Startseite Vorsicht BAFIN BaFin bestellt Sonderbeauftragten mit Geschäftsleiterbefugnis
BAFIN

BaFin bestellt Sonderbeauftragten mit Geschäftsleiterbefugnis

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin hat bei einem ihrer Aufsicht unterstehenden Institut am 12. November 2021 einen Sonderbeauftragten mit Geschäftsleiterbefugnis gemäß § 45c Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Kreditwesengesetz (KWG) bestellt. Dem Sonderbeauftragten wurden die sämtlichen Aufgaben und Befugnisse eines der Geschäftsleiter übertragen.

Grund hierfür waren insbesondere Verstöße gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFIN

BaFin warnt vor dubiosen Angeboten auf safetrades.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt ausdrücklich vor Finanzangeboten auf der Website...

BAFIN

Warnung der BaFin: Unautorisiertes Angebot von Zazoon-Aktien durch Capital Impact Corp.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt eine dringende Warnung vor den Aktivitäten...

BAFIN

BaFin ermittelt gegen Spar Global: Warnung vor unerlaubten Finanzangeboten auf spar-global.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Aktivitäten des Unternehmens Spar...

BAFIN

BaFin warnt vor der Website guru4invest.io: Unerlaubte Finanzdienstleistungen im Fokus

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine offizielle Warnung vor der Website...