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AVG und so weiter – Bundesregierung hat betrügerische Kapitalsammelgenossenschaften im Blick

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Genossenschaften lieben die Bürger, weil die Bevölkerung damit Stabilität, Heimatverbundenheit und Effizienz verbinden. Einkaufsgenossenschaften, Agrargenossenschaften, Raiffeisenkassen und Volksbanken, Wohnungsbaugenossenschaften haben eine besonders guten Ruf.

Noch, kann man sagen.

Genossenschaften als Vehikel für Betrügereien

Genau aus diesem Grunde haben auch so manche clevere Kaufleute die Genossenschaft als Vehikel für unsaubere Geschäfte entdeckt. Das haben aber die Regierung und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht entdeckt und seit einigen Jahren im Blick.

Reines Geldsammeln war und ist unzulässig nach dem Genossenschaftsrecht

Mit der Einhaltung der Förderungszwecke von Wohnungsgenossenschaften befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14254) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13719). Darin heißt es unter anderem, bereits nach geltender Rechtslage sei der Vorstand der Genossenschaft verpflichtet, den genossenschaftlichen Förderzweck einzuhalten. Derzeit würden aufgrund einiger auch durch die Medien bekannt gewordenen Fälle von Genossenschaften, die womöglich keinen zulässigen Förderzweck verfolgen, weitere Gesetzesänderungen geprüft. Genossenschaften, die keine Leistungen für Genossen erbringen, sondern nur Geldeinsammeln und Zahlungen in der Zukunft versprechen, sind schon immer verboten gewesen. Es handelt sich um einen Missbrauch der Genossenschaftsidee. In der Vergangenheit konnten sich allerdings einige Genossenschaften tarnen. Hier soll die Aufsicht gestärkt werden und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht informiert werden.

Der Bundesrat habe hierzu einen Gesetzentwurf eingebracht (BR-Bundestagsdrucksache 244/19), mit dem unter anderem die Information der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über mögliche Verstöße von Genossenschaften gegen das Kapitalanlagegesetzbuch oder gegen das Vermögensanlagengesetz verbessert werden soll. Die Bundesregierung verweist auf ihre Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf (19/11467; diebewertung.de berichtete im Sommer 2019) und ihre Ansicht, dass die darin enthaltenen Vorschläge allein nicht ausreichten, um unseriöse Kapitalanlage-Genossenschaften wirksam zu verhindern. Die Prüfung eigener weitergehende Vorschläge sei derzeit innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.

Einschätzung der Redaktion

Wir raten aufgrund der Marktbeobachtung allen Verbrauchern zur Vorsicht. Genossenschaften sind als Vehikel für unseriöse Geldeinsammelpraktiken zur Zeit in Mode. Wichtig! Maßstäbe für eine Bewertung der Genossenschaft sind nicht Zinsversprechen oder schöne Internetseiten, sondern das Alter einer Genossenschaft sowie dessen Verwurzelung in einer Region oder Idee. Unproblematisch sind deshalb alte Wohnungsbaugenossenschaften und ähnliches. Es droht sowohl eine Rückabwicklungswelle, falls die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sich manche Konstruktionen tiefer anschaut, als auch eine Insolvenzwelle, falls Gelder zweckwidrig verwendet werden. Nach unserer Ansicht ist z.B. die AVG eG in Potsdam ein typischer Fall, bei dem Mißbrauchstatbestände vorliegen. Die Aufsicht ist zur Zeit stark und schwach zugleich: häufig sind Vorstand und Aufsichtsrat verbandelt, die Mitgliedsschaftsrechte der Genossen werden kaum wahrgenommen; zudem suggeriert die Werbung, dass eine strenge staatliche Aufsicht besteht. Das stimmt nicht: der Staat wacht erst gerade auf, nachdem bekanntlich einhundert Jahre Ruhe herrschte.

„Betrüger und Vermittler“ seien gewarnt, nur weil der Staat noch nicht eingegriffen hat, gilt nicht der Grundsatz: es ist wohl alles in Ordnung. Siehe unser Beitrag: Ein Fall für die Bafin.

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