Auch wenn man die Bilanz noch als gute Bilanz ansehen kann, so ist es doch erstaunlich, dass der Gewinn des Unternehmens innerhalb eines Jahres, bezogen auf das jeweilige Jahreseregbnis, um 30% zurückgeht.
Auvesta Edelmetalle AG
Holzkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Lagebericht
Grundlagen der Gesellschaft
Am 28.01.2009 wurde eine Vorratsgesellschaft von einem gewerblichen Anbieter übernommen und die Auvesta Edelmetalle AG ins Leben gerufen.
Die Geschäftsräume der Auvesta Edelmetalle AG (im Folgenden nur „Auvesta“) befinden sich in der Industriestraße 4, 83607 Holzkirchen, Deutschland. Es existieren weder Niederlassungen noch Tochterfirmen. Sämtliche Geschäftstätigkeiten werden am Sitz des Unternehmens ausgeführt.
Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens erstreckt sich auf Angebote an vorwiegend private Kunden (Retail- oder Endkundengeschäft), zum Kauf von Edelmetallen zu Anlagezwecken (Gold, Silber, Platin, Palladium). Es werden Barren und Anlagemünzen angeboten.
Bestellungen zum Kauf von Edelmetall nimmt Auvesta in Abhängigkeit von den jeweiligen länderspezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen und Marktgegebenheiten überwiegend oder ausschließlich als online-Bestellungen (Kauf per Internet) entgegen.
Gewerbliche Abnehmer / Wiederverkäufer sind eine absolute Ausnahme.
Auvesta bietet Kunden, die bei ihr Edelmetall erworben haben, als akzessorische Leistung auch die Lagerung des Kundeneigentums in externen Hochsicherheitslagern an. Für die Weißedelmetalle (Silber, Platin, Palladium) in Zollfrei- und Umsatzsteuer-Lagern. Auvesta kauft auch Metalle von Kunden an; dies aktuell fast ausschließlich von Kunden, die für ihre Metalle Lagerauftrag erteilt haben. Barren und Münzen, die von Kunden physisch eingeliefert und angekauft werden, werden ausnahmslos mit modernster Prüftechnik auf Echtheit geprüft.
Es werden als Anlagemetalle ausschließlich Barren von zertifizierten Scheideanstalten gehandelt; Barren, die nicht von solchen Scheideanstalten stammen, werden nicht angeboten. Bei Angeboten zum Ankauf werden Barren, die von Scheideanstalten stammen, die Auvesta nicht ständig handelt, lediglich als „Schmelzware“ angekauft. Bei Münzen werden ausschließlich international als Anlagemünzen anerkannte Münzen gehandelt.
Um die Bedürfnisse verschiedener Kundengruppen, Vertriebswege und neben dem deutschen Markt auch einer ganzen Reihe von Auslandsmärkten angemessen bedienen zu können, bietet Auvesta die Edelmetalle nach verschiedenen Preislisten (sog. „Tarifen“) an.
Weiterhin werden aus den gleichen Gründen auch zwei verschiedene Kaufarten angeboten: Barrenkauf, bei dem der Kunde konkrete Barren erwirbt und Bruchteileigentum, bei dem der Kunde nach 1/10.000-stel bemessene Anteile an konkret benannten und eindeutig zugewiesenen Edelmetallbarren erwirbt – und jeweils auch genau so wieder veräußern kann. Damit sind alle Kundenbedürfnisse abbildbar: Angefangen bei dem Kunden, der regelmäßig mit Kleinbeträgen (ab 50 EUR) Metall erwerben möchte bis hin zum Großkunden, der für mehrere 100.000 EUR oder mehr einmalig kauft.
Kunden, die Lagerauftrag für die erworbenen Metalle erteilt haben, werden sämtliche Transaktionen jeweils sofort über einen geschützten Online-Zugang nachgewiesen und diese Informationen online auch dauerhaft zur Verfügung gestellt (sog. „Online-Depot“). Bei diesem Depot handelt es sich um ein Warendepot, in dem ausschließlich über Auvesta erworbene Edelmetalle eingelagert werden können.
Wirtschaftsbericht
1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Im Kalenderjahr 2017 setzten die Notenbanken der wichtigsten Industrienationen (USA, EZB) ihre Niedrigzinspolitik fort und versuchten mit billigem Geld die Konjunktur zu stützen und ein Inflationsziel von annähernd 2 % zu erreichen. Die Anleihekaufprogramme der EZB dienten ebenfalls diesem Ziel.
