Home Allgemeines BaFin antwortet uns auf Presseanfrage zum Thema Vermittler 34f und KWG
Allgemeines

BaFin antwortet uns auf Presseanfrage zum Thema Vermittler 34f und KWG

Share
Share

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Presseanfrage, die mir Frau Dr. Reimer weitergeleitet hat. Ihre Information ist so nicht zutreffend. Es geht es nicht um Absichten der BaFin, eine Erlaubnispflicht einzuführen, sondern um die Frage, ob Vermittler für die Vermittlung von Fonds eine Ausnahme von der grundsätzlich bestehenden Erlaubnispflicht nutzen können, wenn deren Kapitalverwaltungsgesellschaften über keine Erlaubnis der BaFin verfügen, sondern lediglich bei ihr registriert sind. Konkret geht es um den Ausnahmetatbestand nach § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG.

Nach dem klaren Wortlaut des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG können sich Anlagevermittler, die Anteile an Investmentvermögen vertreiben, die von nach § 44 KAGB registrierten AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften verwaltet werden, nicht auf die Bereichsausnahme berufen. Danach bedürfen sie mithin einer Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG und können nicht aufgrund der gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 34f GewO tätig werden.

Auch die amtlichen Materialien geben keinen Raum für eine anderweitige Norminterpretation. Die Gesetzesbegründung zur Änderung des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG im Zusammenhang mit der Umsetzung der AIFM-Richtlinie führt aus: „Die Bereichsausnahme erfasst sowohl Publikumsinvestmentvermögen als auch Spezial-AIF. Wie bisher fallen jedoch Hedgefonds nicht unter die Ausnahmeregelung, da diese besonders risikoreich sind. Schließlich hat auch der bisherige Grund für die Bereichsausnahme, dass die Gesellschaft, an die die Vermittlung erfolgt, bereits selbst der Aufsicht unterliegt, weiterhin Bestand. Eine weitergehende Beaufsichtigung der ausschließlich die Aufträge weiterleitenden Unternehmen nach dem Kreditwesengesetz ist daher nicht erforderlich.“ (vgl. BT-Drs. 17/12294, S. 315).

Mailantwort Ende

Das war unser Artikel zur Presseanfrage

https://www.diebewertung.de/wp-admin/post.php?post=165362&action=edit

Share
Written by
Die Redaktion -

Mitarbeiter der Redaktion sind kompetente Kollegen die seit 20 Jahren oder länger in der Branche sind. Wir verdienen kein Geld mit Anlegerschutz oder Ratings. Wir gehen unserem Beruf mit viel Freude nach, wissen aber auch das jede schlechte Nachricht in der Branche, ein Verkaufshindernis für uns ist. Helfen Sie uns schlechte Nachrichten zu vermeiden.Informieren Sie uns, wenn Sie etwas Neues und Wichtiges aus unserer Branche hören. Es sollte nachprüfbar sein für uns (Quellenangabe wenn möglich). Vielen Dank Die Redaktion

Leave a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Related Articles
Allgemeines

ELARIS AG Aktienkursabsturz

Das zum Beginn einer neuen Woche, da kann man sich sicherlich einen...

Allgemeines

BaFin ermittelt gegen Capital Impact Corp. wegen unerlaubtem Angebot von Zazoon-Aktien

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Anlegerinnen und Anleger vor Angeboten der...

Allgemeines

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Verein zur Qualitätskontrolle am Bau e.V. angeordnet

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des „Verein zur Qualitätskontrolle am Bau e.V.“,...