Der Begriff „angeschwollene Bagatellforderung“ beschreibt den Umstand, dass ganz kleine Beträge durch überzogene Inkassokosten schnell einmal auf ihr Vielfaches hochgejubelt werden.
Paradebeispiele finden sich oftmals im Bereich Telekommunikation: So werden z. B. von einer Kanzlei namens Bussek und Mengede die Entgelte für die vermeintliche Inanspruchnahme von Telefonauskünften der Firma Telegate angemahnt. Diese Dienstleistung liegt teilweise Jahre zurück und aus einem Betrag von ursprünglich 1,51 € wurde dann mit Mahnkosten und Verzugszinsen 37,66 €.
Hier machen sich die Firmen, Inkassounternehmen und leider auch Rechtsanwälte die Unsicherheit der Verbraucher zu Nutzen. Zum einen können die Betroffenen sich kaum noch an diese Dienstleistung erinnern und zum zweiten wissen sie nicht, dass viele Forderungen bereits verjährt sind. Leider zahlen viele Verbraucher anstandslos aus Angst, wenn Inkassounternehmen und Rechtsanwälte mit juristischen Weiterungen wie Mahnverfahren, Gerichtsverfahren oder gar Pfändungen drohen.
Hier heißt die Devise „Nicht einschüchtern lassen!“ Grundsätzlich rät die Verbraucherzentrale dazu, die Rechtmäßigkeit und die oftmals gegebene Verjährung zu prüfen. Liegt letztere vor, muss der Verbraucher die Einrede der Verjährung erklären und der Anspruch ist nicht mehr durchsetzbar.
Quelle:VBZ SH
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