In einem beachtenswerten Vorstoß hat der Präsident des Bundessozialgerichts, Schlegel, eine weitreichende Änderung im deutschen Arbeitsmarkt gefordert – das Ende der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, besser bekannt als Minijobs. In einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung unterstrich Schlegel, dass viele arbeitsmarktpolitische Instrumente Relikte aus Zeiten sind, in denen Deutschland mit hoher Arbeitslosigkeit zu kämpfen hatte. Er bezeichnete Minijobs als einen Anachronismus, der nicht mehr in die heutige Zeit passt.
„Diese Beschäftigungsform stammt aus einer Epoche, die von anderen wirtschaftlichen Bedingungen geprägt war. Heute sollten wir uns von solchen überholten Modellen verabschieden oder sie zumindest ausschließlich auf Schüler und Studenten beschränken“, argumentierte Schlegel. Er ist der Überzeugung, dass eine solche Reform nicht nur die Sozialkassen entlasten, sondern auch dem Arbeitsmarkt insgesamt zugutekommen würde.
Schlegels Vorschlag zielt darauf ab, die Arbeitsmarktstruktur zu modernisieren und an die gegenwärtigen wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten anzupassen. Durch die Abschaffung oder Einschränkung der Minijobs auf bestimmte Gruppen wie Schüler und Studenten, könnten Anreize für vollwertige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden, die sowohl den Arbeitnehmern als auch dem Sozialsystem mehr Sicherheit und Stabilität bieten.
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