Keine gute Bilanz die man dort aktuell im Unternehmensregister hinterlegt hat, denn es ist eine Bilanz die eien bilanzielle Überschuldung ausweist.
AVW Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Zweiundfünfzigste Objekt KG
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2015 bis zum 30.04.2016
Bilanz
AKTIVA
Euro | Gesamtjahr/Stand Euro |
Euro | Vorjahr Euro |
|
A. Anlagevermögen | ||||
I. Sachanlagen | ||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. Bauten auf fremden Grundstücken | 2.530,57 | 17.416,32 | ||
2.530,57 | 17.416,32 | |||
B. Umlaufvermögen | ||||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
1. Sonstige Vermögensgegenstände | 386,83 | 416,71 | ||
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 682,15 | 75,88 | ||
1.068,98 | 492,59 | |||
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 32.229,85 | 12.713,36 | ||
Summe Aktiva | 35.829,40 | 30.622,27 | ||
PASSIVA |
||||
Euro | Gesamtjahr/Stand Euro |
Euro | Vorjahr Euro |
|
A. Eigenkapital | ||||
I. Kapitalanteile der Kommanditisten | 10.000,00 | 10.000,00 | ||
II. Entnahmen Kommanditisten | -5,71 | -5,71 | ||
III. Verlustvortrag | -22.707,65 | -17.979,72 | ||
IV. Jahresfehlbetrag | -19.516,49 | -4.727,93 | ||
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 32.229,85 | 12.713,36 | ||
0,00 | 0,00 | |||
B. Rückstellungen | ||||
1. Sonstige Rückstellungen | 1.668,00 | 1.623,00 | ||
C. Verbindlichkeiten | ||||
1. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 34.161,40 | 28.999,27 | ||
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 34.161,40 (Vorjahr: EUR 28.999,27) | ||||
Summe Passiva | 35.829,40 | 30.622,27 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2015/16
AVW VERMÖGENSVERWALTUNGS GMBH & CO. 52. OBJEKT KG, HAMBURG
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch.
Das Geschäftsjahr ist der Zeitraum vom 01.05. bis zum 30.04.
Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt, da trotz bilanzieller Überschuldung von einer positiven Fortführungsprognose auszugehen ist. Die Kommanditistin hat den Rangrücktritt hinsichtlich ihrer Forderungen erklärt.
2. Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden
Angaben, die zulässigerweise in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt werden können, sind teilweise im Anhang zu finden.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden maßgebend.
Im Jahresabschluss sind die Bilanzierungsmethoden der §§ 246 ‑ 251 HGB beachtet worden. Es sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen saldiert. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Für erkennbare Einzelrisiken werden
Wertberichtigungen vorgenommen.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
3. Erläuterung zur Bilanz
Allgemein
Die Bilanz ist gemäß § 266 Abs. 1 HGB in Kontoform aufgestellt, wobei die entsprechenden Gliederungsvorschriften beachtet wurden.
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Zusammenhang mit dem Anlagenspiegel dargestellt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert bilanziert.
Eigenkapital
Das Kommanditkapital beträgt EUR 10.000,00. Es ist in Höhe von EUR 5,71 nicht einbezahlt.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von EUR 31.161,40.
4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Unter der Bilanz zu vermerkende Haftungsverhältnisse lagen im Geschäftsjahr 2015/16 nicht vor.
Die Gesellschaft ist keine finanziellen Verpflichtungen aus Mietverträgen eingegangen.
5. Erläuterung der Gewinn‑ und Verlustrechnung
Die Gewinn‑ und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
In dieser Position sind keine periodenfremden Aufwendungen enthalten.
6. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung der Berichtsgesellschaft durch die Komplementärin, die Verwaltung AVW Albrecht Vermögensverwaltungs GmbH, Hamburg, (AG Hamburg HRB 122444, Stammkapital EUR 25.564,59) vertreten durch die Geschäftsführer:
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Dirsko Graf von Pfeil und Klein‑Ellguth, Kaufmann, Hamburg, und |
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Arne Roetger, Kaufmann, Hamburg |
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Frank Albrecht, Kaufmann, Hamburg. |
Anzahl der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtszeitraum keine Arbeitnehmer.
Hamburg, den 12. Mai 2016
gez.
Dirsko von Pfeil
Frank Albrecht
Arne Roetger
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