Startseite Allgemeines AvG e.G. natürlich freuen wir uns, wenn die AvG eG Genossen keinen Schaden erleiden Herr Klein
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AvG e.G. natürlich freuen wir uns, wenn die AvG eG Genossen keinen Schaden erleiden Herr Klein

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Auch die Beteiligung an einer Genossenschaft ist eine Kapitalanlage, heißt eben nur Genossenschaft. In diese Genossenschaft wurden wohl insgesamt, unserer Schätzung nach, etwas über 20 Millionen Euro von den Genossen einbezahlt, wenn man sich die 2016-Bilanz der Genossenschaft anschaut und die Jahre 2017 und 2018 „hinzukalkuliert“. Nun müssten ja genau diese Gelder an die AVG eG-Mitglieder durch den Liquidator zurückbezahlt werden. Es dürfte dann hier aber nicht so einfach, werden das Auseinandersetzungsguthaben auszurechnen, da es unserer Kenntnis nach Einmaleinzahler und Ratensparer gab. 

Was wir nicht so richtig verstehen, ist, warum derzeit dann nur die „rückständigen Raten“ laut Herrn Klein eingefordert werden? Zusätzlich muss man natürlich auch die Frage stellen, was mit den ganzen Gewinnen passiert ist, die die Genossenschaft in den letzten Jahren erwirtschaftet hat? Nimmt man da die Ausführungen von Herrn Tim Zenke als Grundlage, dann reden wir doch eigentlich über richtig viel Geld. An den angeblich reichlich erzielten Gewinnen sollten die Genossen dann ja auch innerhalb der Liquidation natürlich angemessen teilhaben. Ich denke aber, dass sich das von selber versteht. Herr Klein wird das sicherlich genauso sehen wie wir.

Natürlich bleibt auch bei uns die Frage im Raum stehen, wenn die Genossenschaft so erfolgreich war und nicht aus wirtschaftlichen Gründen liquidiert wird, aus welchen Gründen dann? Die Genossen wären doch „ganz schön blöde“, eine erfolgreiche Genossenschaft aufzulösen. Interessant wäre natürlich auch, zu erfahren, was mit dem „Expressrenten-Modell“ passiert?

Möglich aber, dass es mit dem Geschäftsmodell auch aufsichtsrechtliche Diskussionen gab und man hinter diesem Modell möglicherweise sogar ein Einlagegeschäft gesehen haben könnte. Nun all diese Dinge werden wir in den nächsten Wochen sicherlich erfahren und hier vermelden können.

medieninformation25k

Expose-AVG-eg-2014

AVG Altersvorsorgegenossenschaft eG

Potsdam

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

BILANZ

AKTIVA

EUR

Geschäftsjahr
EUR

Vorjahr
EUR

A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

402.284,56

319.357,01

B. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

8.323.755,00

6.019.755,00

C. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

9.661.686,38

7.040.686,38

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

282.588,60

9.944.274,98

442.548,66

D. Rechnungsabgrenzungsposten

1.040,00

1.040,00

Summe Aktiva

18.671.354,54

13.823.387,05

PASSIVA

Geschäftsjahr
EUR

Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

17.457.000,00

12.691.500,00

II. Kapitalrücklage

365.224,78

282.723,90

III. Gewinnrücklagen

109.462,80

77.701,35

IV. Jahresüberschuss

669.009,63

635.229,01

V. Vortrag auf neue Rechnung

19.317,08

5.321,91

B. Rückstellungen

40.708,15

111.638,78

C. Verbindlichkeiten

10.632,10

19.272,10

– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 10.632,10 (EUR 19.272,10)

Summe Passiva

18.671.354,54

13.823.387,05

ANHANG

I. Besondere Anhangsangaben i.S.v. § 338 HGB für eingetragene Genossenschaften

1. Stand der Genossenschaftsmitglieder (§ 338 Abs. 1 Satz 1 HGB) und des Geschäftsguthabens (§ 338 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Stand der Genossenschaftsmitglieder zum Schluss des Geschäftsjahres 2016:

Im laufenden Geschäftsjahr sind 172 Genossen eingetreten.

Bereinigt um 18 Austritte und 1 Ausschluss verbleiben zum 31.12.2016 741 Genossenschaftsmitglieder.

2 Mitglieder haben ihre Anteile auf andere Mitglieder übertragen.

Gesamtbetrag des Geschäftsguthabens zum Schluss des Geschäftsjahres: 17.457 TEUR, davon wurden im laufenden Geschäftsjahr 5.367 Geschäftsanteile zu je 1.000 EUR neu gezeichnet.

2. Zuständiger Prüfverband (§ 338 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfverbandes lautet wie folgt:

Potsdamer Prüfungsverband e.V.
Potsdamer Str. 109 a
14974 Ludwigsfelde

3. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates (§ 338 Abs. 2 Nr. 2 HGB)

Im Berichtszeitraum gehörten folgende Mitglieder zum Vorstand:

Herr Andreas Lechtenfeld

Frau Ilona Klein

Vorstandsmitglied

Vorstandsmitglied

Im Berichtszeitraum gehörten folgende Mitglieder zum Aufsichtsrat:

Herr James H. Klein

Herr Johannes K. Sauer

Herr Thomas Schneider

Aufsichtsratsvorsitzender

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Aufsichtsratsmitglied

4. Forderungen gegen Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrates (§ 338 Abs. 3 HGB)

Forderungen der Genossenschaft gegen Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates bestehen in Höhe des zu zahlenden Geschäftsanteils und des Eintrittsgeldes wie folgt:

Vorstand

Aufsichtsrat

EUR 0,00

EUR 0,00

II. Angaben zu den allgemeinen formbezogenen Vorschriften

1. Gliederungsabweichungen (§ 265 Abs. 1 HGB)

Abweichungen in der Form und Gliederung der aufeinanderfolgenden Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnungen haben sich nicht ergeben.

