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Auszüge von Hitlers „Mein Kampf“ bleiben verboten

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Hitlers „Mein Kampf“ bleibt vorerst im Giftschrank.

Auch Aszüge aus dem Buch dürfen nicht veröffentlicht werden. Dies war eigentlich die Absicht der historischen Wochenzeitung „Zeitungszeugen“. Auch Auszüge seien nicht vom Zitierrecht abgedeckt. Das entschied das Landgericht München am Donnerstag. Doch damit ist der Streit noch nicht beigelegt. Der Verleger Peter McGee plant in Berufung zu gehen. Er respektiere das Urteil und werde vorerst auf eine Veröffentlichung verzichten. Gleichwohl halte er die Entscheidung des Gerichts für falsch.

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