Ausschreibung über den Deutschen Wirtschaftsfilmpreis 2022

Published On: Mittwoch, 25.05.2022By

Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz

Ausschreibung
über den Deutschen Wirtschaftsfilmpreis 2022

Vom 17. Mai 2022

Auf Grund des Erlasses des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (folgend: „BMWK“) über die Stiftung des Deutschen Wirtschaftsfilmpreises in der Fassung vom 1. März 2021 wird der Wettbewerb für den Deutschen Wirtschaftsfilmpreis 2022 ausgeschrieben.

Der Wettbewerb wird in den folgenden Kategorien für audiovisuelle Produktionen („Beiträge“) ausgeschrieben, die in 2021 oder 2022 hergestellt wurden/​werden:

1.
Wirtschaft gut erklärt.
Der Beitrag soll ein Wirtschaftsthema mit seinen aktuellen gesellschaftlichen, technischen, sozialen und/​oder politischen Zusammenhänge einer breiten Öffentlichkeit näherbringen. Das schließt internationale Themen der wirtschaftlichen Entwicklung ein. Besonders erwünscht sind Beiträge, die
(1) bedeutsame Wirtschaftsthemen aus volkswirtschaftlicher und gesellschaftspolitischer Sicht,
(2) erfolgreiche Unternehmen, Unternehmerpersönlichkeiten und erfolgreiche Neugründungen in Deutschland behandeln oder
(3) gezielt derartiges Wissen an Jugendliche und Kinder vermitteln. Dies können sowohl Dokumentationen, Erklärfilme und Spielfilme sein, aber auch herausragende Onlinebeiträge bzw. innovative audiovisuelle Formate für digitale Medien (social media-Kanäle, blogs etc.). Bei der Bewertung wird insbesondere berücksichtigt, ob die Beiträge Interesse und Verständnis für wirtschaftliche Vorgänge wecken und zur Aufklärung und Information des Publikums beitragen.
2.
Wirtschaft gut präsentiert.
Der Beitrag soll sich mit Unternehmen oder Institutionen und deren Wertschöpfung auseinandersetzen, nachhaltig informativ und qualitativ anschaulich sein. Dies können Beiträge sein, die z. B. für eine bessere Präsentation der beauftragenden Unternehmen oder Institutionen in der Öffentlichkeit hergestellt worden sind („Imagefilme“).
3.
Nachwuchsfilme.
Beiträge aus den Kategorien 1 und 2, die von Studentinnen und Studenten oder Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern gestaltet und realisiert worden sind. Diese sollen nach Ausbildungsabschluss in der Regel nicht länger als drei Jahre tätig gewesen sein.

Ziel des vom BMWK gestifteten Deutschen Wirtschaftsfilmpreises (folgend: „WiFP“) ist es, Produktionen zu fördern, die Aspekte der Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland beleuchten und für eine breite Öffentlichkeit interessant aufbereiten.

Besonders erwünscht sind für alle Kategorien neue audiovisuelle Formate für digitale Medien (social media-Kanäle, blogs etc.).

Ziel ist es vor allem, die Bedeutung der Wirtschaft für den Standort, die Innovationskraft und das Zusammenleben in Deutschland erfahrbar zu machen. Zudem sollen Innovationen aus und für die Filmwirtschaft sowie die (journalis­tische) Wissensvermittlung über wirtschaftliche und politische Zusammenhänge in der deutschen Gesellschaft durch audiovisuelle Medien gefördert werden. Der WiFP ist Teil der Initiative „Kultur- und Kreativwirtschaft“ der Bundesregierung.

Zum Wettbewerb zugelassen werden audiovisuelle Produktionen, die in der Regel mindestens drei Minuten Laufzeit haben sollen und in deutscher Sprachfassung eingereicht werden. Bei Beiträgen in Fremdsprachen sind deutsche Untertitel zwingend erforderlich.

Der Beitrag muss über eine reine Produkt- oder Firmenwerbung hinausgehen. Werbespots sind von der Teilnahme am Wettbewerb in allen Kategorien ausgeschlossen.

Jeder Beitrag kann nur einmal am Wettbewerb teilnehmen, und zwar im Jahr seiner Herstellung oder in dem darauf folgenden Jahr. Die Teilnahme ist nur in einer Kategorie möglich. Einsendungen, die sich ganz überwiegend auf Beiträge aus einem früheren Wettbewerb stützen, sind ebenfalls nicht zugelassen.

Bei Beiträgen von Rundfunkanstalten privaten oder öffentlichen Rechts sind von einer Redaktion pro Kategorie nur zwei ausdrücklich bezeichnete Beiträge zugelassen. Es muss sich bei den ausgewählten Beiträgen um geschlossene Einzelbeiträge handeln.

Teilnahmeberechtigt ist ein Beitrag nur dann, wenn die Auftraggeber oder Hersteller des Films ihren Wohnsitz oder Sitz in Deutschland haben. Für die Feststellung der Hersteller, Auftraggeber und Gestalter ist der Vorspann bzw. Abspann des Beitrags maßgebend.

Der WiFP ist eine Auszeichnung, die aus einer Urkunde für die ersten drei Plätze einer Kategorie und einer Trophäe für den ersten Platz einer Kategorie besteht. Den Preis erhalten die Gestalter, Hersteller und Auftraggeber des Films gemeinschaftlich.

Bis zu drei Geldpreise können in der Kategorie 3 zum Zwecke der Nachwuchsförderung vergeben werden. Außerdem können bis zu drei Geldpreise in der Kategorie 1 „Wirtschaft gut erklärt“ für besonders herausragende Onlinebeiträge bzw. innovative audiovisuelle Formate für digitale Medien (social media-Kanäle, blogs etc.) vergeben werden. Die Höhe aller Preisgelder beträgt insgesamt 40 000 Euro; diese werden ausschließlich an den/​die Gestalter vergeben.

Maßgeblich ist dabei, welche Person/​en als Gestalter, Hersteller und Auftraggeber in der Anmeldung für den Wettbewerb genannt werden. Insbesondere im Hinblick auf die Vergabe der Geldpreise an den/​die Gestalter müssen Firma und Name(n) des/​der Auftraggeber(s), Hersteller(s) und Gestalter(s) daher bei der Anmeldung für den Wettbewerb richtig und vollständig angegeben sein. Diese Angaben sind rechtsverbindlich. Spätere Änderungswünsche können nicht berücksichtigt werden.

Bestandteil des Nachwuchspreises ist außerdem ein Platz (freiwillig, einjährig) in der Jury des WiFP für das Folgejahr. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme in der Kategorie 3 sind in einer Filmographie und einer Biographie darzu­stellen.

Die Auszeichnung mit dem Preis dient als Referenz im Sinne des § 41 des Filmförderungsgesetzes.

Bei Bedarf wird eine sachgerechte Vorauswahl der eingesandten Beiträge durch den Preisrichterausschuss getroffen.

Die Preisverleihung findet im Herbst 2022 in Berlin statt.

Im Übrigen wird auf den Erlass über die Stiftung des Wirtschaftsfilmpreises in der
Fassung vom 1. März 2022 verwiesen.

Die Anmeldung ist ab sofort ausschließlich digital möglich und online auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (www.bafa.de) einzureichen.

Anmeldeschluss ist der 26. Juni 2022.

Berlin, den 17. Mai 2022

Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz

Im Auftrag
Marco-Alexander Breit

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