Allgemeines

BAFIN

Teilen

Titelthema ist diesmal die Schwarmfinanzierung, die seit einigen Jahren von sich reden. Sie ist vor allem für Start-ups interessant, die auf diese Weise das benötigte Kapital einwerben. Dank des Kleinanlegerschutzgesetzes vom Sommer 2015 genießen bestimmte Vermögensanlagen, die auf diesem Wege öffentlich angeboten werden, bestimmte regulatorische Erleichterungen. Das BaFinJournal erläutert, welche das sind und was die Anbieter beachten müssen. Zudem berichtet es von ersten Erfahrungen aus der Praxis.

Um junge, innovative Unternehmen geht es auch im Beitrag zum Thema Fintechs. Wiederholt hat sich gezeigt, dass manche von ihnen die aufsichtlichen Regeln, die – aus gutem Grund – für die Finanzbranche gelten, als Bremsklotz empfinden, wenn sie selbst davon betroffen sind. Umso wichtiger ist eine technologie- und innovationsfreundliche Verwaltungspraxis. Das BaFinJournal beschreibt, was die BaFin tut, um die Kommunikation adressatengerecht zu gestalten.

Ebenfalls recht jung ist die europäische Abwicklungsbehörde, die unter der Leitung der früheren BaFin-Präsidentin Dr. Elke König steht. Im Interview spricht sie unter anderem über Abwicklungspläne und die Mindestquoten für bail-in-fähige Verbindlichkeiten, die möglichen Folgen des Brexit und über die Herausforderung, eine Behörde von Grund auf neu aufzubauen. Auch die Abwicklung Zentraler Gegenparteien ist Thema des Interviews.

Diese haben international stark an Bedeutung gewonnen, nicht zuletzt aufgrund der europäischen Marktinfrastrukturverordnung, kurz EMIR. Um sicherzustellen, dass Zentrale Gegenparteien nicht zum Risiko für die Märkte werden, haben die internationalen Standardsetzer bereits vor einigen Jahren entsprechende Prinzipien entwickelt. Ob und wie die Unternehmen diese Prinzipien in ihren Regelwerken und ihrer praktischen Tätigkeit umgesetzt haben, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe.

Ganz neu ist hingegen die gesetzliche Pflicht der deutschen Zahlungsdienstleister, Verbraucher zu unterstützen, wenn diese ihr Konto wechseln möchten: Sie tritt Ende dieser Woche in Kraft. Banken müssen ihren Kunden dann auf Wunsch für den Kontenwechsel ein einheitliches und schnelles Verfahren zur Verfügung stellen. Im BaFinJournal erfahren Sie, wie dieses auszusehen hat.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Das gibt es auch in den USA-Kickback-Rocket Homes wegen illegaler Kickback-Methoden von US-Verbraucherschutzbehörde angeklagt

Die US-amerikanische Verbraucherschutzbehörde Consumer Financial Protection Bureau (CFPB) hat am Montag schwere...

Allgemeines

USA:E-Autos: Zuschlag oder Schlussverkauf? Warum Sie jetzt besser schnell handeln sollten

Also, Freunde der modernen Mobilität, es ist Zeit, sich warm anzuziehen –...

Allgemeines

Immobilienverkäufe der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG: Warum Anleger Geduld haben müssen

Die derzeitige wirtschaftliche Lage auf dem Immobilienmarkt ist schwierig. Die DEGAG Deutsche...

Allgemeines

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Was bedeutet die Einladung zur Gläubigerversammlung für die Anleger der AOC Green Bond Schuldverschreibung?

Interviewer: Frau Bontschev, die Gläubiger der 7,50% Schuldverschreibung 2022/2027 (AOC Green Bond)...