Startseite Vorsicht Anlegerschutz AUTO1 Group Operations SE:Bekanntmachung gem. § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO – Hinweis auf bevorstehende Verschmelzungen 15.07.2024
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AUTO1 Group Operations SE:Bekanntmachung gem. § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO – Hinweis auf bevorstehende Verschmelzungen 15.07.2024

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AUTO1 Group Operations SE

Berlin

Bekanntmachung gem. § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO

Hinweis auf bevorstehende Verschmelzungen

Es ist beabsichtigt, die AUTO1 FT Partners Verwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 194699 B), die L&L Auto Info GmbH mit Sitz in Hoppegarten (AG Frankfurt (Oder), HRB 14912 FF) und die WKDA FRSM UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 169944 B), jeweils als übertragende Rechtsträger, auf die AUTO1 Group Operations SE mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 229440 B), als übernehmender Rechtsträger, zu verschmelzen. Die Verschmelzungen sollen im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme durch Übertragung des gesamten Vermögens der übertragenden Rechtsträger unter deren Auflösung ohne Abwicklung auf den übernehmenden Rechtsträger gemäß §§ 2 ff. UmwG i.V.m. §§ 46 ff., §§ 60 ff. UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO erfolgen.

Der Verschmelzungsvertrag wurde am 5. Juli 2024 notariell beurkundet und sodann gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO zum Handelsregister der AUTO1 Group Operations SE eingereicht.

Da das Stammkapital der AUTO1 FT Partners Verwaltungs GmbH, der L&L Auto Info GmbH und der WKDA FRSM UG (haftungsbeschränkt) jeweils vollständig von der AUTO1 Group Operations SE gehalten wird

ist ein Beschluss der Hauptversammlung der AUTO1 Group Operations SE über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit den vorgenannten Gesellschaften gemäß § 62 Abs. 1 UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO nicht erforderlich,

sind Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der AUTO1 FT Partners Verwaltungs GmbH, der L&L Auto Info GmbH und der WKDA FRSM UG (haftungsbeschränkt) über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der AUTO1 Group Operations SE gemäß § 62 Abs. 4 S. 1 UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO ebenfalls nicht erforderlich, und

bedarf es keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts (§§ 8 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 a), 9 Abs. 2, 12 Abs. 3, 60 Abs. 1 UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO).

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Aktionäre der AUTO1 Group Operations SE, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der AUTO1 Group Operations SE erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu den beabsichtigten Verschmelzungen beschlossen wird. Ein solches Einberufungsverlangen ist bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an die AUTO1 Group Operations SE, Rechtsabteilung, Bergmannstraße 72, 10961 Berlin, Fax: +49 (0)30 2016 3408, E-Mail: ir@auto1-group.com zu richten.

Ab dem Tag dieser Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger liegen für die Dauer eines Monats der Verschmelzungsvertrag und die gemäß § 63 Abs. 1 UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO erforderlichen Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre der AUTO1 Group Operations SE in dem Geschäftsraum der AUTO1 Group Operations SE aus.

 

Berlin, im Juli 2024

AUTO1 Group Operations SE

Der Vorstand

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