Das Ziel, auf diesem Weg Geld in den Wirtschaftskreislauf zu pumpen, wurde überwiegend nur indirekt erreicht. Im privaten und gewerblichen Sektor behindern die nach der Finanzkrise wesentlich verschärften Richtlinien für die Ausreichung von Darlehen durch Banken (Eigenkapitalhinterlegung, Bonitätsanforderungen) die Durchreichung billigen Geldes an Privatleute, Gewerbetreibende und Unternehmen. Die größten Profiteure sind die Öffentlichen Hände, deren Belastung aus angehäuften Schulden dadurch wesentlich erleichtert wird. Dies entlastet die öffentlichen Haushalte, insbesondere in den südlichen Staaten der EU, ganz wesentlich. Die dadurch nicht erzwungene und deshalb von den Politikern in die Zukunft verschobene Korrektur einer seit Jahrzehnten verfehlten Haushaltspolitik, die mehr und mehr die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte stranguliert, wird sich sicherlich bei anziehenden Zinsen negativ auswirken, die im Zuge der Erreichung der Ziele dieser Geldpolitik (starke Konjunktur bei einer Zielinflation von ca. 2 %) nicht ausbleiben kann, weil ansonsten eine Überhitzung und entsprechende Gefahren für die Wirtschaft eintreten. Dann werden die Staaten, die die derzeitige komfortable Lage (niedrige Zinsen bei guter Konjunktur und dadurch bedingter Steuermehreinnahmen) nicht für weitere Ausgaben und zusätzliche Leistungen sondern für eine Entschuldung der öffentlichen Hände eingesetzt haben, einen entsprechenden Wettbewerbsvorteil haben.
Ein deutliches Zeichen, dass die Bevölkerung die Zeichen der Zeit erkannt hat, ist die allenthalben zu beobachtende Investition in Sachwerte. Das betrifft sowohl Immobilien wie auch Aktien und Edelmetalle. Eine „Blase“, die eine weitere Wirtschafts- oder Finanzkrise auslösen könnte, ist derzeit nicht in Sicht. Bei Immobilien verhindert die Bankenregulierung weitgehend die Vergabe von Darlehen, die bei anziehenden Zinsen tendenziell notleidend werden. Bei Aktien spielen neben gesamtwirtschaftlichen Faktoren vor allem die jeweiligen Unternehmensdaten eine ausschlaggebende Rolle. Edelmetalle befinden sich seit Jahren in einer Seitwärtsbewegung mit entsprechenden Schwankungen. Dies ist aus unserer Sicht ein weiter anhaltendes Kaufsignal für jene, die ihre Vermögensallokation langfristig diversifizieren und durch Investition in verschiedene, wenig bis gar nicht, im Idealfall sogar negativ korrelierende Anlageklassen absichern wollen.
2. Einschätzung der Marktlage für den Handel mit Edelmetallen
Diese Großwetterlage wird die Nachfrage nach Edelmetallen insbesondere durch Privatpersonen mit geringen Schwankungen auch die nächsten Jahre unserer Auffassung nach stabil halten. Auch wenn es dabei sicherlich immer wieder Unterschiede und Verschiebungen zwischen Käufergruppen und -schichten geben wird. Auch werden sich, bedingt auch durch Eingriffe der Gesetzgeber in die Märkte, immer wieder Verschiebungen zwischen den nationalen Märkten ergeben.
Die populäre Fachpresse (z.B. focus money) informiert seit einigen Jahren verstärkt insbesondere über die Gefahren von unausgewogenen Vermögensallokationen und stellt den vermögenssichernden Aspekt der Beimischung von physischen Edelmetallen im Vermögensportfolio ganz klar heraus. Dabei wird immer wieder auf die Begrenztheit der verfügbaren Menge des Edelmetalls und insbesondere die Tatsache, dass Edelmetalle (im Gegensatz zu Währungen oder Wertpapieren) nicht künstlich erzeugt werden können, abgestellt.
Auvesta ist als einer der kleineren und provisionsschwachen Edelmetallhändler einzuordnen. Allerdings auch als der Edelmetallhändler, der seinen Kunden und Geschäftspartnern die umfangreichsten Serviceleistungen rund um das Edelmetall anbietet. Mit anderen Worten: Vertriebsunternehmen und Einzelverkäufer, die weniger auf den Kundennutzen und mehr auf ihre eigenen Einkommensperspektiven sehen, werden sich bei Auvesta nicht beheimatet fühlen. Umgekehrt wird der Vertrieb, der auf eine langfristige Kundenbeziehung und -bindung setzt und deshalb ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis für seinen Kunden bevorzugt, mit Auvesta gut bedient sein.
3. Wichtige Ereignisse des Geschäftsjahres 2017
Im November 2015 hat das „Enthüllungs-Magazin“ RAI3 in Italien eine massiv schlecht recherchierte Sendung über angebliche Mängel bei einem der Vertriebe in Italien, der Kunden für Auvesta wirbt, gesendet. Dies hatte massive Auswirkungen auf den Absatz in diesem für Auvesta wichtigen Auslandsmarkt, die sich auch in 2017 entsprechend auswirkte. Dem folgte eine, von Auvesta nach Kräften unterstützte, rechtliche Auseinandersetzung zwischen dem angegriffenen Vertriebsunternehmen und der Sendeanstalt, die mit einer Vergleichsvereinbarung und einer Richtigstellung durch den Sender im August 2016 abgeschlossen wurde.
Im weiteren wichtigen Absatzmarkt Österreich trat zum 01.01.2016 eine wichtige Rechtsänderung in Kraft: Für den Verkauf und Vertrieb von Edelmetallen wurde die Zulassung als Vermögensberater verpflichtende Voraussetzung. Waren bis dahin die Vertreter im österreichischen Markt traditionell Handelsvertreter, so war damit die Umorganisation der Vertriebswege erforderlich: Fortan konnten (von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, die über die entsprechende Gewerbeerlaubnis verfügen) nur noch Werbeagenten auf das Angebot der Auvesta aufmerksam machen. Da dies einen, gegenüber einem Handelsvertreter, erhöhten Aufwand bzw. eine geringere Erfolgswahrscheinlichkeit bedeutet, weil die Kunden ja nach der Empfehlung selbst aktiv werden müssen, hat sich dies auf den Absatz nach Österreich in 2016 gegenüber 2015 negativ ausgewirkt. Das Jahr 2017 verharrte auf dem Niveau des Vorjahres.
