Bekanntmachung zur Deutsche Bank AG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Deutsche Bank AG mit rechtskräftigem Bescheid vom 29. Dezember 2023 auf Grundlage des § 51 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) in Verbindung mit § 25h Absatz 5 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Datenverarbeitungssysteme zur Überwachung von Transaktionen angeordnet.
Das Mandat des mit Bescheid vom 21. September 2018 bestellten Sonderbeauftragten gemäß § 45c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 6 KWG wurde verlängert.
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