Baader Bank Aktiengesellschaft
Unterschleißheim
ISIN DE0005088108
WKN 508810
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am
Montag, den 25. Juni 2018, 10:00 Uhr
im
Haus der Bayerischen Wirtschaft
Max-Josef-Straße 5
80333 München
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Baader Bank Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats |
||||||||
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
||||||||
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
||||||||
4. |
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (Standort München), zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. |
||||||||
5. |
Neuwahl des Aufsichtsrats Mit Beendigung der Hauptversammlung am 25. Juni 2018 endet gemäß § 102 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 2 der Satzung der Baader Bank Aktiengesellschaft die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder, sodass eine Neuwahl erforderlich ist. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 der Satzung und § 96 Abs. 1 AktG, § 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG aus vier von der Hauptversammlung und aus zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Arbeitnehmer haben bereits am 16. April 2018 Herrn Ali Cavli und Herrn Thomas Leidel als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer sowie Herrn Robert Bauer und Frau Jacqueline Befeld als deren Ersatzmitglieder nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes mit Wirkung ab Beendigung der am 25. Juni 2018 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder die nachfolgend genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der am 25. Juni 2018 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung zu wählen:
Die Bestellung erfolgt gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Herr Dr. Horst Schiessl hat mitgeteilt, dass er im Falle seiner Wiederwahl erneut für das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden zur Verfügung steht. Herr Prof. Dr. Georg Heni verfügt über die Qualifikation als Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. |
Anmeldung zur Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter Vorlage eines Nachweises für ihre Berechtigung angemeldet haben. Der Nachweis der Berechtigung erfolgt durch eine Bestätigung des Anteilsbesitzes des depotführenden Instituts in Textform in deutscher oder englischer Sprache. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den 4. Juni 2018 (00:00 Uhr MESZ), beziehen. Die Anmeldung muss unter Vorlage des Nachweises für die Berechtigung sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis
Montag, 18. Juni 2018 (24:00 Uhr MESZ)
zugegangen sein, und zwar unter der Anschrift:
Baader Bank Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
F +49 89 8896906-33
baaderbank@better-orange.de
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Etwaige Gegenanträge oder Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft per Post, per Fax oder per E-Mail unter der Anschrift:
Baader Bank Aktiengesellschaft
Frau Susanne Stickler
Legal & Corporate Finance Execution
Weihenstephaner Str. 4
85716 Unterschleißheim
F +49 89 5150-2423
hauptversammlung@baaderbank.de
Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 10. Juni 2018, 24:00 Uhr MESZ, der Gesellschaft zugehen. Vorstehende Ausführungen gelten für Wahlvorschläge entsprechend mit der Maßgabe, dass Wahlvorschläge keiner Begründung bedürfen.
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Sofern Sie nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können Sie Ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.
Unterschleißheim, im Mai 2018
Baader Bank Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Kommentar hinterlassen