Seit dem Geschäftsjahr 2016 wird ein namhaftes Werbebudget eingesetzt und damit die Teilnahme an fachlichen Diskussionsrunden, die im redaktionellen Teil eines Fachmagazins erscheinen, Zeitschriftenwerbung in diesem Fachmagazin und die Teilnahme an Ratings zur Erlangung von Qualitätssiegeln, die ebenfalls in diesem Fachmagazin veröffentlicht werden, finanziert. Die daraus resultierende verstärkte Wahrnehmung in der Öffentlichkeit bringt zwar auch die eine oder andere Kundenanfrage. Die wesentlichen Zielgruppen dabei sind aber einerseits die bereits angebundenen Vertreter (Handelsvertreter / Werbeagenten), die dadurch ihren Kunden gegenüber eine Legitimation zur Auswahl des Produktpartners nachweisen können und andererseits Vertriebskräfte, die am Markt sind und – aus welchen Gründen auch immer – sich für eine weitere oder eine neue Anbindung interessieren.
4. Absatzwege
In Abhängigkeit von nationalen Gesetzgebungen und Marktgegebenheiten wird die Kundengewinnung entweder durch selbständige Handelsvertreter vorgenommen oder es werden potenzielle Kunden (Interessenten) durch darauf spezialisierte Werbeagenten auf das Online-Angebot der Auvesta aufmerksam gemacht, damit diese über das Online-Portal des Unternehmens selbst ihre Bestellungen zum Kauf von Edelmetallen aufgeben können.
Für beide Absatzwege (Handelsvertreter / Werbeagenten) können die Vertriebsstrukturen eine unterschiedliche Tiefe haben: Der beim Kunden Tätige kann
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sowohl als Einzelunternehmer angebunden sein, |
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er kann als Untervertreter einer Vertriebsgesellschaft, die wiederum bei Auvesta angebunden ist, unter Vertrag stehen oder |
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er kann als Untervertreter eines Maklerpools tätig werden. |
Eigene (angestellte) Agenten, Vertreter oder Verkäufer beschäftigt das Unternehmen nicht.
5. Ertragslage
Die Umsatzerlöse resultieren weit überwiegend aus dem Verkauf an Privatkunden und zu ca. 2 % aus Einnahmen für die Lagerung von Edelmetall im Kundenauftrag.
Das Rohergebnis hat sich im Berichtsjahr auf 5,8 Mio. EUR (nach 6,4 Mio. EUR im Vorjahr) verringert. Da sich die betrieblichen Aufwendungen mit 4,1 Mio. EUR (nach 4,3 Mio. EUR) nur geringfügig verringerten, liegt das Ergebnis nach Steuern mit 1,1 Mio. EUR (nach 1,5 Mio. EUR) unter dem des Vorjahres.
Im Jahresergebnis, das hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist, spiegeln sich zum einen die nach der RAI3-Reportage zurückgegangenen Umsätze auf dem italienischen Markt als auch die durch die Gesetzesänderung im traditionell starken österreichischen Markt eingetretenen Umsatzverluste. Hinzu kommen die Aufwendungen im italienischen Markt. Im Berichtsjahr wurden zudem Anstrengungen im spanischen Markt unternommen, die im Folgejahr 2018 zu merklichen Umsatzsteigerungen auf diesem Markt geführt haben.
Der Vorstand rechnet für die Zukunft mit einem in etwa gleich bleibenden Zubau von weiteren Kunden. Und damit auch in Zukunft von insgesamt weiter steigenden Kundenzahlen. Die Einnahmen von Agio wie auch die Provisionen aus Agio werden also in etwa auf dem Ergebnis dieses Jahres verbleiben.
Durch den Zubau von Kunden wird aber der Edelmetallabsatz als solcher weiter steigen und damit das Ergebnis des Vorjahres wohl übersteigen.
Durch die weiter steigenden im Kundenauftrag gelagerten Edelmetalle werden sich sowohl die Erlöse als auch die Kosten dieses Geschäftszweigs weiter erhöhen.
6. Finanz- und Vermögenslage
Die Bilanzsumme im Geschäftsjahr 2017 betrug 11,05 Mio. EUR (nach 9,34 Mio. EUR im Vorjahr).
Die Gesamtleistung im Geschäftsjahr 2017 betrug 25,04 Mio. EUR (nach 26,3 Mio. EUR im Vorjahr).
Das Anlagevermögen betrug 3,76 Mio. EUR (nach 3,46 Mio. EUR) und ist damit so gut wie konstant. Es gliedert sich in Sachanlagen (823 TEUR) und Finanzanlagen (2.933 TEUR).
Die Vorräte zum Bilanzstichtag waren mit 888 TEUR zu bewerten.
