkreditgeschäft i.H.v. TEUR 181.500 (im Vorjahr TEUR 174.841).

V. Risikobericht

1. Risikosteuerung allgemein

Risikoposition und Risikosteuerung

Die FinTech Group Bank AG ist als einer der Markt- und Innovationsführer im deutschen Online-Brokerage in einem regulierten Markt tätig. Neben den stetigen Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld der Gesellschaft ist daher auch der Wandel der gesetzlichen beziehungsweise aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Unternehmenserfolg von wesentlicher Bedeutung. Die aktuellen Entwicklungen werden permanent beobachtet und sorgfältig analysiert. Der Vorstand bezieht die sich abzeichnenden Chancen und potenziellen Gefahren in seine Geschäfts- und Risikostrategie ein und passt diese bei Bedarf entsprechend an. Die Überwachung und Steuerung von Risiken ist bei der FinTech Group Bank AG zentraler Bestandteil der Führungsinstrumente der Gesellschaft.

Grundsätzlich fördert die FinTech Group Bank AG eine Risikokultur, die sowohl beim Management als auch bei den Mitarbeitern die Beachtung hoher ethischer Standards und ein ausgeprägtes Risikobewusstsein in allen relevanten Geschäftsprozessen sichert. Die Begrenzung von Risiken gehört darüber hinaus für alle Führungskräfte der Bank zu den wesentlichen Zielvorgaben innerhalb ihrer jeweiligen Verantwortungsbereiche. Jede Führungskraft entwickelt in diesem Zusammenhang wirksame aufgabenspezifische Kontrollprozesse und stellt deren laufende Anwendung sicher.

Zur gesamten und übergreifenden Einschätzung, Limitierung und Steuerung von Risiken hat die FinTech Group Bank AG darüber hinaus eine separate Abteilung „Risikomanagement“ aufgebaut. Sie trägt damit ganz wesentlich zu den abteilungsübergreifenden und Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozessen verankerten Aufgaben der Identifikation, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation von Risiken bei.

Risikoidentifikation und Risikobeurteilung

Die FinTech Group Bank AG verfügt über eine regelmäßige – bei Bedarf auch anlassbezogene aktualisierte- Risikoinventur, bei der sie folgende wesentliche Risikoarten identifiziert hat: Adressenausfall-, Marktpreis-, Zinsänderungs-, operationelles und Liquiditätsrisiko. Dabei erfolgt auch eine Risikobewertung unter Berücksichtigung getroffener risikoreduzierender Maßnahmen sowie der gegebenen Eigenkapitalsituation. Hierzu zählt insbesondere ein Risikoschirm in Form einer Übernahme von Risiken durch die Kooperationspartner und Mandanten der FinTech Group Bank AG. Dabei wird zwischen der FinTech Group Bank AG und den Kooperationspartnern Wert daraufgelegt, dass Risiken entsprechend der Chancen getragen oder mitgetragen werden.

In der Risikoinventur der FinTech Group AG werden die Risikoeinschätzungen über alle als wesentlich eingeschätzten Unternehmensbereiche in konsistenter Weise durchgeführt. Dabei wird eine Einschätzung zu Schadenswahrscheinlichkeiten und Schadenshöhen, die zu einer risikoorientierten Gesamteinschätzung verdichtet werden vorgenommen. Die Analysen dienen insbesondere auch einer frühzeitigen Identifikation sich abzeichnender Risikokonzentrationen um frühzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

Über die Risikoeinschätzungen der Risikoinventur wird im Rahmen des laufenden Risikoreportings der FinTech Group Bank AG berichtet und regelmäßig mit der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsrat erörtert.

Steuerung von Risiken

Die FinTech Group Bank AG führt auf regelmäßiger Basis szenariobasierte Risikotragfähigkeitsrechnungen (inklusive Stresstests) durch, die mögliche Konzentrationsrisiken sowie potenzielle extreme Entwicklungen im (Markt-) Umfeld der Bank berücksichtigen und auch unter ungünstigen Entwicklungen des Umfelds eine angemessene Eigenkapitalausstattung der Bank sicherstellen sollen.

Die Erkenntnisse aus diesen Risikotragfähigkeitsanalysen nutzt die FinTech Group Bank AG, um über ein geeignetes Limitsystem risikobegrenzende und steuernde Vorgaben für das operative Geschäft vorzunehmen. Anpassungen des Limitsystems erfolgen in enger Abstimmung zwischen dem Management des Konzerns und der Abteilung Risikomanagement.

Laufende Überwachungsmaßnahmen sowie ein umfassendes implementiertes System zur Kommunikation von Risiken („Risikoreporting“) stellen sicher, dass sich die von der FinTech Group Bank AG eingegangenen Risiken innerhalb der strategischen Vorgaben und ihrer Risikotragfähigkeit bewegen. Sie ermöglichen darüber hinaus kurzfristige Reaktionen bei sich abzeichnendem Steuerungsbedarf. Im Folgenden wird das dabei herangezogene Überwachungs- und Steuerungsinstrumentarium in Form täglicher und monatlicher Reports näher dargestellt.

Überwachung und Kommunikation

Das Management wird durch tägliche Berichte über die aktuelle Risiko- und GuV-Situation in der FinTech Group Bank AG informiert. Das entsprechende Reporting stellt insbesondere auch eine laufende Ad-hoc-Berichterstattung sicher. Das sogenannte „Cockpit“ als zentrales (Risiko-) Steuerungsinstrument informiert täglich über die zur Steuerung notwendigen Leistungsindikatoren, Risikokennzahlen und Limit-Nutzungsgrade sowie über die Entwicklung geeigneter Frühwarnindikatoren. Es enthält darüber hinaus Kommentare zu steuerungsrelevanten Sachverhalten und gegebenenfalls Empfehlungen für notwendige Steuerungsimpulse. Weiterhin beinhaltet es für jedes aus Risikoperspektive wesentliche Geschäftsfeld eine Darstellung der erreichten Zielerreichungsgrade auf Monats- und Jahresbasis sowie einen Vergleich zur Vorjahres-GuV.

Das beschriebene Cockpit wird durch den monatlich erstellten „Monthly Risk Report“ („MRR“) ergänzt, der eine monatsbezogene detaillierte Darstellung und Kommentierung der GuV und der Risikosituation der Bank beinhaltet und ergänzende Zusatzanalysen zur Chancen- und Risikosituation der Bank bietet. Der Monthly Risk Report geht unter anderem auch dem Aufsichtsrat der Bank zu und wird in regelmäßigen „Finalisierungsmeetings“ mit Management und Aufsichtsrat eingehend erörtert.

Nach eigener Einschätzung sind die ergriffenen Maßnahmen zur Analyse und Überwachung der Risikosituation Bank angemessen. Die Risikotragfähigkeit war im Berichtszeitraum jederzeit gegeben. Unmittelbare Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, sind – auch im Hinblick auf mögliche Konzentrationsrisiken – zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Risikoberichts nicht zu erkennen.

Adressenausfallrisiken

Das Adressenausfallrisiko beschreibt die Gefahr von Verlusten oder entgangenen Gewinnen aufgrund unerwarteter Ausfälle oder nicht vorhersehbarer Bonitätsverschlechterungen von Geschäftspartnern.

Adressenausfallrisiken in der FinTech Group Bank AG resultieren zum einen aus sicherheitsorientiert ausgewählten Geldanlagen bzw. aus konservativ betriebenen Kommunaldarlehen im Bereich Treasury. Die verfolgte Anlage- & Kreditstrategie und die darauf aufbauenden Limit-Ausgestaltungen stellen dabei eine breite Streuung der offenen Positionen sicher, sodass Konzentrationsrisiken eng begrenzt bleiben. Neben einer sicherheitsorientierten Auswahl der Geschäftspartner werden Risiken auch durch eine laufende Überwachung der Bonitäten anhand öffentlich zugänglicher Daten beschränkt. Derzeit erfolgt die Überwachung von Adressenausfallrisiken anhand von CDS-Preisen und Ratingveränderungen auf täglicher Basis und wird täglich an die relevanten Entscheidungsträger übermittelt. Die FinTech Group Bank AG schätzt das Ausmaß der resultierenden Risiken als hoch, die zugehörige Eintrittswahrscheinlichkeit jedoch als sehr gering ein. Das Exposure in deutschen Anlagen hat 2017 ca. 85 % betragen.

Die Bank ist darüber hinaus Adressenausfallrisiken durch die Vergabe von wertpapierbesicherten Krediten (Lombard- & flexkredite) ausgesetzt. Sie stellt dabei durch geeignete Anforderungen an die Liquidität der als Sicherheit akzeptierten Wertpapiere, konservativ ausgestaltete Beleihungssätze sowie eine laufende Überwachung von Linien und Wertpapieren sicher, dass den von Kunden in Anspruch genommenen Kredite auch im Falle sinkender Kurse ausreichende Wertpapiersicherheiten gegenüberstehen. Hierzu werden regelmäßig Stresstests durchgeführt, die auch extreme Marktschwankungen simulieren. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der verbleibenden Risiken schätzt der Konzern als sehr gering, ein mögliches Schadensausmaß als gering ein.

Zur weiteren Diversifizierung des Kreditgeschäftes hat die FinTech Group Bank AG die Auslastungen im True Sale Factoring um ca. 50% von 20 Millionen EUR in 2016 auf 30 Millionen EUR ausgeweitet. Die Factoring-Forderungen sind abgesichert durch Warenkreditversicherungen großer Versicherungsgesellschaften, daneben sind Sicherheiteneinbehalte vereinbart.

Darüber hinaus betreibt die FinTech Group Bank AG ein opportunistisches Kreditportfolio von ca. 61 Mio. €, darunter Spezialfinanzierungen u.a. Fußballclubfinanzierungen. Diese sind abgesichert durch Ausfallversicherungen, Bürgschaften und Forderungsabtretungen von Sponsoren-, TV und Werberechten.

Das Adressenausfallrisiko im Zusammenhang mit der Tauschkasse und im Geldautomatenbereich wurde durch entsprechende Versicherungspolicen namhafter internationaler Versicherungsgesellschaften abgedeckt.

Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko bezeichnet die Gefahr von Verlusten, die sich aufgrund von Veränderungen von Marktpreisen ergeben.

Marktpreisrisiken entstehen in der FinTech Group Bank AG zum einen aus dem Arbitragehandel, bei dem grundsätzlich simultane Kauf- und Verkaufsgeschäfte von Wertpapieren erfolgen und keine aktive Positionierung vorgesehen ist. In Fällen ungeplanter Positionen aufgrund unvorhergesehener Marktbewegungen/-reaktionen kann es dabei zu Übernachtpositionen kommen, die grundsätzlich durch entsprechende Gegengeschäfte (Hedges) abgesichert werden. Zur Begrenzung der resultierenden Marktpreisrisiken verfügt die FinTech Group Bank AG über ein mehrstufiges Limitsystem, bei den positionsbegrenzende Value-at-Risk-Limits sowie Stop-Loss-Limits auf Tages- und Jahresebene vergeben sind. Die Bank berechnet dabei täglich VaR-Zahlen nach historischer Simulation und stellt darüber hinaus eine tägliche Gewinn- und Verlustrechnung für den Arbitragehandel sicher. Die ermittelten Risikokennziffern und GuV-Zahlen werden täglich den eingerichteten Limits gegenübergestellt. Bei Überschreitungen werden umgehend Gegenmaßnahmen eingeleitet. Die FinTech Group Bank AG schätzt die verbleibenden Marktpreisrisiken aus dem Arbitragehandel als gering und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit als sehr gering ein. Die errechneten VaR-Zahlen bewegten sich in 2017 in der Größenordnung von TEUR 10 und unterschritten damit das vergebene VaR-Limit von TEUR 40 deutlich.

Weitere Marktpreisrisiken entstehen im Rahmen des an die „FIB Management AG“ ausgelagerten Geschäftsbereichs Designated Sponsoring. Dabei wird durch die Stellung verbindlicher Kauf- und Verkaufskurse die notwendige Liquidität für den fortlaufenden Handel bestimmter Aktientitel zur Verfügung gestellt. In begrenztem Maß können hieraus Marktrisiken durch Positionsüberhänge resultieren. Diese Risiken werden vollständig durch die in der Bank hinterlegte Barsicherheiten abgedeckt. Die entsprechende Stellung von Sicherheiten wird täglich überwacht. Es erfolgt darüber hinaus eine tägliche VaR-Rechnung anhand derer ein potenzieller Bedarf für eine Ausweitung der Barsicherheiten überprüft wird. Die FinTech Group Bank AG schätzt die verbleibenden Marktrisiken aus diesem Geschäftsbereich als gering und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit als sehr gering ein. Die errechneten VaR-Zahlen lagen 2017 in der Größenordnung von TEUR 50 und damit weit unter den zur Verlustabdeckung zur Verfügung stehenden Barsicherheiten in Höhe von mindestens TEUR 300.

