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Ausgleich Fond A18 GbR, Ausgleich Fond A 20 GbR, 02 – DE Immo Fond GbR, DE ImmoFond Plus GbR: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung der Geschäftstätigkeit an und bestellt Abwickler

kpuljek (CC0), Pixabay
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Die BaFin hat gegenüber der Ausgleich Fond A18 GbR, der Ausgleich Fond A 20 GbR, der 02 – DE Immo Fond GbR und der DE ImmoFond Plus GbR mit Bescheiden vom 26. August 2021 die Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Investmentgeschäfts angeordnet und einen Abwickler bestellt.

Die GbRs wurden von denselben Initiatoren gegründet und verfolgen das gleiche Anlagekonzept wie die Ausgleichfond A 19 GbR, gegen die die BaFin mit Bescheid vom 04. Februar 2021 eingeschritten ist.

Sämtliche Konten der verschiedenen Gesellschaften, die in das unerlaubte Investmentgeschäft der GbRs einbezogen sind und an die die Anlegergelder geflossen sind, wurden bereits vor Erlass des Bescheides vom 04. Februar 2021 gesperrt.

Als Abwickler hat die BaFin

Herrn Rechtsanwalt Bernd Depping,
c/o
BDO Restructuring GmbH
Georg-Glock-Str. 8
40474 Düsseldorf

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