Die BaFin hat ihre Warnung vom 7. Februar 2022 aktualisiert, in der sie über die Risiken informiert, die mit Anlagen in Kryptowerten verbunden sind.
In der Warnung weist die BaFin nun darauf hin, dass Kryptowerte nicht dem Schutz der Einlagensicherung unterfallen und in aller Regel auch der Schutz der Anlegerentschädigung nicht greift. Die Stellung des Kunden richtet sich nach dem Insolvenzrecht und hängt mithin davon ab, ob nach der Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Verwahrer und dem Kunden ein Aussonderungsrecht besteht.
Kommentar hinterlassen