Für die FinTech Group Bank AG bestehen weiterhin Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken.

Fremdwährungsrisiko

Fremdwährungsbestände entstehen bei der FinTech Group Bank AG durch Wertpapiergeschäfte von Kunden in Fremdwährungen. Aus derartigen Geschäften entstandene Fremdwährungsbestände werden täglich durch die Bank wegdisponiert. Fremdwährungsrisiken werden durch eine simultan mit dem Wertpapiergeschäft erfolgende Währungskonvertierung für die Bank weitgehend ausgeschlossen. Die FinTech Group Bank AG schätzt die verbleibenden Marktrisiken aus diesem Geschäftsbereich als gering und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit als sehr gering ein.

Zinsänderungsrisiko

Als Nichthandelsbuchinstitut ermittelt die FinTech Group Bank AG mögliche Zinsänderungsrisiken für das Anlagebuch gemäß Vorgabe der BaFin (Rundschreiben 11/2011). Maßgabe ist hier, dass durch eine plötzliche und unerwartete Zinsänderung die kumulierten Barwertveränderungen weniger als 20 % der haftenden Eigenmittel der Bank betragen. Die Kennzahl zum 31. Dezember 2017 betrug +/- 5,17 %.

Liquiditätsrisiken

Als Liquiditätsrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass die Bank ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig und zeitgerecht aus den verfügbaren finanziellen Mitteln nachkommen kann. In der Folge müssen gegebenenfalls Refinanzierungsmittel zu erhöhten Zinssätzen aufgenommen werden oder vorhandene Aktiva mit Abschlägen liquidiert werden, um zusätzliche (temporär) benötigte Finanzmittel bereitstellen zu können. Daneben subsumiert die Bank grundsätzlich auch das Refinanzierungsrisiko sowie das Marktliquiditätsrisiko unter dem Begriff des Liquiditätsrisikos, die beide jedoch im aktuellen Geschäftsmodell der Bank nur eine untergeordnete Rolle spielen und damit sowohl hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit („sehr gering“) als auch hinsichtlich des Schadensausmaßes („gering“) der niedrigsten verwendeten Risikokategorie zugeordnet werden.

Zur Begrenzung der verbleibenden Liquiditätsrisiken („Liquiditätsrisiko im engeren Sinne“) verfolgt die Bank eine konservative Anlagestrategie, bei der Kundengelder mit täglicher Fälligkeit überwiegend in kurzfristige Laufzeitbänder investiert werden und wesentliche Anlagen in EZB- fähigen Wertpapieren bestehen, die bei Bedarf eine kurzfristige Refinanzierung über die Notenbank ermöglichen.

Zusätzlich erfolgt eine laufende Durationsmessung über alle relevanten Anlagen der Bank, die sich im Zielkorridor unterhalb von 15 Monaten bewegen. Schließlich verfügt die Bank über regelmäßige Liquiditätsüberwachungen sowie über eine angemessene Finanzplanung/Liquiditätsplanung in der Finanzbuchhaltung des Konzerns. Die getroffenen Maßnahmen in Verbindung mit einem geeigneten „Notfallkonzept Liquidität“ stellen eine komfortable Liquiditätsausstattung sicher, die insbesondere auch im Falle unplanmäßiger Entwicklungen – wie ungünstige Marktentwicklungen oder Zahlungsverzögerungen/-ausfälle bei Geschäftspartnern – Sicherheitsreserven für die Erfüllung der eigenen Zahlungsverpflichtungen bietet.

Angesichts der komfortablen Liquiditätsausstattung und der getroffenen risikobegrenzenden Maßnahmen stuft die FinTech Group AG die Eintrittswahrscheinlichkeit ihrer verbleibenden Liquiditätsrisiken (i.e.S.) als sehr gering ein und beurteilt auch das zugehörige Schadensausmaß als gering.

Operationelle Risiken

Operationelle Risiken sind als mögliche Verluste definiert, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens interner Verfahren (Prozessen), von Menschen, (EDV-) Systemen eintreten oder von externen Ereignissen induziert sind.

Die FinTech Group Bank AG greift bei der Risikoinventur der Operationellen Risiken auf eine mehrjährige Zeitreihe eingetretener Schäden zurück. Diese Schadensfälle werden umfassend attribuiert nach Schadenstyp, Schadensursache, Schadeneintrittsdatum etc. und in einer Datenbank dokumentiert. Die interne Steuerung des Operationellen Risikos erfolgt dadurch, dass jeder Schadensfall einer Risikostrategie (Vermeiden, Vermindern, Überwälzen etc.) zugeordnet wird und die definierten Maßnahmen umgesetzt werden. Zur Ermittlung eines Betrags für das zu unterlegende haftende Eigenkapital aus Operationellen Risiken findet intern neben dem sogenannten Basisindikatorenansatz ein interner Bemessungsansatz Verwendung., Neben der Ermittlung von operationellen Risiken aus historischen Daten, ermittelt die Bank auf Basis von Expertenschätzungen für potentielle Schäden im Rahmen von Riskassessments mit allen Fachbereichen der Bank um nicht quantifizierbare Risiken abzubilden, wo keine ausreichende Schadensdatenhistorie vorliegt.

Für die FinTech Group Bank AG ist die Risikoart der Operationellen Risiken das wesentliche Risiko, typische Risiken liegen in Handlingfehlern.

Durch die Übernahme der Leistungen im Business Process Outsourcing ist die Steuerung der Risiken in den Bereichen Kontoeröffnung und Call Center intensiviert worden. Die Steuerung der Bearbeitungszeiten und der entsprechenden Produktionsmenge wird zwischen den Fachabteilungen und dem Vorstand koordiniert.

Gesamtrisikoposition der Bank

Die FinTech Group Bank AG verwendet ein Risikotragfähigkeitskonzept, welches auf der Fortführung der Geschäftstätigkeit basiert. Hierbei wird zunächst ein Risikodeckungspotenzial ermittelt, welches sich aus dem Überschuss der Eigenmittel gem. CRR abzgl. wesentlicher stiller Lasten ohne Wertaufholungspotenzial und unterjährig zzgl. des laufenden Jahresüberschusses zusammensetzt. Dem werden alle intern ermittelten wesentlichen Risiken wie Adressenausfall-, Liquiditäts-, Marktpreis-, Zinsänderungs- und Operationellen Risiken gegenübergestellt. Die Differenz aus Risikodeckungspotenzial und Risiken ist die freie Risikodeckungsmasse, die zum 31. Dezember 2017 TEUR 3.520 beträgt. Sie dient als Puffer für unerwartete Verluste und zur Deckung möglicher Risiken aus Neugeschäftsgenerierung. Auch vor dem Hintergrund des mit der Muttergesellschaft geschlossenen Gewinnabführungsvertrages wurde das Risikotragfähigkeitskonzept der Bank Anfang 2018 überprüft und überarbeitet.

Die Gesamtkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2017 13,38% bei einem harten Kernkapital (CET) von TEUR 41.112.

Der Offenlegungsausweis nach § 26a KWG i.V.m. Teil 8 CRR dokumentiert im Detail die Risikopositionen der Bank.

Die FinTech Group Bank AG ist als Einzelinstitut in das konzernweite Risikomanagementsystem des übergeordneten Unternehmens FinTech Group AG eingebunden. Neben dem eigenen Risikomanagementsystem der FinTech Group Bank AG überwacht die FinTech Group AG sämtliche Risikopositionen konzernweit.

2. Risikosteuerung in Produkten und Geschäftsfeldern

Kontoführung

Privatkunden

Die FinTech Group Bank AG führt für Endkunden Konten und Depots, die auf das Wertpapiergeschäft ausgerichtet sind. Aus diesem Grund verfügen die angebotenen Konten in der Regel nicht über die Funktionen eines üblichen Girokontos. Zahlungsverkehr ist im Regelfall nur mit einem fest hinterlegten Referenzkonto möglich. Das Online Retail Banking-Produkt mit dem Markennamen „brokerport“ ist hingegen mit der Funktion eines Girokontos verbunden.

Firmenkunden

Die FinTech Group Bank AG bietet Firmenkunden die Möglichkeit eines beleglosen Zahlungsverkehrs auf Basis positiv geführter Konten an. Hierzu werden Überweisungen, Sammelüberweisungen, Lastschriften, Bargeldversorgung etc. angeboten. Kredite oder andere Finanzierungsformen werden nicht ermöglicht. Dieses Geschäftsfeld entwickelt sich in Kooperation mit Prosegur Deutschland GmbH mit zunehmender Bedeutung.

Depot- und Wertpapiergeschäft

Endkundengeschäft Privat- und Firmenkunden

Die FinTech Group Bank AG bietet Privat- und Firmenkunden das Führen von Wertpapierdepots zum Handel von Finanzinstrumenten an. Das gesamte Wertpapiergeschäft wird als Kommissionsgeschäft größtenteils auf Guthabenbasis, aber auch in Rahmen von Lombardkrediten oder Handelslinien mit Realtime-Disposition betrieben. Die Bank betreibt ausschließlich beratungsfreies Geschäft. Eine Anlageberatung findet nicht statt. Die Vorgaben der MiFID werden hierbei konsequent eingehalten. Als Börsenplätze sind die deutschen Parkettbörsen, XETRA, die Terminbörse EUREX, die europäischen Handelsplätze Amsterdam, Athen, Brüssel, Lissabon, Madrid, Mailand, Paris und Wien sowie die nordamerikanischen Handelsplätze NYSE, AMEX, NASDAQ, Toronto und Vancouver angebunden. Neben dem „Buy und Hold Geschäft“ bietet die Bank über die Steubing AG das Crossborder Geschäft für eine Reihe ausländischer Börsenplätze an. Bei den außerbörslichen Handelsplattformen sind T.I.Q.S., XOL, TRADEGATE, TRADELINK, ICOM, Force, CatsOS, LOM und LOX vertreten.

Die FinTech Group Bank AG ist einer der wenigen Anbieter in Deutschland, die Heavy-Tradern die Möglichkeit anbietet, unter bestimmten Voraussetzungen Leerverkäufe zu tätigen.

Im Rahmen der europäischen Neuregelungen wurden die Rahmenbedingungen für Leerverkäufe seit dem 1. November 2012 verschärft. Einige Broker haben sich in der Folge aus dem Markt zurückgezogen. Bei Missachtung der Regelungen kann durch die Aufsicht ein Ordnungsgeld von bis zu TEUR 500 auferlegt werden. Die FinTech Group Bank AG hat hierzu ein IT-gestütztes System aufgebaut, welches durch eine Ampelfunktion dem Kunden aufzeigt, in welchen Gattungen er Shortpositionen aufbauen darf und ob eine Wertpapierleihe erforderlich ist. Somit werden die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eingehalten.

Mandantengeschäft

Seit Dezember 2014 ist die FinTech Group Bank AG Depotbank für die Wertpapierhandelsbank mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG und wickelt das gesamte Depotgeschäft dieses Maklers über alle Handelsplätze ab. Die Risiken sind durch bei der FinTech Group Bank AG in Cash hinterlegte Sicherheiten abgewälzt.

Die FinTech Group Bank AG kooperiert als Haftungsdach und depotführendes Institut für den deutschen Markt seit dem dritten Quartal 2015 mit der Equatex AG, welche Mitarbeiterbeteiligungsprogramme bei großen Konzernen weltweit betreut.

Aus diesem Bereich ergeben sich im Wesentlichen Operationelle Risiken, z.B. aus Settlement- oder Handlingfehlern und Kontrahentenausfallrisiken.

Anlage- und Abschlussvermittlung

Die Bank arbeitet mit ausgewählten Vermittlern zusammen, welche OTC Blocktrades in Anleihen und Schuldscheindarlehen für namhafte institutionelle Kunden tätigen. Diese Geschäfte werden im Rahmen des Finanzkommissionsgeschäftes abwickelt.

Aus diesem Bereich ergeben sich im Wesentlichen Operationelle Risiken, z.B. aus Settlement- oder Handlingfehlern als auch Kontrahentenausfallrisiken in Verbindung mit Marktpreisänderungsrisiken.

Equity Capital Markets und Designated Sponsoring

Im Einzelnen erbringt die FIB AG unter der Marke BankM Finanzdienstleistungen für institutionelle Kunden/Investoren im Bereich Equity Capital Markets im Namen und auf Rechnung der FinTech Group Bank AG. Ferner werden über die FIB AG auch nicht KWG-relevante Bankgeschäfte wie Kapitalmarktberatung, z. B. im Bereich Merger & Acquisitions oder im Zuge eines IPO erbracht. Das „Designated Sponsoring“ wird durch die FinTech Group Bank AG als Designated Sponsor erbracht. Die operativen Tätigkeiten in diesem Geschäftsfeld waren im Berichtszeitraum nach § 25b Abs. 1 KWG an die FIB AG ausgelagert.

