Mit Alexander Knopf, Geschäftsführer des Unternehmens Auxilium Invest GmbH, streiten wir uns immer noch vor dem Landgericht in Düsseldorf um eine Werbung, die er auf anleger-beteiligungen.de geschaltet hatte.
Dazu gab es dann in dieser Woche einen virtuellen Prozesstermin vor dem LG Düsseldorf. Ein übrigens sehr interessanter Termin, denn hier kamen Fakten zum Vorschein, die das Unternehmen im Rahmen des EV-Verfahrens hatte bestreiten lassen. Erstaunlich, was dann nach einiger Zeit so herauskommt.
Letztlich hat man dadurch nun unsere Berichterstattung bestätigt. Vertreten wurde das Unternehmen von Dr. Lukas Brost von der Kanzlei Brost Clasen aus Köln. Einem Rechtsanwalt, der sich gerne für kleine Erfolge feiern lässt. Warum liest man eigentlich nichts von diesem Prozess bei Ihnen auf der Seite?
Nun gut, solche Termine sind dann aber auch immer einmal wieder ein Anlass ins Unternehmensregister Einsicht zu nehmen, um zu schauen, wie das Unternehmen sich dann so entwickelt hat. Jenes Unternehmen, das Kapital von Anlegern eingesammelt hatte, dafür Ausnahmeregelungen des Vermögensanlagegesetzes genutzt hatte.
Das Geld wollte/will das Unternehmen in Immobilien in Texas investieren. Nun ja, dazu haben wir eine eigene Meinung, die wir ja bereits in einigen Artikeln kundgetan haben.
Die letzte Bilanz des Unternehmens im Unternehmensregister stammt aus dem Jahre 2020 und diese Bilanz weist eine bilanzielle Überschuldung aus.
auxiliuminvestueberschuldetebilanz
Nun sind wir natürlich gespannt, wie sich das Unternehmen insgesamt wirtschaftlich weiterentwickelt hat, hat man den Turn around geschafft oder ist man noch tiefer in die bilanzielle Überschuldung gerutscht?
Eine Frage, deren Beantwortung dann bestimmt auch die investierten Anleger interessieren wird.
Herzlichen Glückwunsch, Herr Bremer! Es freut mich sehr, dass diese komische Kanzlei mal „einen auf die Fresse“ bekommen hat. Ich verfolge diesen Image-Rechtsanwalt bereits seit geraumer Zeit. Rühmt sich fortlaufend mit fadenscheinigen Erfolgen und vertritt fortlaufende irgendwelche Abzocker, die sich nicht anders zu helfen wissen, als eben zu klagen. Das machen die Halunken ja nicht mit ihrem Geld, sondern mit dem Geld der betrogenen Anlegern. Nachher spinnen sie mit solch einem Urteil rum – und sammeln noch mehr Geld ein. Diese Schmarotzer! Ein Rechtsanwalt der ein bisschen auf sich hält, der vertritt solch einen Abschaum nicht.