Die Finanzaufsicht BaFin begrüßt die Berichte zum Greenwashing, die die Europäischen Aufsichtsbehörden der Europäischen Kommission am 31. Mai 2023 vorgelegt haben.
Greenwashing spielt in der Aufsicht und in der öffentlichen Wahrnehmung eine immer größere Rolle. Die Europäische Kommission hatte daher ein Konsultationsersuchen an die drei Europäischen Aufsichtsbehörden gerichtet und bis Ende Mai 2023 zunächst um Zwischenberichte gebeten. Neben der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sind dies die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Die finalen Berichte sollen bis zum 31. Mai 2024 vorgelegt werden.
Die Kommission will sich auf diesem Weg vor allem die praktischen Erfahrungen der in ESMA, EBA und EIOPA vertretenen nationalen Aufsichtsbehörden zunutze machen. Dazu zählt auch die BaFin, die an allen drei Zwischenberichten mitgewirkt hat. Das Sustainability Standing Committee der ESMA, das den Bericht der ESMA erarbeitet hat, wird von Dr. Thorsten Pötzsch geleitet, dem Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht bei der BaFin.
Auch die BaFin hat sich das Thema Sustainable Finance und die Bekämpfung von Greenwashing, also irreführende Aussagen über Nachhaltigkeitsprofile oder –ziele, als eines ihrer zehn Mittelfristziele auf die Agenda gesetzt.
Zentrale Aussagen des Zwischenberichts
Da eine offizielle Definition des Begriffs „Greenwashing“ bislang nicht existiert, begrüßt es die BaFin ausdrücklich, dass die Zwischenberichte ein gemeinsam entwickeltes erstes Begriffsverständnis und eine Kategorisierung von Greenwashing-Fallgruppen enthalten.
Von Greenwashing spricht man in der Regel, wenn Finanzprodukte oder Unternehmen als nachhaltiger dargestellt werden, als dies den tatsächlichen Umständen entspricht. Ziel der BaFin ist es, eine irreführende Vermarktung zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu vermeiden. Neben den Ergebnissen der öffentlichen Konsultation, unter anderem zu konkreten Greenwashing-Verdachtsfällen (call for evidence), enthalten die Zwischenberichte auch die Auswertung einer Umfrage zu Greenwashing-Risiken sowie vorläufige Vorschläge für Verbesserungen oder Überarbeitungen des regulatorischen Rahmenwerkes.
Greenwashing kommt im gesamten ESG-Spektrum vor (Environmental, Social, Governance), betrifft also Umwelt- und soziale Aspekte und die Unternehmensführung. Aus Greenwashing oder dem Verdacht auf Greenwashing können sich finanzielle Risiken für Unternehmen, den Finanzmarkt und für Anlegerinnen und Anleger ergeben.
Verlässliche Daten und IT-Systeme spielen in der Bereitstellung von ESG-Informationen und in der laufenden Aufsicht eine große Rolle. Die Europäischen Aufsichtsbehörden schlagen in ihren Zwischenberichten vor, die Transparenz von ESG-Informationen zu steigern. Aus Sicht der BaFin ist Transparenz bei einem so komplexen Thema wie Nachhaltigkeit wesentlich. Denn nur, wenn institutionelle Investoren und private Anlegerinnen und Anleger über verständliche und aussagekräftige Informationen verfügen, können sie entscheiden, ob die als nachhaltig gekennzeichneten Investitionen ihrem individuellen Verständnis von Nachhaltigkeit entsprechen.
Zudem müssen die Benennung und das Labelling von Finanzinstrumenten klaren Regularien unterliegen. Das regulatorische Rahmenwerk weist aktuell noch Lücken auf. ESMA, EBA und EIOPA fordern deshalb, die bisherige Regulierung auf Konsistenz zu prüfen.
Wichtig sei auch, dass sowohl Markteilnehmer und Aufsichtsbehörden ihre Expertise auf dem Gebiet Sustainable Finance weiter ausbauen. Die BaFin hat dazu das Zentrum Sustainable Finance eingerichtet.
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