Autark Entertainment Beteiligungsholding AG: Hinreichend begründeter Verdacht für fehlenden Wertpapierprospekt
Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Autark Entertainment Beteiligungsholding AG in Deutschland auf ihren Namen laufende Aktien ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme eingreift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.
Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung wurde für das öffentliche Angebot der Autark Entertainment Beteiligungsholding AG kein Prospekt veröffentlicht. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
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