Die Finanzaufsicht BaFin hat gemeinsam mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK)/ der Industrie- und Handelskammer (IHK) Organisation eine Aufsichtsmitteilung dazu veröffentlicht, wie sich ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus September 2022 (C-633/20) auf den Vermittlerstatus von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern von Gruppenversicherungsverträgen auswirkt.
Mit dem Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrages ermöglichen unter anderem Unternehmen und Vereine unkomplizierten Versicherungsschutz für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Mitglieder. Die Aufsichtsmitteilung setzt sich mit der Frage auseinander, wann beispielsweise ein Verein oder ein Arbeitgeber zum Versicherungsvermittler oder zur Versicherungsvermittlerin werden könnte. Zudem gibt sie praxisnahe Hinweise anhand von Beispielen.
Die Aufsichtsmitteilung ist zu finden auf der Website der BaFin.
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