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Ausweitung der Strafbarkeit des Werbens für terroristische Vereinigungen: Neuer Gesetzentwurf im Bundesrat

AJEL (CC0), Pixabay
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In der nächsten Bundesratssitzung steht ein Gesetzentwurf des Landes Baden-Württemberg zur Ausweitung der Strafbarkeit des Werbens für terroristische Vereinigungen auf der Tagesordnung. Ziel des Entwurfs ist es, die bestehende Gesetzeslage zu verschärfen und die Strafverfolgung im Bereich des Terrorismus zu erleichtern.

Rückkehr zur Rechtslage vor 2002

Derzeit wird nicht nur die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bestraft, sondern auch das gezielte Werben um Mitglieder und Unterstützer solcher Gruppen. Diese Einschränkung – dass nur das gezielte Anwerben von Personen strafbar ist – wurde im Jahr 2002 eingeführt. Davor genügte bereits das allgemeine Werben für eine terroristische Organisation, um eine Strafbarkeit zu begründen. Der vorliegende Gesetzentwurf aus Baden-Württemberg sieht vor, diese Einschränkung zu streichen und damit zur Rechtslage vor 2002 zurückzukehren.

Einschränkung nicht mehr zeitgemäß

Die ursprüngliche Begründung für die Einführung der Einschränkung im Jahr 2002 war, dass es für die Gerichte schwierig sei, zwischen vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützten Äußerungen und strafrechtlich relevantem Werben um Mitglieder zu unterscheiden. In der Gesetzesbegründung aus Baden-Württemberg wird diese Argumentation jedoch als nicht mehr haltbar bezeichnet.

Es habe sich gezeigt, dass die damalige Gesetzesänderung nicht zu einer einfacheren Handhabung in der Praxis geführt habe. Die Abgrenzung zwischen der Werbung um Mitglieder und einer bloßen Sympathieäußerung sei nach wie vor in jedem Einzelfall schwierig. Zudem habe die Anwendung der Rechtslage die Verfolgung von terroristischen Aktivitäten eher erschwert als vereinfacht.

Wachsende Bedrohung durch terroristische Vereinigungen

Ein weiterer Aspekt, den der Gesetzentwurf berücksichtigt, ist die veränderte Sicherheitslage. Die Bedrohung durch terroristische Vereinigungen habe in den letzten Jahren erheblich zugenommen, insbesondere durch die Lage im Nahen Osten und den Krieg in Syrien seit 2011. Diese Entwicklungen hätten zu einer Zunahme extremistischer Bestrebungen und öffentlicher Demonstrationen geführt, bei denen terroristische Organisationen verherrlicht werden. Solche Aktivitäten könnten den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden und zur Spaltung der Gesellschaft beitragen.

Besonders in Zeiten der sozialen Medien ist es leichter geworden, radikale Inhalte zu verbreiten, die eine große Reichweite, insbesondere unter Jugendlichen, haben. Die Verherrlichung terroristischer Vereinigungen kann in vielen Fällen Menschen zur Radikalisierung verleiten. Der Entwurf argumentiert daher, dass das Werben um Mitglieder und die Verherrlichung terroristischer Organisationen in ihrer Schädlichkeit vergleichbar seien. Eine rechtliche Unterscheidung sei daher unnötig.

Präventive Maßnahme gegen Radikalisierung

Der Gesetzentwurf hat das Ziel, Radikalisierung frühzeitig zu verhindern, bevor Einzelpersonen oder Gruppen in terroristische Strukturen hineingezogen werden. Angesichts der aktuellen Entwicklungen sei es wichtiger denn je, dass der Staat effektive Maßnahmen ergreife, um die Verbreitung terroristischer Ideologien zu unterbinden und extremistischen Bewegungen entgegenzuwirken. Die Streichung der bisherigen Einschränkungen zur Strafbarkeit des Werbens für terroristische Vereinigungen soll ein entscheidender Schritt in diese Richtung sein.

Nächste Schritte

Der Gesetzentwurf wird nun im Rahmen der Bundesratssitzung diskutiert und bei Zustimmung an die Bundesregierung weitergeleitet. Der Bundestag wird anschließend entscheiden, ob der Vorschlag in das Gesetzgebungsverfahren aufgenommen wird. Sollte der Entwurf umgesetzt werden, würde dies eine Verschärfung der terrorismusbezogenen Strafvorschriften und eine bessere Handhabbarkeit in der Strafverfolgung bedeuten.

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