Im Streit über ein Recht auf Sterbehilfe in Deutschland hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auf eine formale Beanstandung beschränkt. Die deutschen Gerichte hätten den vorliegenden Fall nicht ausreichend geprüft, kritisierten die Straßburger Richter. Zur Sachfrage, ob deutsche Behörden einer gelähmten Frau ein tödliches Medikament hätten gewähren müssen, nahmen sie aber nicht Stellung. Geklagt hatte der Witwer der Frau. Nachdem ihr in Deutschland nicht geholfen wurde, hatte sie sich 2005 in der Schweiz mit Unterstützung des Sterbehilfe-Vereins Dignitas das Leben genommen. Ihr Mann sieht durch das Verhalten der deutschen Behörden das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben verletzt.
Quelle:b5aktuell
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