Alle in diesem Zusammenhang geschlossenen Mandate werden durch die FinTech Group Bank AG geprüft und durch den Vorstand der FinTech Group Bank AG genehmigt. Insbesondere im IPO-Geschäft werden vor Vertragsabschluss „Comfort Letter“ und „Legal Opinions“ bzw. „Disclosure Letter“ eingeholt. Positionen aus dem Designated Sponsoring werden im Handelsbuch der Bank geführt.

Sonstige Geschäfte

Die FinTech Group Bank AG stuft sich weiterhin als Nichthandelsbuchinstitut ein. Damit betreibt sie Eigengeschäfte in überschaubarem Rahmen. Diese Geschäfte beschränken sich im Wesentlichen auf die Anlage von Kundengeldern und die Liquidität der Bank (Anlagebuchpositionen). Die Anlage erfolgt überwiegend im kurzfristigen Bereich, um Zinsänderungsrisiken und ggf. Liquiditätsrisiken zu vermeiden. Neben dieser täglich stattfindenden Disposition legt die FinTech Group Bank AG ihre Anlagen ebenfalls in kurzfristigen Kommunalkrediten und Wertpapieren an. Hierbei werden überwiegend Wertpapiere (Floater) erworben, die als Sicherheit bei den Börsen/Lagerstellen sowie bei der Deutschen Bundesbank hinterlegbar sind.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der Vorstand eine unverändert intensive Kommunikation mit den Mitgliedern des Aufsichtsrates gepflegt hat.

VI. Investitionen

Im Geschäftsjahr wurden, bedingt durch die Einführung neuer Produkte und Geschäftsfelder sowie durch die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, Investitionen getätigt.

Essenzielle Investitionen waren dabei:

Fortlaufende Anpassungen an regulatorischen Auflagen oder technische Anpassungen, wie z.B. MiFID II, PSD II, 4. EU-GW-Richtlinie, neue GeldtransferVO, SEPA-Zahlungsverkehr, CRS-Reporting, MAR-Überwachungstool, Target2Securities, etc.

Weiterer Ausbau Datawarehouse und Cube-Infrastruktur

Einführung neues Beschwerdemanagementsystem

Ausbau Kreditgeschäft

Projektierung neuer Mandanten

Realisierung inländischer und europäischer Meldewesen-Anforderungen

Weitere Optimierung der Backoffice-, Zahlungsverkehr- und Wertpapierfunktionen

VII. Personalangelegenheiten

Die Bank beschäftigte zum 31. Dezember 2017 inklusive Geschäftsleitung 142 Mitarbeiter (davon 120 Mitarbeiter in Vollzeit) und damit 12 Mitarbeiter mehr als zum 31. Dezember 2016.

Diese Entwicklung resultiert aus dem weiteren Ausbau infolge des weiterhin anwachsenden Geschäftes in der Wertpapierabwicklung, dem Projektmanagement und der Mandantenbetreuung.

Im Jahr 2017 wurde sechs Angestellten Prokura erteilt.

Die notwendigen Qualifikationen (Fachkenntnisse und Erfahrungen) gemäß Funktionsbeschreibung werden bereits bei der Einstellung von Mitarbeitern berücksichtigt. Wesentlicher Teil der Sicherung des Qualifikationsniveaus ist ein „training on the job“, welches personenspezifisch durch externe Schulungen ergänzt wird. Darüber hinaus engagiert sich die Bank als Ausbildungsbetrieb und stellt damit sicher, dass in Zukunft hochqualifizierte und mit den Besonderheiten der Bank vertraute Mitarbeiter für weitergehende Aufgaben bereitstehen. Im Jahr 2017 besuchten ausgewählte Mitarbeiter weiterhin gezielt Schulungen in Spezialbereichen bei externen Schulungsunternehmen.

Die Anreizsysteme der FinTech Group Bank AG sind so gestaltet, dass Fehlanreize vermieden werden. Dies ist dadurch gesichert, dass keine signifikante Abhängigkeit eines Mitarbeiters von einer variablen Vergütung besteht. Ebenso wenig gibt es schädliche Anreize durch bedeutende vertragliche Abfindungsansprüche. Die Vorgaben der Institutsvergütungsverordnung werden innerhalb der Bank und Ihrer vertraglich gebundenen Vermittler eingehalten.

VIII. Bestehende Niederlassungen

1. Repräsentanz

Die FIB Management AG, die das Geschäftsfeld ECM betreut, tritt als vertraglich gebundener Vermittler der FinTech Group Bank AG unter der Marke „BankM Repräsentanz der FinTech Group Bank AG Bank für Investments und Wertpapiere AG“ auf.

2. Niederlassungen

Die im April 2010 in Wien errichtete Niederlassung der FinTech Group Bank AG wickelt weiterhin das von der flatex GmbH im Rahmen des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs in Österreich akquirierte Geschäft ab. Die Konten und Depots werden nach österreichischem Recht geführt. Die Niederlassung unterliegt neben der Aufsicht durch die Bundesdesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auch der Überwachung durch die österreichischen Finanzaufsichtsbehörden. Die Niederlassung ist Mitglied des Verbandes österreichischer Banken und Bankiers und wird in Abhängigkeit zum weiteren Ausbau des Geschäfts in Österreich eine Mitgliedschaft an der Wiener Börse anstreben.

3. Grenzüberschreitende Tätigkeiten

Die FinTech Group Bank AG hat folgende Erlaubnisse, um grenzüberschreitend die nachstehend aufgeführten Dienstleistungen in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes zu erbringen:

Niederlande

Annahme von Einlagen und sonstigen unbedingt rückzahlbaren Geldern

Ausführung von Aufträgen im eigenen Namen und/oder von Kunden

Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung

Verwahrung u. Verwaltung v. Finanzinstrumenten für Rechnung der Kunden

Gewährung von Krediten oder Darlehen

Ausgabe von elektronischem Geld (E-Geld)

Spanien

Annahme von Einlagen und sonstigen unbedingt rückzahlbaren Geldern

Ausführung von Aufträgen im eigenen Namen und/oder von Kunden

Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung

Verwahrung u. Verwaltung v. Finanzinstrumenten für Rechnung der Kunden

Gewährung von Krediten oder Darlehen

Vereinigtes Königreich

Annahme von Einlagen und sonstigen unbedingt rückzahlbaren Geldern

Ausführung von Aufträgen im eigenen Namen und/oder von Kunden

Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung

Verwahrung u. Verwaltung v. Finanzinstrumenten für Rechnung der Kunden

Ausgabe von elektronischem Geld (E-Geld)

Gewährung von Krediten oder Darlehen

Belgien

Ausgabe von elektronischem Geld (E-Geld) Luxemburg

Annahme von Einlagen und sonstigen unbedingt rückzahlbaren Geldern

Ausführung von Aufträgen im eigenen Namen und/oder von Kunden

Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung

Verwahrung u. Verwaltung v. Finanzinstrumenten für Rechnung der Kunden

Gewährung von Krediten oder Darlehen

Schweden

Annahme von Einlagen und sonstigen unbedingt rückzahlbaren Geldern

Ausführung von Aufträgen im eigenen Namen und/oder von Kunden

Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung

Verwahrung u. Verwaltung v. Finanzinstrumenten für Rechnung der Kunden

Gewährung von Krediten oder Darlehen

Frankreich

Annahme von Einlagen und sonstigen unbedingt rückzahlbaren Geldern

IX. Chancen und Risikobericht

Ein wesentlicher Risikobereich der FinTech Group Bank AG liegt in den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen, die sich in den letzten Jahren erheblich gewandelt haben. Neben den umfassenden Änderungen in den regulatorischen Anforderungen sind neu eingeführte Kennzahlen und die Abschaffung von Vereinfachungsvorschriften bedeutend für die Entwicklung der Bank sowie die Stärkung des Eigenkapitals von Relevanz für die Bank.

Die expansive Negativzinspolitik der EZB ist weiterhin ein Risiko für die gesamte Branche. Auch die FinTech Group Bank AG wird in 2018 diese Entwicklung als Einflussfaktor auf die Ertragsstärke betrachten.

Die Unberechenbarkeit der politischen Willensbildungsprozesse ist weiterhin unverändert und auch für die FinTech Group Bank AG von erheblicher Bedeutung. Das Risikopotenzial hat sich in der Entscheidung rings um die weltweiten Geschehnisse des Geschäftsjahres beobachten lassen.

Der Bereich Online-Brokerage ist traditionell von Volatilitäten der verschiedenen Handelsplätze abhängig. Diese Abhängigkeit besteht in 2018 wie in den Vorjahren. Somit wird die Bank ihre abhängigkeitsreduzierende Diversifikationsstrategie fortsetzen und durch neue Produkte (B2B, B2C und Credit) weitere stabile, nachhaltige Ertragsbringer aufbauen.

Der weitere Ausbau des Mandantengeschäftes, sowie die Weiterentwicklung von Fintech-Lösungen mit neuen Partnern unterstützen die Ertragsdiversifizierung der FinTech Group Bank AG auch im Jahr 2018. Ebenso wird durch den weiteren Ausbau des Kreditgeschäfts die Diversifizierung vorangetrieben.

Dem Vorstand sind keine Faktoren bekannt, die den Fortbestand der Gesellschaft als gefährdet ansehen lassen.

X. Prognosebericht

Der Ausblick auf die Entwicklung der Aktivitäten für das Jahr 2018 ist aufgrund der politischen Entwicklungen in Europa (Regierungsbildung in Deutschland, Brexit-Verhandlungen, Parlamentswahlen in Schweden und Italien sowie mögliche Reformen in Frankreich, Griechenland und Spanien) und den USA im Vergleich zum Vorjahr nicht einfacher geworden. Die Geschäftsleitung der FinTech Group Bank AG beobachtet die politischen Entwicklungen kritisch, erwartet jedoch, dass eventuelle negative Auswirkungen durch den weiteren Ausbau der Aktivitäten mit den bestehenden Partnern sowie neuen Geschäftspartnern im Mandantengeschäft, als auch neuer Handelsprodukte den Entwicklungen entgegenwirken können.

Weiterhin rechnet der Vorstand der Bank im Jahr 2018 mit einer Fortsetzung der Negativzins- Politik der EZB und somit einem weiteren Erschweren in der Realisierung einer positiven Anlagemarge. Entsprechend wurde die Treasury-Strategie der Bank bzgl. ihres Anlageuniversums bereits im Jahr 2015 angepasst und erfolgreich die Expansion des Kreditgeschäftes vorangetrieben. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 konnte die Kreditauslastung erneut um mehr als 50% gegenüber dem Vorjahr erhöht werden.

Das Mandantengeschäft zeigt weiterhin eine positive Entwicklung und stellt eine zunehmend wichtige und stabile Säule der Ergebnisse dar. Dies zeigte sich nicht nur im Ausbau des Leistungsportfolios mit bestehenden Kunden, sondern auch im positiven Gesprächsverlauf mit potenziellen Neukunden.

Insgesamt kann von der Fortschreibung der positiven Entwicklung des vorangegangenen Geschäftsjahres ausgegangen werden. Es zeigt sich, dass die eingeschlagene Strategie der FinTech Group Bank AG auf die Geschäftsfelder und deren Ausprägung in Mandanten, Vertragspartner und Kreditgeschäft erfolgreich verläuft und somit auch den Kostensteigerungen infolge der Zinspolitik sowie der zunehmenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen gegensteuern kann. Der Vorstand ist sehr zuversichtlich, dass sich die positive Entwicklung des operativen Ergebnisses auch in 2018 fortsetzen wird.

Ausblick für die Bank

Die FinTech Group Bank AG hat in den meisten Geschäftsbereichen erhebliche Investitionen in die Marktentwicklungen getätigt und verfolgt diese stetig. Auch in der Außendarstellung ist die Bank im Zusammenspiel mit der FinTech Group AG erheblich präsenter und ist zuletzt von der unabhängigen Oskar-Patzelt-Stiftung als „Bank des Jahres 2017“ ausgezeichnet worden.

Die Zusammenarbeit mit den bestehenden Vertragspartnern wird in 2018 auch von deren Produktentwicklungen beeinflusst. Die Tendenz, als Innovationsgeber auch für ihre für den Vertrieb verantwortlichen Kooperationspartner zu fungieren, wird die FinTech Group Bank AG auch in den kommenden Jahren weiter ausbauen.

