Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz
Ausschreibung
des Deutschen Musikinstrumentenpreises 2024
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verleiht den Deutschen Musikinstrumentenpreis 2024 für folgende Instrumente:
3/4 Violine, Schülerinstrument
b-Klarinette, deutsches System
Das BMWK gibt aufgrund seines Erlasses über die Stiftung des Deutschen Musikinstrumentenpreises vom 22. Januar 2019 (BAnz AT 07.02.2019 B3) bekannt:
2024 wird zum vierunddreißigsten Mal der Deutsche Musikinstrumentenpreis verliehen. Er ist ein Wettbewerb, an dem alle Herstellerinnen und Hersteller von Musikinstrumenten in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen können, deren Instrumente im Handel oder im Direktverkauf angeboten werden (keine Unikate). Der Wettbewerb wurde vom BMWK ins Leben gerufen, um auf besonders gute Produkte in der Musikinstrumentenbranche aufmerksam zu machen. Aus diesem Grunde werden Instrumente, die sich nach bestimmten Testverfahren als qualitativ hochwertig erweisen und auch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis haben, prämiert und in der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Gewinner des Wettbewerbs erhalten eine Medaille sowie eine Urkunde. Im Rahmen der Preisverleihung werden die Instrumente ausgestellt.
Die Gewinner können in ihrer Werbung auf den Gewinn des Preises hinweisen und die prämierten Produkte, solange diese in unveränderter Form vermarktet werden, mit einem auf den Gewinn des Preises hindeutenden Kennzeichen versehen, das auch die Jahreszahl der Verleihung trägt.
Die Namen der Wettbewerbsteilnehmenden unterliegen der Vertraulichkeit. Der Öffentlichkeit vorgestellt werden nur die Gewinner des Wettbewerbs. Dadurch hat jeder Hersteller die Möglichkeit, ohne geschäftliches Risiko an diesem Wettbewerb teilzunehmen.
Der Deutsche Musikinstrumentenpreis wird jedes Jahr für zwei verschiedene Produktgruppen ausgeschrieben. Für den Deutschen Musikinstrumentenpreis 2024 wurden die Instrumente
3/4 Violine, Schülerinstrument
b-Klarinette, deutsches System
aus den Produktgruppen Streichinstrumente und Holzblasinstrumente festgelegt.
Teilnehmerinteressenten am Wettbewerb um den Deutschen Musikinstrumentenpreis 2024 richten ihre schriftliche Anmeldung gemäß dem als Anlage beigefügten Muster
bis spätestens zum 30. Juni 2023
an das
IfM − Institut für Musikinstrumentenbau e. V.
Zwota
Klingenthaler Straße 42
08267 Klingenthal
Jede Herstellerin und jeder Hersteller kann je Produktgruppe nur ein Instrument anmelden, das innerhalb der letzten drei Jahre vor der Anmeldung in Deutschland gefertigt worden sein muss.
Die Einsendung der Instrumente muss bis zum 15. September 2023 erfolgt sein. Später eingehende Sendungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Um sicherzugehen, dass die Bewertungen nicht durch kleine mechanische Beschädigungen, die auf dem Transportwege entstanden sind, verfälscht werden, wird jedem Einsender die Möglichkeit eingeräumt, sein Instrument bis zum 22. September 2023 im Institut für Musikinstrumentenbau (IfM) nachzubessern.
Die Beurteilung der zum Wettbewerb eingereichten Instrumente erfolgt in einem dreigeteilten Verfahren:
Es werden die akustischen Eigenschaften der Instrumente auf objektive Weise im IfM gemessen. Dazu werden die Instrumente künstlich zum Schwingen angeregt und verschiedene Parameter messtechnisch erfasst (= objektive Bewertung).
Im Rahmen einer zweiten Prüfung werden die Instrumente von fünf namhaften Instrumentalsolistinnen/Instrumentalsolisten, ohne Kenntnis des Fabrikates und ohne das äußere Erscheinungsbild erkennen zu können, gespielt und individuell bewertet (= subjektive Bewertung). Aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit kommen dafür im IfM einheitliche Testprogramme zur Anwendung.
Darüber hinaus wird die Herstellungsqualität hinsichtlich verarbeitungstechnischer Aspekte, technischer sowie stilistischer Lösungen und der Materialauswahl durch eine Sachverständige/einen Sachverständigen bewertet.
Aus allen Beurteilungen wird das Gesamturteil mit entsprechender Gewichtung der drei Komplexe: objektive Bewertung, subjektive Bewertung und Bewertung der Herstellungsqualität, durch einen Preisrichterausschuss mit unabhängigen und fachkundigen Persönlichkeiten, ermittelt. Die Beratungen dieses Ausschusses sind vertraulich. Die Beurteilung seines eingereichten Instrumentes wird dem Teilnehmer am Wettbewerb in Form eines zusammengefassten Gesamtergebnisses durch das IfM mitgeteilt.
Das Kuratorium des Deutschen Musikinstrumentenpreises entscheidet gemäß Erlass vom 22. Januar 2019 auf Vorschlag des Preisrichterausschusses über die Verleihung des Preises. Es handelt sich um einen Ehrenpreis. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung des Preises besteht nicht.
Um die Instrumente im Testverfahren sorgfältig beurteilen zu können, ist es notwendig, dass sie bis einschließlich Januar 2024 dem IfM zur Verfügung stehen. Sie werden dort in einem klimatisierten, verschlossenen Raum aufbewahrt. Eine schonende Behandlung ist selbstverständlich, d. h. alle Untersuchungen werden ohne Beschädigung der Instrumente durchgeführt.
Die Transportkosten trägt der Teilnehmende, außerdem besteht keine Haftung seitens des IfM für Transport- oder Lagerschäden an den Instrumenten. Deshalb wird der Abschluss einer Instrumentenversicherung durch den Einsender empfohlen.
Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz
Im Auftrag
Dr. Wins
Anmeldung zur Teilnahme am
Wettbewerb um den Deutschen Musikinstrumentenpreis 2024
Produkt:
Beschreibung des Instrumentes:
Herstellungsjahr:
Name des Teilnehmers (Herstellers):
Anschrift:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Ich versichere, dass das Instrument in der Bundesrepublik Deutschland gefertigt wurde und im Handel oder im Direktverkauf angeboten wird (kein Unikat). Ich erkläre mich damit einverstanden, das Instrument im Fall der Prämierung präsentieren zu lassen.
Ich verpflichte mich, das zusammengefasste Gesamturteil, das mir über mein Instrument mitgeteilt wird, nur intern zu nutzen (Abschnitt III Absatz 3 des Erlasses des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie über die Stiftung des Deutschen Musikinstrumentenpreises vom 22. Januar 2019, BAnz AT 07.02.2019 B3).
Unterschrift |
Anfragen an das Institut für Musikinstrumentenbau über
Telefon: (037467) 23481
Telefax: (037467) 23483
E-Mail: post@ifm-zwota.de
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