Nach Informationen unserer Redaktion soll der Autohof mit Anlegergeldern finanziert worden sein. Ist diese Information so richtig, dann dürften diese Anlegergelder nun in höchster Gefahr sein. Der Bilanz im Unternehmensregister kann man das so nicht entnehmen. Hier ist in der letzten hinterlegten Bilanz nur ein Anlagevermögen von 4.900 Euro ausgewiesen.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohof A17 Dresden GmbH & Co. KG, Adolphstraße 101a, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 3403 vertreten durch die Komplementärin Proinject Germany GmbH; d. vertreten durch die Geschäftsführerin Uta Müller – wurde am 20.10.2014 um 15:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Marek Sonnenberg, Weißeritzstraße 3, 01067 Dresden, Email geschäftlich: info@insoverwalter.com Telefon geschäftlich: 0351 217778 70 Telefax: 0351 217778 72
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 09.12.2014 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 20.01.2015 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden. Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
531 IN 1615/14 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 21.10.2014
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