Nachdem die Treasury- und Kreditstrategie grundlegend überarbeitet und ein gezielter Aufbau des Kreditbuches vorangetrieben wurde, ist man zuversichtlich hierdurch die dritte Säule der Bank weiter stärken zu können. Ein stetiger Ausbau des Kredit-/Factoringvolumens befindet sich in fortlaufender Umsetzung. Einen großen Anteil an der Steigerung des Kreditvolumens hatte zuletzt insbesondere der „flatex-flex Kredit“ geleistet, für welchen die im Depot gehalten Titel automatisch als Sicherheit genutzt werden. Zukünftig ist geplant den flex-Kredit nicht mehr ausschließlich den eigenen Kunden anzubieten, sondern dem gesamten Markt zugänglich zu machen. So soll der papierlose und vollbesicherte flex-Kredit in abgewandelter Form auch Drittkunden angeboten werden, die heute keine flatex Kunden sind. Weiterhin wurde jüngst der „flatex PolicenKredit“ entwickelt, über welchen Endkunden die Möglichkeit haben ihre Lebens-/Rentenversicherung für Kreditbeträge bis zu 100.000 EUR als Sicherheit zu hinterlegen ohne das die Versicherung verkauft werden muss oder der Versicherungsschutz erlischt.

Im Brokerage Geschäft wird die Bank ungeachtet der externen Risikofaktoren weiterhin ihren technologischen und prozessualen Vorsprung nutzen und eine weitere Verbesserung des Webseitenangebots zur Steigerung der Benutzerfreundlichkeit sowie die Überarbeitung des mobilen Angebots vorantreiben. In Verbindung mit der Optimierung und Verstärkung der bisherigen Marketingaktivitäten um die Marken „flatex“ und „ViTrade“ kann davon ausgegangen werden, dass die Rekordzahlen bei Neukundengewinnung und Transaktionen aus dem Geschäftsjahr 2017 erneut übertroffen werden und weitere Marktanteile gesichert werden können. Neue innovative Produkte und die Festigung bestehender Partnerschaften bilden eine wesentliche Grundlage des zukünftigen Erfolgs. Neben den neu entwickelten Kreditprodukten bietet flatex z.B. als erster Broker am Markt ein Zertifikat auf den Kurs des Bitcoins an und wird auch zukünftig den Kundenbedürfnissen angepasste Produkte entwickeln. Zugleich wird flatex die strategische Partnerschaft mit Morgan Stanley intensivieren, über welche bereits heute gemeinsam Zertifikate und Optionsscheine auf den deutschen Markt emittiert werden. Ergänzend wird die Expansion in weitere europäische Länder vorbereitet und man ist zuversichtlich mit einer der modernsten Handelsplattformen und einem transparenten flat-Modell auch außerhalb der DACH-Region neue Kunden für die Marke „flatex“ begeistern zu können. Ungeachtet dessen wurde bereits im Januar 2018 mit 1.252.069 Wertpapiertransaktionen und 7.525 Netto-Neukunden ein neuer Rekordwert erzielt und bestätigt den Vorstand in seiner Wachstumsprognose für das kommende Geschäftsjahr.

Der Bereich Mandantengeschäft/Business Process Outsourcing (BPO) stellt auch in 2018 einen wichtigen Erfolgsfaktor für die Bank als auch den Konzern dar. Hoher Wettbewerb und Kostendruck zwingen Finanzinstitute zu Digitalisierung, Automatisierung und der Nutzung neuer Technologien ebenso wie zur Auslagerung von Prozessen oder von Prozessketten. Parallel dazu haben Finanzinstitute umfangreiche und komplexe regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Die FinTech Group AG hat mit ihrem in 2017 vorgestellten FinTech Group Core Banking System (FTG:CBS) eines der modernsten Kernbanksysteme Europas und damit eine beliebig skalierbare Standardplattform für Privat- und Spezialbanken geschaffen, über welches sämtliche Prozesse der Wertschöpfungskette abgebildet werden können. Im Rahmen des BPO werden durch die Bank alle regulatorischen und bankfachlichen Prozesse abgebildet. Bereits im Januar konnte mit KOMMUNALKREDIT INVEST der erste neue Mandant des Jahres 2018 live gehen und der Produktivstart für den neuen Mandanten Obotritia Capital KGaA befindet sich derzeit in der Vorbereitung. Weiterhin konnte mit der andorranischen Vall Banc ein weiterer Neukunde gewonnen werden, was einmal mehr zeigt das die Produkte und Lösungen des FinTech Group-Konzerns mittlerweile im internationalen Umfeld Beachtung finden. In Anbetracht der derzeit laufenden Gespräche ist davon auszugehen, dass noch weitere Mandanten gewonnen werden können.

Die positive Wahrnehmung im Markt sowie die zuletzt gewonnenen Kunden bekräftigen die Expansionsstrategie der FinTech Group Bank AG. Es ist ausdrückliches Ziel der Geschäftsleitung, auch weiterhin an der bestehenden White-Label-Strategie der FinTech Group Bank AG festzuhalten und diese fokussiert umzusetzen.

Der Vorstand bedankt sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem Aufsichtsrat für die geleistete Arbeit und den weit überdurchschnittlichen Einsatz im Dienste des Unternehmens. Wir hoffen, auch weiterhin auf ihre wertvolle Unterstützung zählen zu können. Auch bei unseren Kunden und Partnern bedanken wir uns an dieser Stelle sehr herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen.

 

Frankfurt am Main, den 13. April 2018

Der Vorstand

Bilanz konsolidiert zum 31. Dezember 2017 und 31. Dezember 2016

FinTech Group Bank AG

AKTIVA

31.12.2017
EURO
31.12.2016
EURO
1. Barreserve
a) Kassenbestand 11.379.313,51 10.774.300,28
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 220.335.126,57 178.348.888,09
darunter bei der Deutschen Bundesbank und der OENB EUR 220.335.126,57 (Vj. EUR 178.348.888,09)
231.714.440,08 189.123.188,37
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 64.072.839,74 27.870.542,73
b) andere Forderungen 80.041.621,06 162.837.607,86
144.114.460,80 190.708.150,59
4. Forderungen an Kunden 441.032.303,47 537.251.499,24
darunter durch Grundpfandrechte gesichert: EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00)
darunter Kommunalkredite EUR 235.071.496,56 (Vj. EUR 397.861.400,18)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 15.066.919,30 342.021.068,37
darunter beleihbar bei der Deutschen Bundenbank EUR 15.066.919,30 (Vj. EUR 342.021.068,37)
bb) von anderen Emittenten 71.777.123,59 131.564.077,74
darunter beleihbar bei der Deutschen Bundenbank EUR 71.777.123,59 (Vj. EUR 131.564.077,74)
86.844.042,89 473.585.146,11
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 90.769.721,50 40.689.950,79
6a. Handelsbestand 118.609,92 0,00
7. Beteiligungen 0,00 956.925,00
9. Treuhandvermögen 100.977.125,00 96.386.677,39
darunter Treuhandkredite EUR 100.977.125,00 (Vj. EUR 96.386.677,39)
11. Immaterielle Anlagewerte
a) selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und 118.245,00 0,00
Werte
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 41.357,35 70.077,61
d) geleistete Anzahlungen 282.871,40 0,00
442.473,75 70.077,61
12. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 87.976,26 224.747,17
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 409.882,42 554.623,32
497.858,68 779.370,49
15. Sonstige Vermögengegenstände 19.574.762,13 15.067.706,55
16. Rechnungsabgrenzungsposten 1.359.187,19 4.103.712,20
17. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 48.569,00 62.151,00
1.117.493.554,41 1.548.784.555,34

PASSIVA

31.12.2017
EURO
31.12.2016
EURO
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 38.983.207,78 40.285.716,45
b) mit vereinbarter Laufzeit 22.788.932,95 16.208.895,56
61.772.140,73 56.494.612,01
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 886.211.299,65 1.342.246.406,56
bb) mit vereinbarter Laufzeit 2.472.773,56 998.916,28
888.684.073,21 1.343.245.322,84
4. Treuhandverbindlichkeiten 100.977.125,00 96.386.677,39
darunter Treuhandkredite EUR 100.977.125,00 (Vj. EUR 96.386.677,39)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 10.166.092,87 7.432.890,06
6. Rechnungsabgrenzungsposten 33.366,07 154.962,10
7. Rückstellungen
a) Steuerrückstellungen 1.368.534,02 1.202.124,00
b) andere Rückstellungen 6.024.511,23 4.514.180,36
7.393.045,25 5.716.304,36
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 7.113.924,70 0,00
darunter gemäß § 340e Abs.4 HGB EUR 113.924,70 (Vj. EUR 0,00)
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 8.467.023,00 8.467.023,00
b) Kapitalrücklage 17.239.198,12 15.239.198,12
c) Gewinnrücklagen
ca) gesetzliche Rücklage 543.657,33 543.657,33
cb) Gewinnrücklage Anteile beherrsch. UN 0,00 956.925,00
cd) andere Gewinnrücklagen 15.103.908,13 9.417.116,96
d) Bilanzgewinn/-verlust 0,00 4.729.866,17
41.353.786,58 39.353.786,58
1.117.493.554,41 1.548.784.555,34
1. Eventualverbindlichkeiten
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften 7.650,00 1.660.850,95
2. andere Verpflichtungen
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 181.500.020,00 174.840.664,00

Gewinn- und Verlustrechnung konsolidiert für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017 und für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016

FinTech Group Bank AG

2017 2016
1. Zinserträge EURO EURO EURO EURO
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 6.609.334,41 3.049.479,65
(davon Zinsaufwand aus Einlagenfazilität: 975.517,69€; Vorjahr: 965.223,69€)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 471.940,57 421.630,00
7.081.274,98 3.471.109,65
2. Zinsaufwendungen -2.171.032,91 9.252.307,89 221.216,21 3.249.893,44
(davon Zinsertrag aus Negativverzinsung: 2.469.840,43€; Vorjahr: 0,00€)
5. Provisionserträge 73.548.357,46 63.475.720,44
6. Provisionsaufwendungen 40.604.496,02 32.943.861,44 38.194.085,01 25.281.635,43
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 1.139.246,99 0,00
8. Sonstige betriebliche Erträge 4.510.281,33 7.808.458,58
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 7.858.003,15 5.576.782,36
ab) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.146.365,47 9.004.368,62 887.366,24 6.464.148,60
darunter für Altersversorgung EUR 1.292,87 (Vj. EUR 201,36) b) andere Verwaltungsaufwendungen 26.155.236,61 20.816.693,81
35.159.605,23 27.280.842,41
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immat. Anlagewerte und Sachanlagen 438.824,23 479.919,19
12. sonstige betriebliche Aufwendungen 228.677,50 301.814,99
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 458.188,90 215.146,37
13a. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 7.113.924,70 0,00
darunter gemäß § 340e Abs.4 S1 HGB 113.924,70€; Vorjahr: 0,00€)
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 4.446.477,09 8.062.264,49
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -14.292,94 2.034.410,92
24. Sonstige Steuern 23.669,29 21.286,78
25. Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne 4.437.100,74 0,00
27. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 6.006.566,79
28. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 1.276.700,62
34. Bilanzgewinn/-verlust 0,00 4.729.866,17

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017

der FinTech Group Bank AG

(vormals: biw Bank für Investments und Wertpapiere AG)

1 Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der FinTech Group Bank AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) erstellt.

Die Gliederungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Formblättern der RechKredV.

Die Bank mit Sitz in Frankfurt am Main ist im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nr. HRB 105687 eingetragen.

Die Hauptversammlung am 09. Juni 2017 hat eine Änderung der Satzung in § 1.1 (Firma) beschlossen. In Folge dessen wurde die Firmierung der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG in FinTech Group Bank AG geändert.

Die Schwestergesellschaft ViTrade GmbH, Willich, die bis zum 30. Juni 2017 als vertraglich gebundener Agent der Bank auftrat, wurde mit Wirkung zum 01. Januar 2017 auf die FinTech Group Bank AG als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Die entsprechenden Eintragungen in das Handelsregister der aufnehmenden Gesellschaft FinTech Group Bank AG erfolgte am 30. Juni 2017, in das der untergehenden Gesellschaft ViTrade GmbH am 22. Juni 2017. Die Posten der Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der FinTech Group Bank AG sind deshalb mit den Vorjahreswerten nur eingeschränkt vergleichbar.

Mit der FinTech Group Finanz GmbH, Frankfurt (Amtsgericht Frankfurt am Main Handelsregister B109785) als herrschendem Unternehmen wurde am 20. Oktober 2017 eine Gewinnabführung vereinbart. Die außerordentliche Hauptversammlung am 20. Oktober 2017 hat zugestimmt. Die Handelsregistereintragung erfolgte am 23. Oktober 2017.

