Sehr geehrte Damen und Herren,
zuständigkeitshalber wurde mir Ihre EMail vom 5.9. zur Kenntnis gegeben. Es ist richtig, dass die Generalversammlung der AVG eG die Auflösung beschlossen hat. Diese Auflösung erfolgte jedoch nicht aus wirtschaftlichen Gründen. Die Mitglieder haben somit aus heutiger Sicht keine Nachteile und keinen Schaden zu befürchten.
Es ist nicht richtig, dass Mitglieder aufgefordert wurden, „Gelder für die Liquidation einzuzahlen“. Vielmehr handelt es sich ausschließlich um fällige Einzahlungen auf noch nicht voll eingezahlte Geschäftsanteile.
Eine Nachschußpflicht sieht die Satzung der AVG nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
James H. Klein
AR-Vorsitzender
…………… ja, dann sollte sich der James H. Klein mal mit seinem Kumpel Zenke auseinandersetzen, der nämlich genau das schreibt, dass noch schnell Gelder eingezahlt werden sollen. Von fälligen Einzahlungen auf noch nicht voll eingezahlte Geschäftsanteile steht beim Zenke nix. ( siehe meinen vorherigen Artikel ).