Ausnahme

Published On: Donnerstag, 18.07.2013By

Papst Johannes XXIII. sollte noch Mittwoch heiliggesprochen werden. Normalerweise ist für diesen Akt der Nachweis eines zweiten Wunders – neben jenem für die vorangegangene Seligsprechung – notwendig. Beim „Konzilspapst“ wird offenbar eine Ausnahme gemacht.

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