Die Summe der Rückstellungen hat sich auf 957 TEUR (nach TEUR) erhöht, im Wesentlichen bedingt durch höhere Rückstellungen für Kosten der Rechtsverfolgung.
Die Eigenkapitalquote des Unternehmens beträgt ca. 72 %, die Liquidität 1. Grades ca. 266 %, die 2. Grades ca. 277 %, die dritten Grades ca. 319 %.
7. Bewertung
Insgesamt stellt sich die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft als geordnet dar.
Risikobericht
1. Allgemeine Risiken
Wie jedes Unternehmen ist die Auvesta auf stabile rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen angewiesen. Somit stellt hoheitliches Handeln rechtssetzender oder wirtschafts- und fiskalpolitischer Art immer sowohl eine Chance als auch ein Risiko für die weitere geschäftliche Entwicklung dar. Solchen Veränderungen zu begegnen und diese im besten Fall für die weitere Entwicklung zu nutzen ist die originäre unternehmerische Kernaufgabe in jedem Unternehmen.
Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und die Geschäftsführung durch den Vorstand unterliegen der Kontrolle des Aufsichtsrats.
Die üblicherweise in Handelsunternehmen anfallenden Risiken (Bonitäts- und Ausfallrisiken, dazu Näheres siehe unten) spielen in der Auvesta aufgrund organisatorischer Vorkehrung bei der Einrichtung des Geschäftsbetriebs keine Rolle, weil ausschließlich gegen Vorkasse verkauft wird.
Das branchenübliche Risiko der Wertveränderung von Warenbeständen besteht ebenfalls aufgrund der Art der organisatorischen Einrichtung des Geschäftsbetriebs nur in marginalem Umfang, weil die von den Kunden georderten und per Vorkasse bezahlten Waren taggenau beschafft und an die Kunden weiter veräußert werden (auch dazu siehe unten).
2. Marktrisiken
Bei dem Edelmetallmarkt zu Anlagezwecken handelt es sich um einen typischen Markt des tertiären Sektors, noch dazu mit Gütern, die für die Lebensführung verzichtbar sind, sondern die der Speicherung und Konservierung erhaltener Vergütung für erbrachte Arbeitsleistung dienen. Entsprechend wirken sich Veränderungen in der Beschäftigungsstruktur oder der, mit dem verfügbaren Netto-Haushaltseinkommen der Kundschaft positiv korrelierenden, Möglichkeit zur Rücklagenbildung auf den Warenabsatz aus. Derzeit ist die Verwirklichung derartiger Risiken wenig wahrscheinlich.
Weiterhin besteht das allgemeine Risiko, dass der Edelmetallmarkt (z.B. durch terroristische Ereignisse) so stark gestört ist, dass aufgrund ausgesetzten Börsenhandels und deshalb fehlender Preisbildung ein Handel mit Edelmetallen vorübergehend nicht möglich ist. Dieses Risiko ist von den Marktteilnehmern nicht zu beeinflussen.
3. Bonitäts- und Ausfallrisiken
Das Privatkundengeschäft im Online-Handel basiert auf dem Prinzip der Vorauskasse. Ausfallrisiken bestehen also nicht.
Die seltenen Fälle von direktem Warenverkauf werden Zug um Zug (Ware gegen Geld) abgewickelt, wobei die Bezahlung immer durch Übernahme des Kaufbetrages in einem Bankinstitut und sofortiger Einzahlung auf ein Geschäftskonto erfolgt, wodurch ein Risiko von falschen oder verfälschten Banknoten konsequent ausgeschlossen wird. Erst wenn die Bestätigung des Betrages durch die Bank vorliegt wird in der Bank die Ware übergeben. Ausfallrisiken bestehen also auch hier nicht.
Die Provision für Vertreter oder Werbeagenten wird immer nur nach Erfüllung durch den Kunden abgerechnet und gezahlt. Da keine Vorschüsse gewährt werden, kann es diesbezüglich kein Ausfallrisiko geben. Lediglich der seltene Fall, dass Verträge (z.B. wegen Irrtums bei Vertragsherbeiführung) abgewickelt werden müssen, kann zur Rückbelastung bereits gewährter Vergütung / Provision führen.
4. Beschaffungsrisiken
Es besteht die Möglichkeit, dass aufgrund extremer Nachfragesituationen die Scheideanstalten in Lieferengpässe geraten könnten und deshalb eine Beschaffung von Edelmetallen zur Veräußerung an Kunden nur erschwert oder mit Zeitverzug möglich ist. Derartige Situationen führen bei funktionierenden Märkten sehr schnell zu stark steigenden Preisen bis ein neues Marktgleichgewicht von Angebot und Nachfrage gefunden ist und sich infolge dessen die Versorgungssituation wieder normalisiert.
Da Auvesta Einkäufe nicht nur bei Scheideanstalten tätigt, sondern auch Ware von bestehenden Kunden zurück kauft, besteht in solchen Situationen immer die reelle Chance, dass Kunden bei steigenden Preisen „Kasse machen“ und von daher die Versorgungslage für Auvesta entspannter als für andere Marktteilnehmer ist.
Weiterhin arbeitet Auvesta nur mit international führenden Scheideanstalten zusammen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit als extrem gering anzusehen ist und deren Versorgungslage auch in Krisensituationen des Edelmetallmarktes als gut gelten darf.
