Auch dies ist eine Frage, die einige User beantwortet haben wollten.
Bei einem Schneeballsystem geht der Rückforderungszeitraum nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes noch viel weiter: Bis zu vier Jahre vor dem Insolvenzantrag können Auszahlungen, Provisionen und sonstige Scheingewinne angefochten werden (Paragraf 134 InsO).
Mit der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens schwebt damit das Damoklesschwert der Insolvenzanfechtung über den Betroffenen Anlegern, die möglicherweise ihre erwirtschafteten (Schein-) Gewinne zurückzahlen müssen, auch wenn sie bereits seit mehreren Jahren keine Geschäfte mehr mit dem betreffenden Unternehmen machten und sich entsprechend in Sicherheit wiegten.
In der Praxis kennen wir das derzeit vom Unternehmen Lombardium aus Hamburg, über das wir sehr viel berichtet hatten in den Jahren 2015 bis 2018. Hier fordert die Kanzlei Tiefenbacher Insolvenzverwaltung aus Dresden derzeit genau diese Zahlungen an Anleger zurück.
Mit Verlaub, ob die Kanzlei das will oder nicht, sie ist nach dem Gesetz dazu verpflichtet. Üblicherweise gehen dann viele Anleger vor Gericht, denn ihnen fehlt jedes Verständnis für solch ein Handeln. Ehrlich gesagt, uns auch, aber das ist nun mal geltendes Recht und geltende Rechtsprechung.
Ob das alles irgendwann dann möglicherweise auch auf das Unternehmen adcada anwendbar sein könnte, das wissen wir nicht. Möglicherweise kommt aber hier die Staatsanwaltschaft Rostock oder/und die Staatsanwaltschaft Vaduz in Liechtenstein bei ihren Ermittlungen, die derzeit mit offenem Ausgang gegen die Verantwortlichen des Unternehmens adcada geführt werden, ein Stück weiter, wobei ganz klar gesagt, es gilt hier natürlich die Unschuldsvermutung für alle Beschuldigten.
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