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Nach einem Bundestagsbeschluss können zwischen 01.09.2002 und 10.06.2010 abgeschlossene Darlehensverträge allenfalls noch bis 21.06.2016 widerrufen werden. Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 18.Februar 2016 beschlossen, dass das Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010abgeschlossen wurden, endgültig am 21.06.2016 erlischt, wenn der Verbraucher fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Den betroffenen Darlehensnehmern bleiben demnach nicht einmal vier Monate Zeit, um das ihnen möglicherweise zustehende Widerrufsrecht
noch auszuüben. Bislang galt das Widerrufsrecht für Darlehen,die nach dem 01.11.2002 abgeschlossen wurden, grundsätzlich zeitlich
unbegrenzt, sofern der Verbraucher nicht bzw. nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Da hat die Banken, Bausparkassen udn Versicherungslobby gute Arbeit geleistet. Hut ab!

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