5. Preisrisiko, Bestandsrisiko, Handelsrisiko bei Edelmetallen
Da Auvesta Ware nur gegen Vorkasse verkauft und gleichzeitig Ware zum Verkauf an Kunden nur nach eingegangenen Zahlungen der Kunden beschafft, besteht ein Preisrisiko beim Verkauf nicht.
Ein Preisrisiko kann beim Ankauf von Ware von Kunden dann bestehen, wenn diese nicht sofort an andere Kunden als Käufer weiterveräußert werden kann, sondern sich der Weiterverkauf über mehrere Tage hinzieht. Für solche Fälle haben wir Vereinbarungen mit Scheideanstalten getroffen, dass wir bei uns lagernde Ware wieder an die Scheideanstalt veräußern können. Unsere Preisbildung beim Ankauf von Ware aus Kundenhand ist auf diesen (bislang noch nie eingetretenen) Fall ausgelegt, so dass dann keine Verluste aus der Weiterveräußerung entstehen.
Ein Preisrisiko für die relativ geringen Eigenbestände des Unternehmens ist in Relation zu Geschäftsumfang und Bilanzsumme von der Höhe her zu vernachlässigen, zumal bei dem vorliegenden geordneten Geschäftsablauf eine Realisierung von Verlusten durch Veräußerung dieser geringen Positionen auch bei eintretenden Buchverlusten eher unwahrscheinlich ist.
Ein Handelsrisiko kann sich nur dann verwirklichen, wenn wir aus Kundenhand Ware ankaufen, die nicht im Kundenauftrag bei uns im Lager verwahrt ist, sondern als physische Ware von außen eingeliefert wird. Derartige Ankäufe werden konsequent mit modernster Prüftechnik (Ultraschall, Magnetwaage, Leitfähigkeitsprüfung eines der führenden deutschen Gerätehersteller) überprüft. Damit werden derartige Handelsrisiken ausgeschlossen.
Das elektronisch geführte Handels- und Bestandsführungssystem in Verbindung mit den online erteilten Nachweisen für die im Kundenauftrag in Depots verwahrten Edelmetalle weist jederzeit die Zuordnung aller verwahrten Waren zu den jeweiligen Eigentümern aus und entspricht einer kontinuierlichen Inventur.
6. Währungsrisiken
Währungsrisiken bestehen nicht, weil die Handelswährung der Auvesta der EUR ist.
Auf Auslandskonten in Fremdwährung eingehende Kaufpreise von Kunden werden auf der jeweiligen Auslandsbank von Fremdwährung in EUR konvertiert und es steht der daraus resultierende EUR-Betrag für die Käufe des Kunden zur Verfügung.
7. Rechtliche Risiken
Trotz sorgfältiger Recherche und Einholung externen rechtlichen Rates ist unternehmerisches Handeln immer auch mit rechtlichen Risiken, vor allem durch sich ändernde Rechtsprechung oder Rechtsetzung, verbunden. Dies ist prinzipiell nicht vermeidbar.
Der Vorstand überwacht die Geschäftstätigkeit und insbesondere die für die Art der Geschäftstätigkeit typischen Risiken und die zu deren Minimierung eingeführten organisatorischen Maßnahmen fortlaufend.
8. Zusammenfassung Risikolage
Risiken, die über die allgemeinen Marktrisiken oder über typische und unvermeidbare Risiken aus unternehmerischem Handeln hinausgehen, können grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, sind aber derzeit nicht erkennbar. Insbesondere sind bestandsgefährdende Risiken nicht erkennbar.
Chancen- und Prognosebericht
Die künftige Entwicklung der Auvesta wird auch durch externe Einflussfaktoren mit bestimmt, die seitens der Gesellschaft nicht zu beeinflussen sind, wie z.B. politische Entscheidungen, Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen, Veränderungen des ökonomischen Umfelds oder des Kauf- und Nachfrageverhaltens seitens der fast ausschließlich privaten Kundschaft.
In Anbetracht der aktuellen und wohl auch noch über mehrere Jahre anhaltenden wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen ist nicht davon auszugehen, dass sich die Nachfrage nach Edelmetallen zu Anlagezwecken abschwächen wird. Eher das Gegenteil dürfte der Fall sein. Dies gilt nicht nur in den Märkten, aus denen Kunden bei Auvesta kaufen, sondern weltweit. Somit rechnet der Vorstand – auch auf Basis der Zahlen für den verflossenen Teil des Jahres in direktem Vergleich mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum – für das Geschäftsjahr 2018 mit einer kontinuierlichen Geschäftsentwicklung und weiter steigendem Warenabsatz und einem mindestens gleich guten Jahresergebnis.
Da die Rahmenbedingungen wesentlich politisch und gesamtwirtschaftlich gesetzt werden, kann eine Prognose für die weitere Zukunft / das Jahr 2019 nur unter diesem Vorbehalt abgegeben werden. Unter der Annahme, dass die derzeitigen Rahmenbedingungen erhalten bleiben, prognostiziert der Vorstand auch für das Jahr 2019 ein stabiles, leicht ansteigendes Geschäftsvolumen. Sollten sich allerdings politische Risiken verwirklichen (z.B. eine kriegerische Auseinandersetzung unter Mitwirkung einer der großen Mächte), dann ist mit einem vorübergehend sprunghaften Geschäftsanstieg zu rechnen.
