Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute dem Vorstand der „Autobank AG“ per Bescheid die Wirtschaftsprüferin Dkfm. Dorotea-E. Rebmann als vorläufige Verwalterin gemäß BaSAG zur Seite gestellt.
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute per Bescheid mit sofortiger Wirkung dem Vorstand des konzessionierten Kreditinstituts „Autobank AG“ mit Sitz in 1100 Wien, Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 3, die Wirtschaftsprüferin Dkfm. Dorotea-E. Rebmann als vorläufige Verwalterin gemäß § 46 des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) zur Seite gestellt.
Bei der Bestellung einer vorläufigen Verwalterin handelt es sich um eine sogenannte Frühinterventionsmaßnahme, welche es der FMA ermöglicht, tatsächlichen oder drohenden Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen möglichst früh entgegenzuwirken. Aufgabe der vorläufigen Verwalterin ist, alle ihr übertragenen Befugnisse auszuüben, um Lösungen zur sicheren Einhaltung des Aufsichtsrechts voranzubringen.
Zu diesem Zweck haben die Geschäftsleiter der Bank bescheidgemäß mit der vorläufigen Verwalterin zusammenzuarbeiten und diese insbesondere in sämtliche Agenden und Kompetenzen entsprechend der Geschäftsordnung der Autobank AG operativ einzubinden.
Überdies hat der Vorstand bei wesentlichen Geschäftsfällen vor der Entscheidung die Einwilligung der vorläufigen Verwalterin einzuholen. Die Verwalterin hat weiters Stellungnahmen und Mitteilungen der Bank an die Aufsicht auf deren Schlüssigkeit zu prüfen und die Finanzlage der Bank laufend einzuschätzen.
Diese Frühinterventionsmaßnahme ist bis zur Behebung des Frühinterventionsbedarfs befristet, längstens jedoch auf zwölf Monate.
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