Der wegen dubioser „Cum-Ex“-Geschäfte zulasten der deutschen Staatskasse in der Schweiz festgenommene Anwalt Hanno Berger soll ausgeliefert werden. Die Verfügung erging am 20. August, wie das Bundesamt für Justiz gegenüber Medien mitteilte.
Das Schweizer Anwaltsbüro von Berger wollte sich heute auf Anfrage nicht dazu äußern, ob es in Berufung gehen wird. „Wir haben aktuell nichts zu kommunizieren“, hieß es.
Berger ist unter anderem vor dem Landgericht Wiesbaden wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit „Cum-Ex“-Geschäften angeklagt. Für schwere Steuerhinterziehung drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Dem Prozessbeginn in Wiesbaden im März blieb Berger aber fern, weshalb das Verfahren gegen ihn abgetrennt wurde. Berger wird zudem wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Bandenbetrug verfolgt. Nun rückt ein Prozess gegen ihn näher.
Berger, der als Schlüsselfigur in der „Cum-Ex“-Affäre gilt, war nach Auslieferungsgesuchen aus Deutschland am 7. Juli im Kanton Graubünden festgenommen worden. Berger wehrt sich gegen die Auslieferung und die Anklage. Am 5. August hatte das schweizerische Bundesstrafgericht seine Beschwerde gegen die Auslieferungshaft zurückgewiesen.
Gegen die Auslieferungsverfügung vom 20. August kann laut Bundesamt für Justiz Beschwerde beim Bundesstrafgericht erhoben werden. Gegen Entscheidungen des Bundesstrafgerichts wiederum könne das Bundesgericht angerufen werden, wenn es um einen besonders wichtigen Fall gehe, so eine Sprecherin des Bundesamtes für Justiz.
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