Die Gesellschaft wird als Tochterunternehmen in die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Konzernabschluss der FinTech Group AG, Frankfurt am Main, die als Muttergesellschaft den Konzernabschluss aufstellt, sowie der BFF Holding GmbH, Kulmbach, die als Muttergesellschaft den Konzernabschluss (HGB) für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Die FinTech Group AG ist als Unternehmen in den Konzernverbund der mit 28,13% mittelbar beteiligten BFF Holding GmbH eingegliedert. Der Konzernabschluss wird beim Bundesanzeiger eingereicht und veröffentlicht.

Die Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften befolgt.

2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Abschluss wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.

Die Barreserve ist zum Nennwert bilanziert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken werden durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem latenten Kreditrisiko wird in Form der Pauschalwertberichtigung nach handelsrechtlichen Grundsätzen Rechnung getragen.

Die Schuldverschreibungen und andere festverzinslichen Wertpapiere sind dem Anlagevermögen zugeordnet. Die Bewertung erfolgt nach dem gemilderten Niederstwertprinzip. Soweit dauerhafte Wertminderungen eingetreten sind, wurden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sind nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die in dieser Position ebenfalls ausgewiesenen Anlagen in einem Spezialfonds sind nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und sind dem Anlagevermögen zugeordnet.

Die Wertpapiere des Handelsbestandes werden mit den Marktpreisen abzüglich eines Value at Risk-Abschlages bewertet. Die FinTech Group Bank AG ermittelt das Marktpreisrisiko für ihren Handelsbestand auf Basis eines value at Risk-Abschlages nach historischer Simulation mit einer Haltedauer von einem Tag, einem Beobachtungszeitraum von 300 Tagen und einem Konfidenzniveau von 99%. Der absolute Betrag des Value at Risk-Abschlages beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 2. Der Handelsbestand resultiert aus dem im Geschäftsjahr neu hinzu gekommenen Arbitragegeschäft.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig über die jeweilige Nutzungsdauer in Anlehnung an die steuerliche Nutzungsdauer linear pro rata temporis abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden in Analogie der steuerrechtlichen Regelung gemäß § 6 Absatz 2a EStG abgeschrieben.

Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 250 HGB gebildet. Die Auflösung erfolgt entsprechend dem Aufwand bzw. dem Ertrag der Rechnungsperiode.

Der Ansatz der Pensionsverpflichtungen erfolgt zum notwendigen Erfüllungsbetrag. Im Hinblick auf eine zukunftsorientierte Verpflichtungsbewertung werden geschätzte Steigerungsraten mit einbezogen. Als Rechnungsgrundlage dienen die Heubeck‘ schen Richttafeln 2005 G.

Bei der Ermittlung einer Pensionsverpflichtung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Die versicherungsmathematische Berechnung der Pensionsverpflichtungen erfolgte zum 31. Dezember 2017 einheitlich unter Anwendung eines Zinssatzes von 3,68% (Vorjahr: 4,01%) sowie einer unveränderten Rentendynamik von 1%.

Ferner beinhaltet der Posten zwei beitragsorientierte Leistungszusagen, welche wie wertpapiergebundene Versorgungszusagen behandelt werden. Nach § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB sind Pensionsrückstellungen, soweit sich die Höhe von Altersversorgungsverpflichtungen ausschließlich nach dem beizulegenden Zweitwert von Wertpapieren des Anlagevermögens i.S.v. § 266 Abs. 2 A.III.5. HGB bestimmt, zum beizulegenden Zeitwert dieser Wertpapiere anzusetzen, soweit er einen garantierten Mindestbetrag übersteigt, d.h. die Wertansätze der Wertpapiere und der betreffenden Versorgungsverpflichtungen korrespondieren. Der garantierte Mindestbetrag ist als notwendiger Erfüllungsbetrag der Garantieleistungen anzusehen. Vergleiche IDW Stellungnahme HFA 30 Randziffer 71 i. V. m. Randziffer 68.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird in Anwendung des § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB der zum Stichtag ermittelte Zeitwert des hierfür gehaltenen Deckungsvermögens (versicherungsmathematisch ermittelter Aktivwert der Ansprüche aus entsprechenden Rückdeckungsversicherungen) mit den entsprechenden Rückstellungen aus Altersversorgung verrechnet. Der sich ergebende aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wird als eigener Bilanzposten ausgewiesen.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden Durchschnittszinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden Durchschnittszinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren betrug zum Bilanzstichtag TEUR 33.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen werden mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bilanziert. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Der Posten Fonds für allgemeine Bankrisiken wurde entsprechend den Regelungen in § 340e Abs. 4 HGB in Höhe von TEUR 114 und gemäß § 340g HGB in Höhe von TEUR 7.000 gebildet.

Die Umrechnung der im Jahresabschluss enthaltenen, auf Fremdwährung lautenden Vermögensgegenstände und Schulden sowie der Aufwendungen und Erträge in Euro erfolgt gemäß § 256a HGB i. V. m. § 340h HGB.

Es bestehen folgende auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden:

Laufzeit 31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Vermögensgegenstände 16.481 25.888
Schulden 15.423 24.465

3 Erläuterungen zur Bilanz

3.1 Forderungen an Kreditinstitute

Die Restlaufzeit der anderen Forderungen an Kreditinstitute setzt sich wie folgt zusammen:

Laufzeit 31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Bis 3 Monate 70.042 102.819
> 3 Monate bis 1 Jahr 10.000 60.019
> 1 Jahr 0 0
> 5 Jahre 0 0
80.042 162.838

3.2 Forderungen an Kunden

Die Restlaufzeit der Forderungen an Kunden setzt sich wie folgt zusammen:

Umsatzbereich 31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Bis 3 Monate 329.699 276.059
> 3 Monate bis 1 Jahr 84.836 252.540
> 1 Jahr 26.497 8.653
> 5 Jahre 0 0
441.032 537.252

Die Forderungen an Kunden beinhalten Forderungen mit unbestimmter Laufzeit in Höhe von TEUR 89.651 (Vorjahr: TEUR 82.225), ferner wurden Kassenkredite an Kommunen in Höhe von insgesamt TEUR 235.072 (Vorjahr: TEUR 397.861) gewährt. Die Darlehen valutieren mit Laufzeiten bis 3 Monate mit TEUR 164.671; 3 Monate bis ein Jahr mit TEUR 70.401.

Des Weiteren baut die FinTech Group Bank AG ihr Kreditbuch kontinuierlich weiter aus. Die Forderungen sind im Allgemeinen besichert.

Forderungen an verbundene Unternehmen aus Darlehensforderung bestehen im Berichtsjahr nicht (Vorjahr: TEUR 3.334).

3.3 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Unter den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind börsenfähige und -notierte Wertpapiere in Höhe von nominal TEUR 86.736 (Vorjahr: TEUR 468.981) enthalten, die in voller Höhe bei der Deutschen Bundesbank, Hauptverwaltung Frankfurt am Main, beleihbar sind.

Der Buchwert der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere belief sich zum Stichtag auf TEUR 86.844 (Vorjahr: TEUR 473.585), der beizulegende Zeitwert betrug TEUR 87.201 (Vorjahr: TEUR 470.995).

Bei der Bewertung zum strengen Niederstwertprinzip hätten Abschreibungen in Höhe von TEUR 105 (Vorjahr: TEUR 985) vorgenommen werden müssen. Auf die Erfassung der Abschreibungen wurde gesetzeskonform verzichtet, da sie bis zur Endfälligkeit gehalten werden und insoweit keine dauerhafte Wertminderung entsteht.

Bei der Gegenüberstellung von Kurswert und Bilanzwert (ohne abgegrenzte Zinsen) zum Bilanzstichtag ergeben sich Kursreserven in Höhe von insgesamt TEUR 266 (Vorjahr: TEUR 108).

Davon sind Wertpapiere als Sicherheit mit einem Nominalwert von insgesamt TEUR 11.889 (Vorjahr: TEUR 13.660) wie folgt hinterlegt:

31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Euex 5.132 5.032
FX-Handel 2.726 4.048
Wertpapierleihe 2.083 3.508
Engagementkontrolle 1.948 1.072
Clearstream Banking 0 0
11.889 13.660

Die Restlaufzeit der Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere setzen sich wie folgt zusammen:

Laufzeit 31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Bis 3 Monate 10.642 232.363
> 3 Monate bis 1 Jahr 39.277 154.368
> 1 Jahr 36.817 82.250
86.736 468.981

3.4 Aktien und nicht festverzinsliche Wertpapiere

Die Aktienbestände in Höhe von TEUR 90.770 (Vorjahr TEUR 40.690) sind börsenfähige Wertpapiere und setzen sich aus der Anlage in drei Spezialfonds in Höhe von TEUR 89.961 (Vorjahr TEUR 39.968) sowie aus börsennotierten Aktien fürs Designated Sponsoring mit TEUR 809 (Vorjahr TEUR 722) zusammen.

Aktuell hält die Bank Anteile an drei Investmentfonds des Asset Managers nordIX. Dabei handelt es sich zum einen um den Spezialfonds „nordIX Basis“ (Anteil größer 10%) und den Publikumsfonds „nordIX Basis UI“, die ausschließlich in eine Strategie sogenannter „Negative Basis Trades“ investieren. Dabei wird gleichzeitig eine Anleihe und ein oder mehrere zugehörige Absicherungsinstrumente erworben, um darüber weitestgehend ökonomische Risiken zu eliminieren und eine risikofreie Rendite zu erzielen. Weiterhin hat die Bank im Geschäftsjahr 2017 Investmentanteile am Publikumsfonds „nordIX Treasury plus“ in Höhe von TEUR 49.999 erworben. Die Strategie des Treasury Plus ist ein defensiver Rentenfonds, der insbesondere durch Nutzung des Anleihen-Primärmarkts Überrenditen erwirtschaftet. Dabei werden eventuelle Zins- bzw. Fremdwährungsrisiken mittels Absicherungsinstrumenten neutralisiert. Zum Bilanzstichtag ergaben sich bei der Gegenüberstellung von Marktwert (TEUR 89.913) und Buchwert (TEUR 89.961) Kursreserven in Höhe von insgesamt TEUR 22 und stille Lasten in Höhe von TEUR 71. Im Berichtsjahr erfolgte eine Ausschüttung in Höhe von TEUR 220. Die Fonds werden im Anlagebuch der Bank gehalten und gemäß mildem Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten bilanziert.

Der Vorjahresbestand Fondsanlagen nordiX wurde im Berichtsjahr zurückgegeben. Dabei wurden stille Reserven in Höhe von TEUR 447 generiert.

Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich einer täglichen Rückgabemöglichkeit.

3.5 Handelsbestand

Die FinTech Group Bank AG betreibt als unwesentliches Eigengeschäft den Arbitragehandel. Hierbei werden grundsätzliche simultane Kauf- und Verkaufsgeschäfte von Wertpapieren getätigt, um Marktineffizienzen durch klassisches Arbitragegeschäft auszunutzen. Dazu sind keine aktiven Positionierungen vorgesehen, so dass Marktänderungsrisiken im Wesentlichen nicht eingegangen werden. Die aus dem Arbitragehandel zum Bilanzstichtag offenen Positionen werden als Handelsbestand in Höhe von TEUR 119 ausgewiesen, welcher zum Marktpreis abzüglich eines Value at Risk- Abschlages zum Bilanzstichtag bewertet wurde. Der Bestand setzt sich in Höhe von TEUR 41 aus Schuldverschreibungen und in Höhe von TEUR 78 aus Aktien zusammen.

3.6 Treuhandvermögen und Treuhandverbindlichkeiten

Hierunter sind jeweils Treuhandkredite in Höhe von TEUR 100.977 (Vorjahr TEUR 96.387) ausgewiesen.

