Aves One AG
Hamburg
Aves One Anleihe 06/2020-06/2023
WKN: A289FA / ISIN: DE000A289FA8
Bekanntmachung eines Kontrollwechsels gemäß § 9 Absatz 2 der Anleihebedingungen
(„Rückzahlungsmitteilung“)
Die Aves One AG, ansässig in Hamburg (Deutschland) eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 124894 gibt hiermit bekannt, dass sie am 25. November 2021 Kenntnis vom Eintritt eines Kontrollwechsels gemäß § 9 Absatz 1 lit. a) der Anleihebedingungen ihrer Schuldverschreibungen Aves One Anleihe 06/2020-06/2023 WKN: A289FA, ISIN: DE000A289FA8 erlangt hat, der per 24. November 2021 eingetreten ist.
Die Rhine Rail Investment AG, die von der Swiss Life Asset Management AG, Zürich, Schweiz, und der Vauban Infrastructure Partners, Paris, Frankreich, kontrollierten Bieterin in dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot für die Aktien der Aves One AG vom 21. September 2021, hat am 25. November 2021 bekannt gegeben, dass sie am 24. November 2021, 88,33 % der Aktien der Aves One AG übernommen hat. Gemäß § 9 Absatz 1 lit. a) der Anleihebedingungen ist damit ein Kontrollwechsel eingetreten.
Aufgrund des hiermit bekannt gemachten Kontrollwechsels hat jeder Anleihegläubiger gemäß § 9 Absatz 1 der Anleihebedingungen das Recht, innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen nach Veröffentlichung dieser Rückzahlungsmitteilung („Rückzahlungszeitraum“), d.h. bis zum 25. Dezember 2021, von der Emittentin Rückzahlung oder – nach Wahl der Emittentin – den Ankauf seiner Schuldverschreibung durch die Emittentin (oder auf ihre Veranlassung durch einen Dritten) zum vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (Nennbetrag der Schuldverschreibungen zuzüglich der bis zu dem vorzeitigen Rückzahlungstag (ausschließlich) aufgelaufenen und noch nicht gezahlten Zinsen) ganz oder teilweise zu verlangen. Die Emittentin wird nach ihrer Wahl die maßgebliche(n) Schuldverschreibung(en) 14 Tage nach Ablauf des Rückzahlungszeitraums zurückzahlen oder erwerben (bzw. erwerben lassen), soweit sie nicht bereits vorher zurückgezahlt oder erworben und entwertet wurde(n).
Gemäß § 9 Absatz 3 der Anleihebedingungen ist die Ausübung des Rückzahlungsrechts gegenüber der Emittentin zu erklären. Der Ausübungserklärung ist ein Nachweis beizufügen, aus dem sich ergibt, dass der betreffende Anleihegläubiger zum Zeitpunkt der Abgabe der Ausübungserklärung Inhaber der betreffenden Schuldverschreibung ist. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer Bescheinigung der Depotbank des Anleihegläubigers, die den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers bezeichnet sowie den gesamten Nennbetrag der Schuldverschreibungen angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot dieses Anleihegläubigers gutgeschrieben sind.
Diese Bekanntmachung wird gemäß § 17 Absatz 1 der Anleihebedingungen zeitgleich im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin (www.avesone.com/anleihe) veröffentlicht.
Hamburg, den 25. November 2021
Aves One AG
– der Vorstand –
|
Kommentar hinterlassen