Seabreeze Partners Ltd./Online-Handelsplattform profiassist.io: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel
Die BaFin hat mit Bescheid vom 19. April 2021 gegenüber der Seabreeze Partners Ltd., Dominica, die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen eröffnet auf seiner Handelsplattform profitassist.io Handelskonten für Kunden. Über die Konten sollen Devisen, Aktien, Indizes, Rohstoffe sowie Derivate, insbesondere CFD, gehandelt werden. Die Gesellschaft wird selbst Vertragspartner bei den Handelsaufträgen, die ihre Kunden über die Handelskonten erteilen und bietet zu diesem Zweck selbstgestellte Preise an.
Damit erbringt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c) Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Seabreeze Partners Ltd. nicht und handelt daher unerlaubt.
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EZ2GO Ltd./Online-Handelsplattform capitalfx.co: BaFin untersagt unerlaubt betriebenes Einlagen- und Depotgeschäft, unerlaubt erbrachte Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung
Die BaFin hat mit Bescheid vom 19. April 2021 gegenüber der EZ2GO Ltd., Dominica, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagen- und Depotgeschäfts sowie der unerlaubt erbrachten Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen eröffnet auf seiner Plattform capitalfx.co Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit Rohstoffen („commodities“), Indizes, Aktien sowie Forex- und CFD-Produkten abgewickelt werden. In diesem Zusammenhang schließt die Gesellschaft Verträge mit ihren Kunden ab, in denen Verluste ausgeschlossen werden. Aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Terms & Conditions“; AGB) geht hervor, dass die von den Kunden angeschafften Finanzinstrumente von der EZ2GO Ltd. verwahrt und verwaltet werden. Den AGB ist ebenfalls zu entnehmen, dass die Gesellschaft Handelsaufträge als Vertreter („agent“) des Kunden abschließt. Zudem trifft das Unternehmen ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Handelskonten.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), das Depotgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 KWG und erbringt die Abschlussvermittlung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 2 KWG sowie die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die EZ2GO Ltd. nicht und handelt daher unerlaubt.
Der BaFin vorliegenden Unterlagen zufolge verfügt das Unternehmen auch über einen Geschäftssitz im Vereinigten Königreich. Bereits am 8. Februar 2021 hat die BaFin auf ihrer Internetseite darauf hingewiesen, dass Dokumente mit dem Logo der BaFin, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA und der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FCA, die von der Handelsplattform capitalfx.co verwendet werden, Fälschungen sind.
Der BaFin liegen nunmehr darüber hinaus ein gefälschtes Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern und ein gefälschtes Steuerformular vor, das u. a. erneut das Logo der ESMA aufweist. Aus weiteren Unterlagen geht hervor, dass die Verantwortlichen der Handelsplattform capitalfx.co gegenüber Anlegern teilweise unter der Firma Aegion Group LTD aufgetreten sind. Derzeit verfügt die BaFin über keine Hinweise, dass tatsächlich eine Verbindung zu dem US-amerikanischen Unternehmen Aegion Corporation vorliegt.
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