3.7 Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagengitter dargestellt:

ZUSAMMENSETZUNG UND ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS UND DER KUMULIERTEN ABSCHREIBUNGEN IN DEM ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2017

der FinTech Group Bank AG

HISTORISCHE ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
Stand am 01.01.2017
EURO
Zugänge
EURO
Abgänge
EURO
Umbuchungen
EURO
Stand am 31.12.2017
EURO
I. Wertpapiere im Anlagenbestand
Wertpapiere im Anlagenbestand 473.585.146,11 40.588.711,71 427.329.814,93 0,00 86.844.042,89
NordiX 39.968.390,97 69.961.115,00 19.968.461,87 0,00 89.961.044,10
Summe Wertpapiere im Anlagenbestand 513.553.537,08 110.549.826,71 447.298.276,80 0,00 176.805.086,99
II. Beteiligungen
Beteiligungen 956.925,00 0,00 956.925,00 0,00 0,00
956.925,00 0,00 956.925,00 0,00 0,00
III. Immaterielle Vermögengsgegst. entgeltlich erworben
013500 EDV-Software 540.892,48 6.826,19 335.334,37 0,00 212.384,30
013500 EDV-Software, selbst geschaffene
gew.Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 154.416,00 0,00 0,00 154.416,00
014000 Lizenz.a.gewerb.Schutzre. 0,00 13.614,85 0,00 0,00 13.614,85
070000 Anzahlungen imm.VG 0,00 282.871,40 0,00 0,00 282.871,40
Summe immat. Vermögensgegenstände 540.892,48 457.728,44 335.334,37 0,00 663.286,55
IV. Sachanlagen
039800 Einrichtungen in fremde Gebäude 746.176,92 44.050,12 138.840,68 0,00 651.386,36
042000 EDV-Hardware 1.194.912,27 12.670,22 415.310,06 0,00 792.272,43
042500 Telefonanlage 91.754,68 17.745,63 21.652,80 0,00 87.847,51
052000 PKW 58.192,59 0,00 0,00 0,00 58.192,59
065000 Büroeinrichtungen 209.693,00 11.997,40 42.086,13 0,00 179.604,27
067000 GWG bis 410€ 115.880,08 7.493,44 63.634,93 0,00 59.738,59
067001 GWG Sammelposten 2008 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
067002 GWG Sammelposten 2009 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
068000 Software 8.344,66 0,00 8.344,66 0,00 0,00
069000 BGA 244.486,23 30.317,81 68.632,97 0,00 206.171,07
069010 Geldautomaten 486.991,04 0,00 66.942,38 0,00 420.048,66
109500 geleistete Anzahlungen 0,00 36.342,98 0,00 0,00 36.342,98
137401 Anlagenverrechnungskonto FTG 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Sachanlagen 3.156.431,47 160.617,60 825.444,61 0,00 2.491.604,46
Summe Anlagevermögen gesamt 518.207.786,03 111.168.172,75 449.415.980,78 0,00 179.959.978,00
ENTWICKLUNG DER KUMULIERTEN ABSCHREIBUNGEN
Stand am 01.01.2017
EURO
Zugänge
EURO
Abgänge
EURO
Umbuchungen
EURO
Stand am 31.12.2017
EURO
I. Wertpapiere im Anlagenbestand
Wertpapiere im Anlagenbestand 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
NordiX 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Wertpapiere im Anlagenbestand 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Beteiligungen
Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
III. Immaterielle Vermögengsgegst. entgeltlich erworben
013500 EDV-Software 470.814,87 43.414,09 331.279,16 0,00 182.949,80
013500 EDV-Software, selbst geschaffene
gew.Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 36.171,00 0,00 0,00 36.171,00
014000 Lizenz.a.gewerb.Schutzre. 0,00 1.692,00 0,00 0,00 1.692,00
070000 Anzahlungen imm.VG 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe immat. Vermögensgegenstände 470.814,87 81.277,09 331.279,16 0,00 220.812,80
IV. Sachanlagen
039800 Einrichtungen in fremde Gebäude 575.019,36 118.675,29 106.330,00 0,00 587.364,65
042000 EDV-Hardware 996.951,63 132.726,47 395.662,04 0,00 734.016,06
042500 Telefonanlage 64.969,17 11.073,82 17.915,37 0,00 58.127,62
052000 PKW 55.767,00 2.425,08 0,00 0,00 58.192,08
065000 Büroeinrichtungen 69.450,37 17.246,00 23.001,71 0,00 63.694,66
067000 GWG bis 410€ 115.880,08 7.493,44 63.634,93 0,00 59.738,59
067001 GWG Sammelposten 2008 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
067002 GWG Sammelposten 2009 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
068000 Software 8.343,64 0,00 8.343,64 0,00 0,00
069000 BGA 142.337,83 30.867,77 59.035,84 0,00 114.169,76
069010 Geldautomaten 348.341,90 37.039,27 66.938,81 0,00 318.442,36
109500 geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
137401 Anlagenverrechnungskonto FTG 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Sachanlagen 2.377.060,98 357.547,14 740.862,34 0,00 1.993.745,78
Summe Anlagevermögen gesamt 2.847.875,85 438.824,23 1.072.141,50 0,00 2.214.558,58
RESTBUCHWERTE
Stand am 31.12.2016
EURO
Stand am 31.12.2017
EURO
I. Wertpapiere im Anlagenbestand
Wertpapiere im Anlagenbestand 473.585.146,11 86.844.042,89
NordiX 39.968.390,97 89.961.044,10
Summe Wertpapiere im Anlagenbestand 513.553.537,08 176.805.086,99
II. Beteiligungen
Beteiligungen 956.925,00 0,00
956.925,00 0,00
III. Immaterielle Vermögengsgegst. entgeltlich erworben
013500 EDV-Software 70.077,61 29.434,50
013500 EDV-Software, selbst geschaffene
gew.Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 118.245,00
014000 Lizenz.a.gewerb.Schutzre. 0,00 11.922,85
070000 Anzahlungen imm.VG 0,00 282.871,40
Summe immat. Vermögensgegenstände 70.077,61 442.473,75
IV. Sachanlagen
039800 Einrichtungen in fremde Gebäude 171.157,56 64.021,71
042000 EDV-Hardware 197.960,64 58.256,37
042500 Telefonanlage 26.785,51 29.719,89
052000 PKW 2.425,59 0,51
065000 Büroeinrichtungen 140.242,63 115.909,61
067000 GWG bis 410€ 0,00 0,00
067001 GWG Sammelposten 2008 0,00 0,00
067002 GWG Sammelposten 2009 0,00 0,00
068000 Software 1,02 0,00
069000 BGA 102.148,40 92.001,31
069010 Geldautomaten 138.649,14 101.606,30
109500 geleistete Anzahlungen 0,00 36.342,98
137401 Anlagenverrechnungskonto FTG 0,00 0,00
Summe Sachanlagen 779.370,49 497.858,68
Summe Anlagevermögen gesamt 515.359.910,18 177.745.419,42

3.8 Sonstige Vermögensgegenstände

Die in der Bilanz ausgewiesenen sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Gegen verbundene Unternehmen bestehen zum Bilanzstichtag keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr: TEUR 227) und sonstige Forderungen in Höhe von TEUR 2.921 (Vorjahr: TEUR 655).

Es werden Steuerforderungen in Höhe von insgesamt TEUR 1.058 (Vorjahr: TEUR 194) ausgewiesen. Sicherheitsleistungen belaufen sich auf insgesamt TEUR 11.210 (Vorjahr TEUR 11.285) und sind im Wesentlichen für Devisengeschäfte hinterlegt.

3.9 Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von insgesamt TEUR 1.359 beinhalten in Höhe von TEUR 948 abgegrenzte Aufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen (Vorjahr: TEUR 1.405).

3.10 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Der die entsprechende Pensionsverpflichtung überschreitende Zeitwert des Planvermögens wird als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von TEUR 49 (Vorjahr: TEUR 62) bilanziert. Der Zeitwert des Planvermögens, der den Anschaffungskosten entspricht, beläuft sich zum Stichtag auf TEUR 365 (Vorjahr: TEUR 359).

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände 365 359
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 316 297
Ausweis aktivischer Unterschiedsbetrag 49 62

3.11 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist gegenüber Kreditinstituten haben ausschließlich eine Restlaufzeit bis 3 Monate.

3.12 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist gegenüber und Kunden haben ausschließlich eine Restlaufzeit bis 3 Monate. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 4.956 (Vorjahr TEUR 7.095).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit in Höhe von TEUR 2.473 sind mit TEUR 745 innerhalb eines Jahres fällig.

3.13 Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
Verbindlichkeiten aus Steuern 5.245 6.493
Übrige Verbindlichkeiten 4.921 940
10.166 7.433

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die übrigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 44 (Vorjahr: TEUR 141) sowie Verbindlichkeiten aus der Ergebnisabführung in Höhe von TEUR 4.437 (Vorjahr: TEUR 0).

Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit bestanden zum Stichtag nicht.

3.14 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden mit entsprechendem Planvermögen verrechnet.

3.15 Andere Rückstellungen

Hierin sind im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Provisionszahlungen an Vertragspartner, ausstehende Rechnungen, ausstehende Beiträge, manuelle Abwicklungsrisiken, Urlaubsansprüche, Boni und Tantieme sowie Jahresabschlusskosten enthalten.

3.16 Fonds für allgemeine Bankrisiken

Im Berichtsjahr wurden dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340e HGB ein Betrag in Höhe von TEUR 114 ergebniswirksam zugeführt. Die Zuführung entspricht 10% des Nettoertrages des Handelsbestandes.

Des Weiteren wurde gemäß § 340g HGB ein Betrag in Höhe von TEUR 7.000 in den Fonds für allgemeine Bankrisiken ergebniswirksam eingestellt. Grund hierfür ist insbesondere die Schaffung von Risikodeckungskapital im Hinblick auf die strategische Ausrichtung, dass vollbesicherte Kreditbuch auf über TEUR 300.000 wachsen zu lassen.

Die Berechnung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gemäß § 340 Abs. 1 HGB.

3.17 Gezeichnetes Kapital

Das voll eingezahlte Grundkapital der FinTech Group Bank AG beträgt zum 31. Dezember 2017 EUR 8.467.023,00 und war zum Bilanzstichtag eingeteilt in 8.467.023 auf den Namen lautende Stückaktien.

Die Anteile werden zu 100% von der FinTech Group Finanz GmbH, Frankfurt am Main (vormals: XCOM Finanz GmbH, Willich), gehalten.

3.18 Kapitalrücklage

Im Geschäftsjahr 2017 wurde in die Kapitalrücklage der Bank das Stammkapital der ehemaligen ViTrade GmbH in Höhe von TEUR 2.000 infolge der Verschmelzung eingestellt.

3.19 Gewinnrücklagen

Der im Vorjahr ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.729.866,17 wurde gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 08. August 2017 in die Gewinnrücklagen eingestellt.

4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Zinserträge

Die Zinserträge beinhalten erstmalig Zinserträge aus der institutionellen Anlage bei Kreditplattformen in Höhe von TEUR 860. Ebenfalls im Zinsertrag sind die aufgedeckten stillen Reserven aus der Fondanlage nordIX in Höhe von TEUR 447 sowie eine Ausschüttung in Höhe von TEUR 220 enthalten. Im Berichtsjahr entstanden Zinsaufwendungen aus Einlagen bei der Deutschen Bundesbank in Höhe von TEUR 976 (Vorjahr TEUR 965) welche mit den Zinserträgen verrechnet wurden.

4.2 Zinsaufwendungen

Die Zinsaufwendungen beinhalten erstmalig Zinserträge aus der Negativverzinsung der Kundeneinlagen in Höhe von TEUR 2.470. Diese Zinserträge werden in Analogie zu den Zinsaufwendungen der Bank aus der Einlagenfazilität mit dem Zinsaufwand verrechnet. Die Zinsaufwendungen für Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 3) wurden gem. § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB mit Zinserträgen in Höhe von TEUR 6 des Planvermögens (Vorjahr: TEUR 6) verrechnet.

4.3 Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands

Im Handelsergebnis (Differenz aus Ertrag und Aufwand des Handelsbestandes) ist das Ergebnis aus den Geschäften, die über eigene Handelsdepots (TEUR 1.139) abgewickelt werden enthalten.

4.4 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten mit TEUR 1.782 Erträge aus weiterbelasteten Dienstleistungen an die Vertragspartner bzw. vgV, mit TEUR 170 Erträge aus der Auflösung von Rückstellung, sowie mit TEUR 245 Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen. Die in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesenen Kursgewinne von TEUR 1.836 resultieren aus der Barabfindung der Beteiligung an der vormaligen XCOM AG aus dem squeeze-out Verlangen der FinTech Group AG. Die Bank hielt 12.759 Aktien.

5 Sonstige Angaben

5.1 Latente Steuern

Aus den Unterschieden zwischen der Handels- und Steuerbilanz resultieren ausschließlich Abweichungen, die zu aktiven latenten Steuern führen. Aufgrund des Aktivierungswahlrechts wird auf die Bilanzierung latenter Steuern – wie auch im Vorjahr- verzichtet. Die Abweichungen betreffen im Wesentlichen den Fonds für allgemeine Bankrisiken.

5.2 Haftungsverhältnisse

Es bestehen zum 31. Dezember 2017 Bürgschaften in Höhe von TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 1.661). Gründe für eine Inanspruchnahme sind nicht ersichtlich; die FinTech Group Bank AG schließt dies aus dem jahrelang bestehenden Obligo ohne Inanspruchnahme.