2. Vergleichswerte des Vorjahrs (§ 265 Abs. 2 HGB)

Die Vorjahresbeträge sind in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar.

3. Gliederungsbesonderheiten anderer Geschäftszweige (§ 265 Abs. 4 HGB)

Mangels mehrerer Geschäftszweige war eine Ergänzung des Jahresabschlusses hinsichtlich einer abweichend vorgeschriebenen Gliederung entbehrlich.

4. Umschreibung der Größenklassen (§ 267 HGB)

Bei der Genossenschaft handelt es sich um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß HGB § 267 Abs. 2.

III. Angaben zur Erläuterung der Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

a) Ausstehende Einlagen auf das Geschäftsguthaben

Die rückständigen fälligen Einzahlungen auf die Geschäftsanteile wurden mit dem Nennbetrag bewertet.

b) Umlaufvermögen

Sonstiges Umlaufvermögen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und aus Eintrittsgeldern sind zum Nennwert bilanziert.

c) Rückstellungen

Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und möglichen Verpflichtungen erforderlich sein wird.

2. Sonstige Angaben (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 – 5 HGB)

Pflichtangaben über die in § 284 Abs. 2 Nr. 2 – 5 bestimmten Umstände sind nicht zu treffen.

3. Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.

IV. Sonstige Pflichtangaben i.S.v. § 285 HGB

1. Verbindlichkeiten (§285 Nr. 1a HGB)

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, die hier anzuführen wären, bestehen nicht.

2. Pfandrechte u.ä. (§ 285 Nr. 1b HGB)

Pfandrechte u.ä. bestehen nicht.

3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 HGB)

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die hier anzuführen wären, bestehen nicht.

4. Belastung des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und des außerordentlichen Ergebnisses durch Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (§ 285 Nr. 6 HGB)

Die im Berichtszeitraum eingetretene Körperschafts- und Gewerbesteuerbelastung beläuft sich auf EUR 345.494,41.

5. Anzahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)

Zum Bilanzstichtag sind keine beschäftigten Arbeitnehmer.

6. Angaben über Beteiligungen mit mehr als dem fünften Teil der Anteile (§ 285 Nr. 11 HGB)

Beteiligungen, die hier anzuführen wären, bestehen nicht.

7. Name und Sitz des Mutterunternehmens (§ 285 Nr. 14 HGB)

Konzernrechtliche Verhältnisse, die zur Angabepflicht des Namens und des Sitzes des Mutterunternehmens führen würden, bestehen nicht.

8. Sonstige Angaben

Die Genossenschaft, mit Sitz in Potsdam, ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Potsdam unter der Registriernummer GnR 425 P eingetragen. Der Tag der ersten Eintragung ist der 12.08.2002 im Genossenschaftsregister des Amtsgerichtes Charlottenburg unter der Registriernummer GnR 595 B.

Das Statut ist errichtet am 12.07.2001, zuletzt geändert am 29.06.2012. Die letzte Änderung vom 29.06.2012 wurde am 21.08.2012 im Handelsregister eingetragen.

Mit Beschluss der Generalversammlung vom 24.06.2016 wurde die Verwendung des Bilanzgewinns 2015 beschlossen, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wurde Entlastung erteilt.

Gemäß § 30 Ziff. 2 der Satzung wurde die gesetzliche Rücklage in 2016 auf der Basis des Jahresüberschusses 2015 um 31.761,45 EUR erhöht.

Der Ausweis der gesetzlichen Rücklage betrifft:

Zuführung 2007

Zuführung 2008

Zuführung 2009

Zuführung 2010

Zuführung 2011

Zuführung 2012

Zuführung 2013

Zuführung 2014

Zuführung 2015

Zuführung 2016

__

Stand 31.12.16

725,97 EUR

1.150,19 EUR

1.407,02 EUR

1.228,70 EUR

4.365,11 EUR

12.481,66 EUR

18.379,55 EUR

15.775,49 EUR

22.187,66 EUR

31.761,45 EUR

________________

109.462,80 EUR.

 

Potsdam, den 30. Juni 2017

Andreas Lechtenfeld (Vorstand), Ilona Klein (Vorstand)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.06.2017

1 Komment

  • Ich glaube, dass bei dem Posten in der Bilanz „immaterielle Wirtschaftsgüter“ das völlig überbewertete Trading-Programm gemeint ist. Um das wird ja auch ein großes Geheimnis gemacht. So schreibt dann auch Held Zenke auf seiner Homepage als Begründung für unbedingtes Einzahlen auch in der Liquidation, bei Ihm heißt das „Buyout“, dass jeder Einzahler dann noch von dem großen zu erwartenden Gewinn bei Verkaufserlös dieser Handelssysteme profitieren kann.
    Ähnliches hatte Bonofa auch angeboten. In der Insolvenz dann kam heraus, dass ein verkauftes Softwarepaket im Wert von mehreren tausend EUR am Ende einen 2-stelligen Wert hatte.
    Natürlich war Bonofa eine andere Liga und Bonofa hat auch mit einer Genossenschaft nix zu tun. Aber der anscheinende Größenwahn über den Wert einer Trading – Software hat dann schon ein G`schmäckle.
    Lässt man nun auf der Aktiva – Seite den Posten weg, oder bewertet den als Erinnerungswert mit 1 EUR, dann kann sich jeder selbst ausrechnen, wie diese Bilanz dann aussieht. Denn das Guthaben (aktiv) und die Verbindlichkeiten (passiv) sind fast identisch.
    Warten wir ab, was Held Zenke dazu zu sagen hat oder sich eben der Liquidator äußert. Es bleibt spannend.
    So Long ……………….

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