Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 20. Dezember 2022 für die Abwicklung des durch Herrn Adrián Cordón, Hamburg, unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts eine Abwicklerin bestellt.
Herr Cordón hatte Gelder des Publikums mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlbarkeit entgegengenommen, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit betreibt er das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die BaFin hatte Herrn Cordón mit Bescheid vom 22. April 2021 die sofortige Einstellung und die unverzügliche Abwicklung des von ihm unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben. Der Bescheid ist bestandskräftig.
Zur Abwicklerin hat die BaFin
Frau Rechtsanwältin
Dr. Susanne Riedemann
c/o Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte
Neuer Wall 25/Schleusenbrücke 1
20354 Hamburg
bestellt.
Die Abwicklerin ist zum Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Herrn Cordón berechtigt, wenn sie die Voraussetzungen hierfür feststellt.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
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