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AVG Alters Vorsorge Genossenschaft- Janz Heiße Kacke Herr Lechtenfeld-gut erkannt

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Nun haben wir gehört, dass das Verhältnis von Andreas Lechtenfeld und seinem ehemaligen Aufsichtsratsboss, Henry James Klein, wohl als „zerrüttet“gelten muss, denn die beiden Herren reden anscheinend nicht mehr über die Liquidation der Genossenschaft. Im Gegenteil, unseren Informationen nach sollen beide gegeneinader versuchen sich „abzusetzen“.

Nun, sehr geehrter Herr Lechtenfeld, wir bieten Ihnen gerne an, dass Sie sich mit uns in Verbindung setzen können und wir Ihnen dann mit unseren Mitteln helfen, hier echte Aufklärung zu betreiben, denn auch Sie sollten erkannt haben, dass wir mit unserer Berichterstattung recht gehabt haben.

Nur, sehr geehrter Herr Lechtenfeld, mit dem Recht haben ist zwar schön, aber es hilft den aus unserer Sicht möglicherweise geschädigten Anlegern nicht. Sie und ich wissen, dass die angeblichen Börsenhandelssysteme „nix Wert“ sind und kaum einen Käufer finden werden. Was ist dann mit der erwarteten „reichlichen Kohle“ für die Anleger in der Liquidation?

Nun hoffen wir, dass nicht nur Sie mittlerweile gemerkt haben, dass möglicherweise viele Dinge „Lug und Trug“ waren, was man ihnen über die Jahre erzählt hat, sondern das dann auch die Anleger das verstehen und endlich Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen der AVG erstatten. Die Statsanwaltschaft kann dann doch gut aufklären, ob bei der AVG alles in Ordnung war. Dann wissen wir doch alle Bescheid.

Nochmals, Herr Andreas Lechtenfeld, wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie uns helfen wollen, den Sachverhalt AVG aufzuklären.

8 Kommentare

  • Es stellt sich die Frage nach einer Sammlungsbewegung der Mitglieder nach dem Genossenschaftsgesetz. Hier gelten demokratische Spielregeln, d.h. die Mitglieder haben nicht nur Einzahlungen geleistet, sondern können ggf. Vorstand und Aufsichtsrat abwählen etc..

    • Die Abwahl von Vorstand und Aufsichtsrat bringt zum jetzigen Zeitpunkt keinen Nutzen mehr, die AVG ist ja schon in Liquidation. Auch das eingezahlte Geld dürfte weitestgehend „verbrannt“ sein.
      Vor diesem Hintergrund würde man den Herren Lechtenfeld usw. nur in die Karten spielen. Sie könnten sich dann später hinstellen und behaupten, wenn Sie am Ruder geblieben wären, dann wäre die Liquidation anders verlaufen. Hätte, wäre, wenn usw……….
      Das bringt also aus meiner Sicht gar nix.
      Zielführender wäre es, wenn jemand bei entsprechenden belastbaren Unterlagen hier Strafanzeige wegen des Verdachtes auf Betrug stellt. Das ist meine Idee dazu. Anders kommt man diesen Herrschaften sich nicht bei. Es bleibt spannend ………

    • Bin kein Jurist, verstehe den § 83 GenG aber so, dass 1/10 der Mitglieder die gerichtliche Bestellung bzw. Abberufung der Liquidatoren beschließen können.
      Eins dürfte klar sein: die aktuell handelnden Personen (Ehepaar Klein, A. Lechtenfeld) sind wegen massiver Interessenkonflikte befangen und können die Interessen der Mitglieder nicht vertreten, ohne sich selbst schwer zu belasten. Da müsste ein Gericht doch bei Anfangsverdacht auf Straftaten sofort handeln, auch ohne Mandat der Mitglieder, oder Herr Schulte? Sei’s drum, so hatte J.H. Klein alle Zeit der Welt, Spuren zu verwischen und Vermögen zu verschleiern. Und A. Lechtenfeld ist unfähig, rechtliche Schritte einzuleiten. Findet denn wenigstens eine Abschlussprüfung statt (die Liquidation hebt die Prüfungspflichten ja nicht auf)? Aber dieser WP Klüber scheint ja Teil des „Systems“ zu sein …

      • Ein Gericht handelt nur auf Antrag. Den stellt die Staatsanwaltschaft, wenn Sie Klageerfolg sieht. Den kann Sie nur erkennen, wenn über den Anzeigestellenden bei der Polizei genügend belastendes Material zur Verfügung gestellt wird oder daraufhin ermittelt wird.
        Auch ein Anwalt kann die Polizei ersetzen und Strafantrag stellen.
        Ohne Anzeige ermittelt niemand. Denn sonst würde man jeden im Lande unter Generalverdacht stellen.
        Aussnahen sind bspw. Steuerschulden, denn da ist der Staat der Betrogene.
        Ob nun die handelnden Herrschafften befangen sind oder nicht, spielt nicht wirklich eine Rolle.
        Sollte das Geld „verbrannt“ sein, wem nützt das dann ?
        Es geht laut meiem Dafürhalten nur über Strafanträge in der Hoffnung der Strafverfolgung in Form von Freiheitsentzug durch U – Haft.
        Vorher wird niemand reden, wozu auch, ist doch nix passiert aus Sicht der Protagonisten.
        Es bleibt spannend ……..