Holzkirchen, den 8. Januar 2019
gez. Dr. Franz Hölzl, Vorstand
Bilanz
Aktiva
31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
|
A. Anlagevermögen | 3.756.570,21 | 3.460.206,68 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 9,00 | 127,00 |
1. sonstige immaterielle Vermögensgegenstände | 9,00 | 127,00 |
II. Sachanlagen | 823.300,00 | 550.513,50 |
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 557.448,00 | 329.005,50 |
2. technische Anlagen und Maschinen | 2,00 | 2,00 |
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 265.850,00 | 217.506,00 |
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 4.000,00 |
III. Finanzanlagen | 2.933.261,21 | 2.909.566,18 |
1. Beteiligungen | 2.933.261,21 | 2.909.566,18 |
B. Umlaufvermögen | 7.267.709,66 | 5.880.388,17 |
I. Vorräte | 888.010,29 | 438.596,12 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 727.884,36 | 365.270,34 |
1. sonstige Vermögensgegenstände | 727.884,36 | 365.270,34 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 5.651.815,01 | 5.076.521,71 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 26.305,64 | 2.799,31 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 11.050.585,51 | 9.343.394,16 |
Passiva |
||
31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
|
A. Eigenkapital | 7.970.224,65 | 6.854.587,89 |
I. gezeichnetes Kapital | 50.000,00 | 50.000,00 |
II. Gewinnrücklagen | 5.000,00 | 5.000,00 |
III. Bilanzgewinn | 7.915.224,65 | 6.799.587,89 |
B. Rückstellungen | 956.795,00 | 592.629,00 |
C. Verbindlichkeiten | 2.123.565,86 | 1.896.177,27 |
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 141.216,30 | 84.856,02 |
2. sonstige Verbindlichkeiten | 1.982.349,56 | 1.811.321,25 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 11.050.585,51 | 9.343.394,16 |
Gewinn- und Verlustrechnung
1.1.2017 – 31.12.2017 EUR |
1.1.2016 – 31.12.2016 EUR |
|
1. Rohergebnis | 5.871.980,77 | 6.406.910,73 |
2. Personalaufwand | 211.010,86 | 142.843,49 |
a) Löhne und Gehälter | 186.539,85 | 130.046,26 |
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 24.471,01 | 12.797,23 |
3. Abschreibungen | 43.095,07 | 38.585,79 |
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 43.095,07 | 27.263,00 |
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten | 0,00 | 11.322,79 |
4. sonstige betriebliche Aufwendungen | 4.095.677,45 | 4.265.368,26 |
davon Aufwendungen aus Währungsumrechnung | 94.637,66 | 348,66 |
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 209,24 | 190,10 |
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 4.871,69 | 2.165,68 |
7. Steuern vom Einkommen und Ertrag | 400.960,90 | 527.324,22 |
8. Ergebnis nach Steuern | 1.116.574,04 | 1.430.813,39 |
9. sonstige Steuern | 937,28 | 737,79 |
10. Jahresüberschuss | 1.115.636,76 | 1.430.075,60 |
Ergebnisverwendung
1.1.2017 – 31.12.2017 EUR |
1.1.2016 – 31.12.2016 EUR |
|
10. Jahresüberschuss | 1.115.636,76 | 1.430.075,60 |
11. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 6.799.587,89 | 5.369.512,29 |
12. Bilanzgewinn | 7.915.224,65 | 6.799.587,89 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Auvesta Edelmetalle AG hat ihren Sitz in Holzkirchen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht München (Reg.-Nr. HRB 177768)
Der Jahresabschluss der Auvesta Edelmetalle AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB.
Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel). Neben dem Jahresabschluss wurde ein Lagebericht aufgestellt.
Für die Bilanz wurde das Gliederungsschema des § 266 HGB verwendet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für mittelgroße Kapitalgesellschaften bestehenden Erleichterungen der §§ 276 S. 1 und 288 Abs. 2 HGB in Anspruch.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die wesentlichen Nutzungsdauern betragen drei Jahre.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Die wesentlichen Nutzungsdauern sind bei Gebäuden 50 Jahre, bei den technischen Anlagen und Maschinen, sowie den anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen drei und 13 Jahren.
Geringwertiges bewegliches Anlagevermögen mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.
Die Beteiligungen des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtiger Anschaffungsnebenkosten bewertet. Möglichen Risiken im Beteiligungsansatz wird ggf. durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Im Berichtsjahr waren keine Wertberichtigungen vorzunehmen.
