Ein uns bekannter Rechtsanwalt möchte nun für seine Mandanten Informationen von den DEGAG-Gesellschaften einholen, an die Investments vermittelt wurden. Er möchte wissen, inwieweit von diesen Gesellschaften eine Bestandspflegeprovision an die Vertriebspartner gezahlt wurde. Sollte die DEGAG oder deren Gesellschaften auf dieses Auskunftsersuchen nicht reagieren, wird der uns bekannte Rechtsanwalt eine Auskunftsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. In diesem Fall wären die Gesellschaften verpflichtet, die geforderte Auskunft zu erteilen.
Sollte das Auskunftsersuchen in der Sache beantwortet werden, so kündigt der uns bekannte Rechtsanwalt an, eine Sammelklage für seine Mandanten einzureichen. Ziel dieser Klage ist es, vom Gericht klären zu lassen, ob eine solche Bestandspflegeprovision zulässig ist. Falls sie unzulässig sein sollte, plant er, die ihm bekannten Vertriebe gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Spannend aus unserer redaktionellen Sicht, denn ein solcher Fall ist usn aus der deutschen Rechtsgeschichte bisher nicht bekannt.
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