Zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hatte die BaFin am 28. Oktober 2021 gegenüber der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH hinsichtlich des von ihr privatrechtlich betriebenen multilateralen Handelssystems für Kryptowerte angeordnet, ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zu schaffen und die allgemeinen Sorgfaltspflichten einzuhalten.
Zur Überwachung der Anordnung bestellte sie einen Sonderbeauftragten. Die Beauftragung ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits beendet.
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