Die Bewertung des Warenbestandes erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Zugangsbewertung für auf fremde Währung lautende Forderungen erfolgt mit dem Briefkurs und die auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Geldkurs. Die Folgebewertung zum Bilanzstichtag erfolgt sowohl für die Vermögensgegenstände, als auch für die Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs. Bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr werden die umgerechneten Fremdwährungsbeträge mit den historischen (fortgeführten) Anschaffungskosten im Rahmen eines Niederstwerttest bei den Forderungen und einem Höchstwerttest bei den Verbindlichkeiten verglichen und der niedrigere Wert (bei Forderungen) bzw. höhere Wert (bei Verbindlichkeiten) angesetzt.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs in folgendem Anlagenspiegel dargestellt:
Finanzanlagen
Im Geschäftsjahr 2015 wurde in eine typisch stille Beteiligung investiert. Laut Vertrag ist eine Erhöhung der Einlage auf bis zu 3.100.000 Euro möglich. Zum 31.12.2017 beträgt die Beteiligung 2.933.261,21 Euro.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Art der Forderung zum 31.12.2017 in EUR (Werte in Klammern Vorjahr) | Gesamtbetrag | davon mit einer Restlaufzeit kleiner 1 Jahr | davon mit einer Restlaufzeit größer 1 Jahr |
aus Lieferungen und Leistungen | 229.449,10 | 229.449,10 | 0,00 |
(203.020,53) | (203.020,53) | (0,00) | |
sonstige Vermögensgegenstände | 498.435,26 | 498.435,26 | 0,00 |
(162.249,81) | (162.249,81) | (0,00) | |
Summe | 727.884,36 | 727.884,36 | 0,00 |
(365.270,34) | (365.270,34) | (0,00) |
Eigenkapital
Das Grundkapital beträgt € 50.000,00, eingeteilt in 50.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von 1,00 € je Aktie.
Das Grundkapital setzt sich wie folgt zusammen:
Auf den Inhaber lautende Stammaktien | 50.000,00 € |
Stück zu je | 1,00 € |
Auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Stimmrecht | 0,00 € |
Entnahmen aus der gesetzlichen Gewinnrücklage (5.000,00 €) fanden im Berichtsjahr nicht statt.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Risiken aus schwebenden Geschäften, Rechts- und Beratungskosten sowie Personalkosten:
Risiken aus schwebenden Geschäften | 597.800,00 € |
Prozesskostenrisiko | 100.000,00 € |
Personalkosten | 58.236,00 € |
Rechts- und Beratungskosten | 66.847,00 € |
Aufbewahrungspflichten | 39.700,00 € |
Formkosten für Kleinmengen | 23.900,00 € |
Jahresabschlusskosten | 28.000,00 € |
Prüfungskosten | 20.700,00 € |
Rückstellung wg. Betriebsprüfung | 15.000,00 € |
Gesamt: | 950.183,00 € |
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Art der Verbindlichkeit zum 31.12.2017 in EUR (Werte in Klammern Vorjahr) | Gesamtbetrag | davon mit einer Restlaufzeit kleiner 1 Jahr | davon mit einer Restlaufzeit größer 1 Jahr | davon mit einer Restlaufzeit größer 5 Jahren |
gegenüber Kreditinstituten | 141.216,30 | 0,00 | 141.216,30 | 0,00 |
(84.856,02) | (0,00) | (84.856,02) | (0,00) | |
aus Lieferungen und Leistungen | 494.216,68 | 494.216,68 | 0,00 | 0,00 |
(388.825,23) | (388.825,23) | (0,00) | (0,00) | |
sonstigen Verbindlichkeiten | 1.488.132,88 | 1.488.132,88 | 0,00 | 0,00 |
(1.422.496,02) | (1.422.496,02) | (0,00) | (0,00) | |
Summe | 2.123.565,86 | 1.982.349,56 | 141.216,30 | 0,00 |
(1.896.177,27) | (1.896.177,27) | (84.856,02) | (0,00) |
Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen EUR 46.958,50 (Vorjahr: EUR 56.992,54) auf Steuern und EUR 0,00 (Vorjahr: 929,59) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
Angaben zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine periodenfremden Erträge enthalten. Erträge aus Währungsumrechnungen entstanden in Höhe von EUR 21.921,98.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 767,45 enthalten. Aus Währungsumrechnungen resultieren Aufwendungen in Höhe von EUR 94.637,66.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Ergebnisverwendung
Der Vorschlag zur Verwendung des Jahresergebnisses lautet wie folgt:
Gewinnvortrag zum 01.01.2017 | 6.799.587,89 |
Jahresüberschuss 2017 | 1.115.636,76 |
Gewinnvortrag auf neue Rechnung | 7.915.224,65 |
Der Vorstand schlägt vor den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer setzt sich wie folgt zusammen:
Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer: 8
Honorar des Abschlussprüfers
Auf die Angaben für das Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers wird mit Verweis auf § 288 Abs. 2 HGB in Verbindung mit § 285 Nr. 17 HGB verzichtet.
Gesamtbezüge
Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung und der Mitglieder des Aufsichtsrates wird gem. § 286 Abs. 4 HGB unterlassen.
Anteilsbesitz
Bezüglich der Angabe des Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11 HGB wurde die Schutzklausel nach § 286 Abs. 3 Nr. 2 HGB in Anspruch genommen.
