Gestern hatten wir der BaFin die Information zu dem Unternehmen zugearbeitet, bereits heute gibt es einen Warnhinweis auf der BaFin Seite. Das finden wir dann „ist gelebter Verbraucherschutz“! Danke und Prima!
Baerenberg Group kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Baerenberg Group mit dem angeblichen Sitz in Wilen, Schweiz, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Gesellschaft behauptet auf ihrer Homepage www.baerenberg.ch fälschlich, als Finanzdienstleistungsinstitut über eine Erlaubnis nach § 32 KWG zu verfügen.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA führt die Baerenberg Group ebenso in ihrer Warnliste.
Leave a comment