5.3 Unwiderrufliche Kreditzusagen

Die unwiderruflichen nicht ausgenutzten Kreditzusagen in Höhe von TEUR 181.500 (Vorjahr: TEUR 174.841) resultieren im Wesentlichen aus Wertpapierkreditvereinbarungen mit Kunden, bei denen die Kredite durch Depotbestände der Kunden, beispielsweise Aktien und Anleihen, vollständig besichert sind (Lombardkredite). Der Vorjahreswert wurde im Berichtsjahr angepasst.

5.4 Finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen gegenüber der FinTech Group AG und betreffen einen Rahmenvertrag über IT-Leistungen, diversen Verträgen aus der Rechtsnachfolge ViTrade GmbH sowie zwei weiteren Verträgen bezüglich diversen Dienstleistungen der FinTech Group AG. Sie betragen für das Jahr 2018 insgesamt TEUR 13.869.

5.5 Verlustfreie Bewertung des Zinsbuchs

Gemäß IDW BFA 3 wurde zum Bilanzstichtag auf Basis einer barwertigen Betrachtungsweise unter Berücksichtigung voraussichtlich noch anfallender Risiko- und Verwaltungskosten nachgewiesen, dass aus den zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) kein Verpflichtungsüberschuss besteht. Somit war die Bildung einer Rückstellung nach § 340a i.V.m. § 249 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HGB nicht erforderlich.

5.6 Ausschüttungsgesperrte Beträge

Die folgende Tabelle zeigt die zum 31. Dezember 2017 ausschüttungsgesperrten Beträge.

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
Aktivierte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 118 0
Unterschiedsbetrag zwischen durchschnittlichem Marktzins von 10 und 7 Jahren zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtung 33 26
151 26

Die ausschüttungsgesperrten Beträge unterliegen keiner Abführungssperre in Bezug auf die Gewinnabführung, da sie durch frei verfügbare Rücklagen gedeckt sind.

5.7 Beschäftigte

Im Jahresdurchschnitt wurden im laufenden Geschäftsjahr 132 Mitarbeiter beschäftigt.

Gruppe Mitarbeiter 2017 Mitarbeiter 2016
Vollzeitbeschäftigte 114 110
Teilzeitbeschäftigte 18 14
132 124

5.8 Organmitglieder und -bezüge

Die Vorstandsmitglieder der FinTech Group Bank AG sind:

Frank Niehage, Vorstandsvorsitzender; zuständig für Markt Frankfurt (ab 28. April 2017)

Bernd Würfel, Vorstand, zuständig für Marktfolge

(Vorstand für Markt bis 27. April 2017; ab 28. April 2017 Vorstand für Marktfolge)

Willich

Lars Lankes, Vorstand für Produktion und Finanzen

Willich (bis 15. Juni 2017)

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft bestand im Berichtsjahr aus den folgenden Mitgliedern:

Martin Korbmacher, Frankfurt
Geschäftsführer Event Horizon Capital & Advisory GmbH
Vorsitz des Aufsichtsrates ab 28. April 2017
Frank Niehage, Frankfurt
Vorstandsvorsitzender FinTech Group AG
Vorsitz des Aufsichtsrates bis 27. April 2017
Muhamad S. Chahrour, Frankfurt
CFO FinTech Group AG
Stellvertretender Vorsitz des Aufsichtsrates bis zum 15. Februar 2018
Stefan Müller, Kulmbach
Leiter Finanzen der Börsenmedien AG
Mitglied des Aufsichtsrates
Dr. Benon Janos, Hofheim
Generalbevollmächtigter FinTech Group AG
Mitglied des Aufsichtsrates bis 25. April 2017

Organkredite i.S.d. § 34 Abs. 2 Nr. 2 RechKredV bestehen gegenüber der FinTech Group AG in Höhe einer Dispositionslinie von TEUR 4.500, welche zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommen wurde, sowie Avale über TEUR 197. Ferner wurde im Berichtsjahr im Zuge des squeeze-out der vormaligen XCOM AG eine Stundungsvereinbarung mit der FinTech Group AG über den Abfindungsbetrag in Höhe von TEUR 2.792 nebst Zinsen getroffen. Haftungsverhältnisse wurden nicht eingegangen. Termingeschäfte wurden nicht getätigt.

Auf die Angabe der gewährten Bezüge des Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet

Die Aufwendungen für Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Geschäftsjahr 2017 insgesamt TEUR 188.

5.9 Abschlussprüferhonorar

Vom Wahlrecht gemäß § 285 Nr. 17 HGB wurde Gebrauch gemacht. Demzufolge wird das Abschlussprüferhonorar im Konzernabschluss der FinTech Group AG ausgewiesen.

5.10 Ergebnisverwendung

Der Überschuss des Geschäftsjahres beträgt vor Gewinnabführung EUR 4.437.100,74. Dieser wird gemäß Gewinnabführungsvertrag vom 20. Oktober 2017 an die Muttergesellschaft FinTech Group Finanz GmbH abgeführt.

5.11 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht)

Folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Ende des Geschäftsjahres 2017 eingetreten:

Verschmelzung flatex GmbH auf die FinTech Group Bank AG zivilrechtlich zum 30. März mit Rückwirkung zum 01. Januar 2018.

Erhöhung der Kapitalrücklage durch Bareinlage in Höhe von EUR 223.646,77.

Niederlegung des Aufsichtsratsmandats von Herrn Muhamad Said Chahrour zum 15. Februar 2018.

Neues Aufsichtsratsmitglied ab 15. Februar 2018 ist Herr Hans Peter Peters.

 

Frankfurt am Main, den 13. April 2018

Frank Niehage

Bernd Würfel

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die FinTech Group Bank AG, Frankfurt am Main

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der FinTech Group Bank AG, Frankfurt am Main – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlagen für unsere Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 377 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten abgeben.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

i.

Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft

ii.

Ansatz unwiderruflicher Kreditzusagen

iii.

Abgrenzung des Handelsbestandes

iv.

Ausweis der Negativverzinsung im Aktiv- und Passivgeschäft

v.

Gewinnabführungsvertrag

In der folgenden Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir zunächst den Sachverhalt beschrieben um sodann das Prüfungsvorgehen einschließlich unserer Erkenntnisse darzustellen. Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

1.

Sachverhalt und Problemstellung

2.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3.

Verweis auf weitergehende Informationen

Ad i) Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft

1.

1. Die FinTech Group Bank AG weist in ihrem Jahresabschluss zum 31.12.2017 Forderungen an Kunden i.H.v. TEUR 441.032 (Vorjahr TEUR 537.251) aus, die ca. 39% der Bilanzsumme ausmachen. Diese bestehen zu TEUR 414.535 aus kurzfristigen Kundenforderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Daneben weist die Bank als außerbilanzielle Verpflichtungen unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von TEUR 181.500 aus.

Zum 31.12.2017 hat die Bank zur Abschirmung von Ausfallrisiken Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen getroffen. Daneben hat die Bank zum 31.12.2017 Reserven nach § 340g HGB für allgemeine Bankrisiken gebildet.

Die Bildung und Bemessung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft ist maßgeblich durch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter über die Wahrscheinlichkeit und die Höhe zukünftiger Kreditausfälle sowie Branchen- und gesamtwirtschaftliche Faktoren bestimmt.

In der Bewertung der Kundenforderungen durch die Bildung von Risikovorsorge bestehen insoweit erhebliche Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter. Da die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter mit inhärenten Unsicherheiten einhergehen, war dieser Sachverhalt für unsere Prüfung von besonderer Bedeutung.

2.

Bei unserer Prüfung haben wir die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation des Kreditgeschäftes der Bank berücksichtigt. Hierbei haben wir insbesondere die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im Kreditgeschäft gewürdigt.

Im Rahmen unserer analytischen Prüfungshandlungen haben wir die gebildete Risikovorsorge mit den Kreditstrukturdaten des Forderungsbestandes abgeglichen, die die Bank u.a. zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit heranzieht. Hierbei wurde insbesondere auf die Einschätzung der Bank hinsichtlich der Höhe eines erwarteten oder unerwarteten Ausfalls von Kundenforderungen im Zeithorizont von 12 Monaten abgestellt.

Zur Prüfung des Adressenausfallrisikos der Kreditengagements haben wir – auch in Abhängigkeit unserer Prüfung des internen Kontrollsystems im Kreditgeschäft der Bank – eine Prüfung einzelner Kreditengagements nach risikoorientierter bewusster Auswahl durchgeführt.

Die von den gesetzlichen Vertretern herangezogenen Annahmen zur Bildung und Bemessung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft liegen innerhalb vertretbarer Bandbreiten.

3.

Angaben der FinTech Group Bank AG zur Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft sind im Anhang in Abschnitt „3.2. Forderungen an Kunden“ enthalten.

Ad ii) Ansatz unwiderruflicher Kreditzusagen

1.

Die zum 31.12.2017 von der FinTech Group Bank AG erstmals ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen in Höhe von TEUR 181.500 (Vorjahr: TEUR 174.841) resultieren im Wesentlichen aus Wertpapierkreditvereinbarungen mit Kunden, bei denen die Kredite durch Depotbestände der Kunden, beispielsweise Aktien und Anleihen, besichert sind (Lombardkredite).

Durch die Abgabepflicht der sog. „unwiderruflichen Kreditzusagen“ unterhalb der Bilanz nach § 27 Abs. 2 RechKredV soll auf die aus diesen Zusagen resultierenden potenziellen Adressenausfallrisiken aber auch auf hieraus entstehende mögliche Liquiditätsabflüsse hingewiesen werden. Aus Adressatensicht ist diese Angabe im Rahmen der Darstellung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Bank von erheblicher Relevanz, weshalb diesem Sachverhalt für unsere Prüfung besondere Bedeutung beizumessen war.

2.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst eine Analyse der Struktur des Kreditgeschäftes der Bank vorgenommen. Auf der Grundlage der uns seitens der Bank zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere in Form von Musterverträgen sowie Stellungnahmen der Rechtsabteilung der Bank und eigener rechtlicher Einschätzungen haben wir untersucht, ob die von der Bank vergebenen Kreditlinien die Eigenschaften unwiderruflichen Kreditzusagen im Sinne von § 27 Abs. 2 RechKredV erfüllen.

Auf Grundlage der uns zur Verfügung stehenden Informationen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommene Einschätzung zum Ansatz unwiderruflicher Kreditzusagen hinreichend differenziert dokumentiert und begründet sind.

3.

Angaben der FinTech Group Bank AG zu den unwiderruflichen Kreditzusagen sind im Anhang in Abschnitt „5.3. unwiderrufliche Kreditzusagen“ enthalten.

Ad iii) Abgrenzung des Handelsbestandes

1.

Die FinTech Group Bank AG betreibt seit dem Geschäftsjahr 2017 über ihre Niederlassung in Zwickau den Arbitragehandel auf eigene Rechnung, bei dem grundsätzlich simultane Kauf und Verkaufsgeschäfte von Wertpapieren erfolgen und keine aktive Positionierung vorgesehen ist.

Neben dem expliziten Ausweis des bilanziellen Handelsbestandes nach Formblatt 1 Rech-KredV sind in Bezug auf Handelsgeschäfte im bilanziellen Sinne auch die Ausweisvorschriften bezüglich des „Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands“ in der Gewinn-und Verlustrechnung und der damit verbundenen obligatorischen Zuführung zum Sonderposten für allgemeine Bankkrisen nach § 340e Abs. 4 HGB zu berücksichtigen.

Die Bank hat den von ihr betriebenen Arbitragehandel dem Handelsbestand zugeordnet und dementsprechend in der Bilanz zum 31.12.2017 den Posten „Handelsbestand“ ausgewiesen sowie in der GuV den „Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands“ (TEUR 1.139). Ebenso wurden dem Sonderposten für allgemeine Bankkrisen nach § 340e Abs. 4 HGB 10 % der Nettoerträge des Handelsbestands zugeführt (TEUR 114).

Der Abgrenzung des Handelsbestandes im bilanziellen Sinne liegt ein Ermessensspielraum der gesetzlichen Vertreter der Bank zugrunde. Vor diesem Hintergrund und aufgrund des bedeutsamen Anteils der des Nettoergebnisses aus dem Handelsbestand am Jahresergebnis der Bank, war dieser Sachverhalt für unsere Prüfung von besonderer Bedeutung.

2.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Geschäftstätigkeit der Bank in Bezug auf von ihr betriebene Handelsgeschäfte untersucht. Unter anderem haben wir dabei die der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zur Abgrenzung des Handelsbestandes zugrunde liegenden Verträge, rechtlichen Einschätzungen sowie Systemauswertungen über die Handelsumsätze und diesbezügliche Berichterstattungen des Risikomanagements der Bank gewürdigt. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommene Abgrenzung der Handelsgeschäfte und die diesbezüglich getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um die Abgrenzung des Handelsbestandes zu rechtfertigen.