Nachtragsbericht
Nach Abschluss des Geschäftsjahres zum 31.12.2017 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Sonstige Angaben
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
Dr. Franz Hölzl, Kaufmann
Mitglieder des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr waren:
Gudrun Leissering (Vorsitzende), Kauffrau
Peter Laich (stellvertr. Vorsitzender), Kaufmann
Martin Endlicher, Kaufmann
Holzkirchen, den 8. Januar 2019
gez. Dr. Franz Hölzl, Vorstand
Anlagespiegel
Anschaffungskosten/Herstellungskosten | |||||
Stand 01.01.2017 Euro |
Zugänge Euro |
Abgänge Euro |
Umbuchungen Euro |
Stand 31.12.2017 Euro |
|
A. Anlagevermögen | |||||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 42.050,13 | 0 | 0 | 0 | 42.050,13 |
Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 42.050,13 | 0 | 0 | 0 | 42.050,13 |
II. Sachanlagen | |||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 365.789,45 | 221028,27 | 0 | 0 | 586.817,72 |
2. technische Anlagen und Maschinen | 28.923,00 | 0 | 0 | 0 | 28.923,00 |
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 352.142,85 | 167323,27 | 107213,14 | 0 | 412.252,98 |
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 4.000,00 | 0 | 4000 | 0 | 0,00 |
Summe Sachanlagen | 750.855,30 | 388351,54 | 111213,14 | 0 | 1.027.993,70 |
III. Finanzanlagen | |||||
1. Beteiligungen | 2.909.566,18 | 23.695,00 | 0 | 0 | 2.933.261,21 |
Summe Finanzanlagen | 2.909.566,18 | 23.695,00 | 0 | 0 | 2.933.261,21 |
Summe Anlagevermögen | 3.702.471,61 | 412.046,54 | 111.213,14 | 0,00 | 4.003.305,04 |
Abschreibungen | |||||
Stand 01.01.2017 Euro |
Geschäftsjahr Euro |
Abgänge Euro |
Umbuchungen Euro |
Stand 31.12.2017 Euro |
|
A. Anlagevermögen | |||||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 41.923,13 | 118 | 0 | 0 | 41.923,13 |
Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 41.923,13 | 118 | 0 | 0 | 41.923,13 |
II. Sachanlagen | |||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 18.383,95 | 10.985,77 | 0 | 0 | 29.369,72 |
2. technische Anlagen und Maschinen | 28.921,00 | 0 | 0 | 0 | 28.921,00 |
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 97.409,71 | 48.993,27 | 0 | 0 | 146.402,98 |
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Summe Sachanlagen | 144.714,66 | 59.979,04 | 0 | 0 | 204.693,70 |
III. Finanzanlagen | |||||
1. Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Summe Finanzanlagen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Summe Anlagevermögen | 186.637,79 | 60.097,04 | 0,00 | 0,00 | 246.616,83 |
Zuschreibungen | |
Geschäftsjahr Euro |
|
A. Anlagevermögen | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 0 |
Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 0 |
II. Sachanlagen | |
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0 |
2. technische Anlagen und Maschinen | 0 |
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0 |
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 |
Summe Sachanlagen | 0 |
III. Finanzanlagen | |
1. Beteiligungen | 0 |
Summe Finanzanlagen | 0 |
Summe Anlagevermögen | 0,00 |
Buchwerte | ||
Stand 31.12.2017 Euro |
Stand 31.12.2016 Euro |
|
A. Anlagevermögen | ||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 9 | 127 |
Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 9 | 127 |
II. Sachanlagen | ||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 557.448,00 | 329.005,50 |
2. technische Anlagen und Maschinen | 2 | 2 |
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 265.850,00 | 217.506,00 |
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 4.000,00 |
Summe Sachanlagen | 823.300,00 | 550.513,50 |
III. Finanzanlagen | ||
1. Beteiligungen | 2.933.261,21 | 2.909.566,18 |
Summe Finanzanlagen | 2.933.261,21 | 2.909.566,18 |
Summe Anlagevermögen | 3.756.570,21 | 3.460.206,68 |
Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen.
Darüber hinaus hat sich die Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigen Besprechungen vom Vorstand über die Lage des Unternehmens unterrichten lassen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben sich im Vorstand keine Änderungen ergeben. Auch der Aufsichtsrat blieb bis zum Ende seiner Wahlperiode in der Zusammensetzung unverändert.
Der Jahresabschluß 2017 wurde in der Sitzung vom 25. März 2019 durch den Aufsichtsrat festgestellt. Die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Jahr 2017 erfolgte in der Hauptversammlung vom 25. März 2019.
Der vorliegende Jahresabschluß zum 31.12.2017 und der Lagebericht wurden von der Kanzlei Schiebelhut & Ohnesorge, Miesbach, aufgestellt. Der Jahresabschluß wurde von der PM Münzer & Spindler PartG mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Regensburg, geprüft sowie mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehen.
Pflichtgemäß hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluß 2017 und den Lagebericht der Gesellschaft eingehend geprüft.
Dem Vorschlag des Vorstandes, den Jahresüberschuß vom 31.12.2017 vollständig in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen, schließt sich der Aufsichtsrat an.
Der Aufsichtsrat bedankt sich im Namen der Gesellschaft bei Vorstand und Mitarbeitern für ihr Engagement im Geschäftsjahr 2017.
Holzkirchen, 25. März 2019
gez. Gudrun Leissering
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.03.2019 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Bei der vorstehenden Bilanz und dem vorstehenden Anhang handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung des Jahresabschlusses. Zu dem vollständigen Jahresabschluss wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt.
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Auvesta Edelmetalle AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Regensburg, 31. Januar 2019
PM Münzer & Spindler PartG mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Albert Spindler, Wirtschaftsprüfer
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