Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 25. Oktober 2022 gegenüber der Baader Bank AG angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) sicherzustellen. Am selben Tag hat die BaFin zudem zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 KWG gegenüber der Baader Bank Gruppe als auch der Baader Bank AG als Einzelinstitut angeordnet.
Grund für die Maßnahmen ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war.
Die Anordnungen ergehen auf Grundlage des § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG sowie des § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindungmit Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 KWG. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 60b Absatz 1 KWG.
Die Bescheide sind seit dem 29. November 2022 bzw. dem 5. Dezember 2022 bestandskräftig.
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