Die Finanzaufsicht BaFin wendet Leitlinien der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu Abwicklungsmaßnahmen in ihrer Aufsichtspraxis an. Konkret geht es um die Umstände, unter denen eine zentrale Gegenpartei (Central Counterparty – CCP) als ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend anzusehen ist. Die ESMA hatte diese Leitlinien im Juni 2023 veröffentlicht.
Durch die ESMA-Leitlinien sollen Aufsichts- und Abwicklungspraktiken vereinheitlicht werden. Dies betrifft die Umstände, unter denen eine zentrale Gegenpartei (CCP) als ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend gilt („failing or likely to fail“ – FOLTF).
Auf einen Blick:Zentrale Gegenparteien
Zentrale Gegenparteien (Central Counterparty – CCP) sind Unternehmen, die zwischen Verkäufer und Käufern von Finanzprodukten als Vertragspartner treten. Das Kontrahentenrisiko, also das Risiko des Ausfalls eines Käufers oder des Verkäufers, wird so für die Vertragsparteien ausgeschlossen und auf die CCP übertragen.
Die Feststellung eines FOLTF ist eine von drei kumulativen Voraussetzungen für die Einleitung einer Abwicklungsmaßnahme (gemäß Artikel 22 Absatz 1 Central Counterparty Recovery and Resolution Regulation, CCPRRR). Die Leitlinien führen eine Reihe objektiver Anhaltspunkte auf. Diese sollen bei der Beurteilung unterstützen, ob eine CCP als ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend gilt. Zudem konkretisieren sie die in Artikel 22 Absatz 3 CCPRRR festgelegten Umstände eines FOLTF.
Die Grundlage für die Anwendung der ESMA-Leitlinien bildet Artikel 22 Absatz 6 der CCPRRR.
Die Ebenen der EU-Gesetzgebung
@BaFin
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