  • Da stellt sich mir die Frage, wo denn Held Zenke, seines Zeichens Schauspieler und Privatier, bleibt und sich äußert. Er hat doch sonst immer auf alles die passende Antwort gehabt. Selbst die Liquidation hat er als Chance verkauft, noch schnell einzusteigen und sich eine satte Rendite zu sichern.
    Schnupfen das eigentlich unsere Behörden einfach so weg ? Die müssen doch auch schon mitbekommen haben, dass hier etwas gewaltig vor den Baum gefahren wird.
    Es bleibt also spannend ……..

  • Auch auch mir gegenüber sprach Andreas Lechtenfeld immer von 8 Mitarbeitern, die im Keller des Hauses, wo die Genossenschaft ihren Sitz hatte. die Börsengeschäfte der Genossenschaft organisieren.

    Allein die Vorstellung „im Keller“ sagt ja einiges aus. Ich fand das damnals schon sehr problemtaisch. Anlässlich meiner Beuschel in dem Objekt, konnte ich absolut „keine Bewegung“ im Hause geschweige dann im Keller, spüren.

    Es war sehr ruhig in dem Büros, sauber, aber ein wenig Staub mit schweren Vorhängen vor den Fenstern.. Andreas Lechrenfeld ist vom Typ her eher der „Versicherungsvertreter“, der aufgrund der alten Zeiten damals ein teures Büro mit konservativen Möbeln hat, aber wohl derzeit kaum noch Kunden. Das da noch andere Mitarbeiter arbeiten sollten ist/war für mich nicht nachvollziehbar.
    .

  • Wo sind denn die Mitarbeiter der AVG, die die Wundermaschine zur Geldvermehrung im Keller des Hauses in Potsdam bedient haben? Von diesen Akteueren soll Herr L. laut Zeugen gesprochen haben. Gibt es diese Personen überhaupt?

  • Sollte Herr Lechtenfeld – immerhin seit 2014 Vorstand der AVG Genossenschaft – wirklich keine Ahnung haben von dem – höchst wahrscheinlich betriebenen – Schneeballsystem mit den reichlich zufließenden Geschäftseinlagen der Mitglieder, was Herr James H. Klein, Aufsichtsrat der AVG und eigentlicher Lenker der Geschäfte über die Karriere AG betrieben hat? Die Ausrede klingt für einen verantwortlichen Vorstand etwas zu simple.
    Die Sache ist doch ganz einfach: die AVG eG war ein reines Sammlungsvehikel für Anlegerkapital der Karriere AG, sie hatte keine Mitarbeiter und Räumlichkeiten. Jegliches Geld floss auf die Konten der Karriere AG unter Herrn J. H. Klein. Laut dem zuletzt veröffentlichten Jahresabschluss 2016 hat die AVG eG von den 17,5 Mio Euro Geschäftsguthaben 9,2 Mio Euro als Darlehen an die Karriere AG „zur Liquiditätsverwaltung“ verliehen. Das hat Herr Klein dann für seine Börsenzockereien eingesetzt. Die übrigen 8,3 Mio Euro wurden an die Karriere AG als Kaufpreis für das angeblich von ihr selbst entwickelte Börsenhandelssystem bezahlt.
    Wie muss man sich den Kauf einer Börsensoftware durch eine Wohnungsgenossenschaft vorstellen? Herr Klein, Mehrheitsaktionär und Vorstand der Karriere AG, schreibt über Jahre hinweg Rechnungen an die AVG eG in Höhe von mehreren Mio. Euro jährlich (!) über angebliche „Programmierungs- und Entwicklungskosten der Börsensoftware“ und Herr Lechtenfeld als AVG-Vorstand unterschreibt blindlings die Auszahlung, ohne die „Saftware“ je gesehen zu haben?
    Nun erfahren wir von Herrn Lechtenfeld selbst, dass diese „Sale-and-Lease-Back“ Konstruktion der „Börsenhandelssoftware“ (Karriere AG verkauft Software an AVG eG und least sie zurück) auf Geheiß der Finanzaufsicht BaFin (!) eingerichtet wurde. Die BaFin hat die AVG eG 2011 unter die Lupe genommen und erlaubnispflichtige Finanzgeschäfte bemängelt, aber scheinbar eine „kreative Lösung“ mitgetragen (oder selbst vorgeschlagen?).
    Hier im O-Ton zu hören von Herrn Lechtenfeld bei der Bilanzbesprechung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 (ab Min. 23:05 https://youtu.be/QujNbmERCSY?t=1387):
    „Immaterielle Wirtschaftsgüter [Ansatz i.H.v. 1,7 Mio Euro]: Sie kennen sicherlich den Begriff Sale-and-Lease-Back. Wir haben hier immaterielle Wirtschaftsgüter erworben [von der Karriere AG] und die Genossenschaft hat gleichsam damit eine Gelegenheit, sie gewinnbringend wieder zurück zu verleasen [an die Karriere AG]. UND SO ERFÜLLEN WIR EINE BITTE, DIE DIE BAFIN LETZTES JAHR IN UNSER HAUS GETRAGEN HAT.“
    In der Liquidation der AVG stellen sich die Software genauso wie das Darlehen an die Karriere AG offenbar als „Luftposten“ heraus. Da verwundert es auch nicht, dass wir den längst
    überfälligen Jahresabschluss 2017 noch nicht kennen. Vielleicht hat der Abschlussprüfer Herr Dr. Wolfram Klüber doch gewisse Bedenken, diese Luftbilanz wie jedes Jahr „freizustempeln“?

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