3.

Angaben der FinTech Group Bank AG zu den Handelsgeschäften sind im Anhang in Abschnitte „2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ sowie im Lagebericht unter Abschnitt „V. Risikobericht/Marktpreisrisiken“ enthalten.

Ad iv) Ausweis der Negativverzinsung im Aktiv- und Passivgeschäft

1.

Die FinTech Group Bank AG weist in ihrem Jahresabschluss zum 31.12.2017 sowohl in Bezug auf das Aktivgeschäft als auch auf das Passivgeschäft sog. Negativzinsen aus. Im Berichtsjahr entstanden Zinsaufwendungen aus Einlagen bei der Deutschen Bundesbank in Höhe von TEUR 976 sowie erstmalig Zinserträge aus der Mitte März 2017 eingeführten Negativverzinsung der Kundeneinlagen in Höhe von TEUR 2.470.

Die Bank hat im Jahresabschluss zum 31.12.2017 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die erforderliche Transparenz über eine sog. „Davon-Angabe“ herzustellen. Die Negativzinsen aus dem Aktivgeschäft (gezahlte Negativzinsen) sind hierbei reduzierend im Zinsertrag und die Negativzinsen aus dem Passivgeschäft (erhaltene Negativzinsen) reduzierend im Zinsaufwand enthalten.

Mangels einer expliziten gesetzlichen Ausweisvorschrift bestehen diesbezüglich Ermessensspielräume in Bezug auf den Ausweis der Negativzinsen als Ergebnisbestandteil in der Gewinn- und Verlustrechnung. Vor diesem Hintergrund und aufgrund des bedeutsamen Anteils der Negativverzinsung am Jahresergebnis der Bank, war dieser Sachverhalt für unsere Prüfung von besonderer Bedeutung.

2.

Aufbauend auf einer Analyse der wesentlichen Treiber der Negativverzinsung im Aktiv- und im Passivgeschäft der Bank haben wir – auch vor dem Hintergrund einschlägiger branchenspezifischer Fachverlautbarungen – die von der Bank gewählte Ausweismethodik beurteilt.

Wir konnten uns davon überzeugen, dass der transparente Ausweis der Negativverzinsung im Aktiv- und Passivgeschäft als Ertragsbestandteil der Bank sachgerecht erfolgte.

3.

Angaben der FinTech Group Bank AG zu der Negativverzinsung im Aktiv- und Passivgeschäft sind im Anhang in den Abschnitten „4.1 Zinserträge“ und „4.2 Zinsaufwendungen“ sowie im Lagebericht in den Abschnitten „11.5.a) Geschäftsverlauf“ und „III. Ertragslage“ enthalten.

Ad v) Gewinnabführungsvertrag

1.

Unter dem Datum vom 23.10.2017 wurde der mit Hauptversammlung vom 20.10.2017 zwischen der FinTech Group Bank AG (Organgesellschaft) und der FinTech Group Finanz GmbH (Organträger) geschlossene Gewinnabführungsvertrag im Handelsregister eingetragen. Die FinTech Group Bank AG verpflichtet sich danach, ihren gesamten nach den maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn entsprechend den Vorschriften des § 301 AktG an den Organträger abzuführen. Für das Geschäftsjahr 2017 ergibt sich ein an die Muttergesellschaft abzuführendes Ergebnis in Höhe von TEUR 4.437.

Mit dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrages mit Wirksamkeit ah dem Geschäftsjahr 2017 waren erhöhte Fehlerrisiken in Bezug auf dessen bilanzielle Behandlung und damit auch auf den Ausweis des Eigenkapitals der Bank nach handels- und aktienrechtlichen Vorschriften verbunden.

2.

Wir haben die bilanzielle Behandlung des geschlossenen Gewinnabführungsvertrages durch die Bank im Rahmen von Einzelfallprüfungshandlungen insbesondere anhand der uns vorliegenden Protokolle und Beschlüsse der Hauptversammlung sowie anhand von Handelsregisterauszügen geprüft. Insbesondere haben wir hierbei auch die Ermittlung des Höchstbetrags der Gewinnabführung nach § 301 AktG in Bezug auf mögliche abführungsgesperrte Beträge durch die Bank beurteilt.

Wir konnten uns davon überzeugen, dass die bilanzielle Abbildung sachgerecht erfolgte und die diesbezüglich getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind.

3.

Angaben der FinTech Group Bank AG zur bilanziellen Abbildung des Gewinnabführungsvertrages sind im Anhang in den Abschnitten „1. Allgemeine Angaben“, „5.2. Ergebnisverwendung“ sowie „5.6. Ausschüttungsgesperrte Beträge“ enthalten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter- falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhaiten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen auch den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstige Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung 08.08.2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 15.12.2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 erstmalig als Abschlussprüfer FinTech Group Bank AG, Frankfurt am Main, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Christian-Peter Lamm.

 

Hannover, den 16.05.2018

TREUWERK REVISION GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Lamm, Wirtschaftsprüfer

Brosig, Wirtschaftsprüferin

Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat der FinTech Group Bank AG („FTG Bank“, bis einschließlich 12. Juni 2017 firmierend unter biw Bank für Investments und Wertpapiere AG) hat im Geschäftsjahr 2017 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben sorgfältig wahrgenommen.

Überwachung und Beratung des Vorstands bei der Führung der Geschäfte

Der Vorstand wurde bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig und sorgfältig überwacht. Darüber hinaus wurden auch die strategische Ausrichtung der FTG Bank sowie weitere wesentliche Maßnahmen durch den Aufsichtsrat begleitet. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat durch schriftliche oder mündliche Berichte regelmäßig und umfassend über alle wesentlichen Geschäftsereignisse, die aktuelle Geschäftsentwicklung sowie über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der FTG Bank. Der Aufsichtsrat wurde dabei in alle für das Unternehmen wesentlichen Entscheidungen eingebunden. Zustimmungspflichtige Sachverhalte standen mit allen Unterlagen rechtzeitig zur Prüfung zur Verfügung. Die Berichte beinhalteten alle relevanten Informationen zur Strategieentwicklung, zur Planung, zur Geschäftsentwicklung und zur Lage der FTG Bank, einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance.

Auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats standen der Vorsitzende des Aufsichtsrats und weitere Mitglieder des Aufsichtsrats im regelmäßigen Kontakt mit dem Vorstand, um Themen zur Entwicklung und Risikosituation der FTG Bank zu besprechen. Interessenkonflikte von Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, traten im Berichtsjahr nicht auf.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2017 fanden vier ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats statt, die teils als Präsenzsitzungen kombiniert mit der telefonischen Teilnahme eines Aufsichtsratsmitgliedes, teils telefonisch abgehalten wurden. Sämtliche amtierenden Aufsichtsratsmitglieder nahmen an den Sitzungen teil.

Beratungsschwerpunkte im Aufsichtsrat

Folgende Themen waren im Wesentlichen Gegenstand der Beratungen und Überwachung sowie, soweit erforderlich, der Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat im Berichtsjahr 2017:

Aktuelle Geschäftsentwicklung der FTG Bank

Erörterung der Geschäftsfelder, des Businessplans und der Prognosen für das Geschäftsjahr 2017

Berichterstattung über das Kreditportfolio, Großkredite sowie die Erhöhung von Handelslinien für Kunden, Einführung eines negativen Guthabenzinses, Verbesserung der Erträge aus dem Bereich Treasury

Personelle Besetzung des Vorstands und Geschäftsverteilung, Erlass einer angepassten Geschäftsordnung für den Vorstand

Risikosituation der Bank

Jahresabschluss zum 31.12.2016

Verschmelzung der ViTrade GmbH und geplante Verschmelzung der flatex GmbH jeweils auf die FTG Bank im Rahmen des konzernweiten Umstrukturierungsprojektes „aus 5 mach 2“ und damit einhergehende Hebung von Synergien

Abschluss einer Stundungsvereinbarung mit der FinTech Group AG über den im Zuge des Squeeze Out der vormaligen XCOM Aktiengesellschaft von der FinTech Group AG an die FTG Bank zu leistenden Abfindungsbetrag in Höhe von TEUR 2.792 nebst Zinsen

Bedarfsgerechte Anhebung des Höchstbetrags der variablen Vergütungskomponenten für den Vorstand und für besonders verdiente Mitarbeiter auf das zulässige Höchstmaß unter Beachtung der Institutsvergütungsverordnung

Umzug des Standortes Willich nach Neuss (Hammfelddamm 4) und Organkredit an die FinTech Group AG für die diesbezügliche Mietbürgschaft

Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages mit der FinTech Group Finanz GmbH im Zusammenhang mit einer geplanten weiteren Ergebnisabführung zwischen der FinTech Group Finanz GmbH und deren Alleingesellschafterin, der FinTech Group AG

Berichterstattung über laufende Projekte, Projektverhandlungen und potentielle Geschäftspartner

Planungen für die Geschäftsjahre 2017 ff.

Jahresabschlussprüfung 2017

Der Jahresabschluss der FTG Bank zum 31. Dezember 2017 sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 wurden von der TREUWERK REVISION GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, geprüft. Die Prüfung hat keine Beanstandungen ergeben. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Auch der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts eingehend geprüft und in der Bilanzaufsichtsratssitzung behandelt. An der Beratung hat der Abschlussprüfer teilgenommen und den Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts ausführlich erläutert und Fragen beantwortet. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfungen überzeugen. Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsbericht und die Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch den Aufsichtsrat sind keine Einwendungen zu erheben. Daher hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 in seiner Sitzung am 16. Mai 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages

Aufgrund des zwischen der FTG Bank und ihrer alleinigen Gesellschafterin, der FinTech Group Finanz GmbH, am 20. Oktober 2017 mit handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Rückwirkung auf den 01. Januar 2017 abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages im Sinne von 5 291 Abs. 1 S. 1 Var. 2 AktG war für das Geschäftsjahr 2017 kein Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen aufzustellen. Für das Berichtsjahr erübrigten sich daher entsprechende Prüfungen.

Veränderungen im Aufsichtsrat

lm Aufsichtsrat haben sich bis zum 16. Mai 2018 folgende Veränderungen ergeben:

Zu Beginn des Berichtsjahres bestand der Aufsichtsrat aus den Herren Frank Niehage (Aufsichtsratsvorsitzender), Muhamad Said Chahrour (stellvertretender Vorsitzender), Stefan Müller und Dr. Benon Janos.

Frank Niehage legte sein Amt als Vorsitzender des Aufsichtsrates mit Wirkung zum Abschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2017 nieder. Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Benon Janos legte sein Amt ebenfalls mit Wirkung zum Abschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2017 nieder.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2017 wurde die Satzung der FTG Bank dahingehend geändert, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nunmehr aus drei Mitgliedern besteht.

Durch Beschluss derselben Hauptversammlung wurde Martin Korbmacher in den Aufsichtsrat und mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 28. April 2017 zu dessen Vorsitzenden gewählt. Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Muhamad Said Chahrour legte sein Amt mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung vom 15. Februar 2018 nieder. An seiner Stelle wurde Herr Hans Peter Peters von der Hauptversammlung vom 15. Februar 2018 in den Aufsichtsrat und von diesem zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Derzeit besteht der Aufsichtsrat aus Martin Korbmacher (Aufsichtsratsvorsitzender), Hans Peter Peters (stellvertretender Vorsitzender) und Stefan Müller.

Veränderungen im Vorstand

Im Vorstand haben sich bis zum 16. Mai 2018 folgende Änderungen ergeben:

Frank Niehage wurde mit Wirkung zum 28. April 2017 zum Vorstandsvorsitzenden ernannt und übernahm dieses Amt von Bernd Würfel, der weiterhin Vorstand der FTG Bank ist. Das Amt des Vorstandsmitglieds Lars Lankes endete mit Wirkung zum 14. Juni 2017, 24:00 Uhr mit Ablauf seiner Bestellung.

Änderung der Firma in „FinTech Group Bank AG“

Mit Wirkung zum 13. Juni 2017 wurde die Firma biw Bank für Investments und Wertpapiere AG in FinTech Group Bank AG geändert. Es handelt sich um eine reine Umfirmierung, ohne dass damit eine inhaltliche Änderung einhergeht.

Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre erfolgreiche Arbeit im Berichtsjahr seinen Dank und seine Anerkennung aus.

Frankfurt am Main, den 16. Mai 2018

Für den Aufsichtsrat

Martin Korbmacher, Vorsitzender des Aufsichtsrats

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