Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bei einer umfassenden Prüfung den Einzelabschluss der Deutsche Konsum REIT-AG zum Stichtag 30. September 2021 als fehlerhaft eingestuft. Der Jahresabschluss, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wurde, weist gleich mehrere Unstimmigkeiten auf, die nun korrigiert werden müssen.
Zwei zentrale Fehler wurden identifiziert: Zum einen verwendete die Deutsche Konsum REIT-AG eine ungeeignete Bewertungsmethode zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der in der Bilanz aufgeführten Darlehen. Dadurch wurde das Marktzinsumfeld zum Bilanzstichtag nicht korrekt berücksichtigt, was zu einer fehlerhaften Darstellung der Vermögenswerte führte.
Zum anderen unterließ es die Gesellschaft, im Anhang darauf hinzuweisen, dass ein Darlehen an die Muttergesellschaft nicht durch Sicherheiten abgesichert war. Dies bedeutet, dass für die Adressaten des Abschlusses nicht erkennbar war, dass bei einer Zahlungsunfähigkeit der Muttergesellschaft ein vollständiger Darlehensausfall gedroht hätte. Diese fehlende Transparenz stellte ein erhebliches Risiko dar, das den Kapitalmarkt potenziell in die Irre führte.
BaFin: Überwachung kapitalmarktorientierter Unternehmen
Seit dem 1. Januar 2022 ist die BaFin allein für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen verantwortlich. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Durch die Veröffentlichung der festgestellten Fehler gemäß § 109 Absatz 2 WpHG soll der Kapitalmarkt über die Verstöße in der Rechnungslegung informiert und das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger geschützt werden.
Die BaFin betonte, dass solche Veröffentlichungen wichtig sind, um die Transparenz und Verlässlichkeit der Finanzberichte kapitalmarktorientierter Unternehmen zu stärken und den Kapitalmarkt vor möglichen Fehlinformationen zu bewahren.
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