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BaFin droht ZhongDe Waste Technology AG mit Zwangsgeldern

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Die Finanzaufsicht BaFin hat der ZhongDe Waste Technology AG am 10. Juli 2024 angeordnet, die Finanzberichterstattungspflichten gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zu erfüllen. Sollte das Unternehmen dieser Anordnung nicht nachkommen, droht die BaFin Zwangsgelder in Höhe von 55.000 Euro an.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht rechtskräftig.

Hintergrund: Finanzberichterstattungspflichten

Unternehmen wie die ZhongDe Waste Technology AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen für den Abschluss jedes Geschäftsjahres Jahresfinanzinformationen erstellen. Diese Informationen müssen spätestens vier Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Vor der Veröffentlichung müssen die Unternehmen die Öffentlichkeit und die BaFin durch eine Hinweisbekanntmachung informieren, ab wann und auf welcher Website die Informationen verfügbar sind.

Die ZhongDe Waste Technology AG hat gegen diese Pflichten verstoßen, da sie keine Hinweisbekanntmachung zu den Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht hat.

Die Bekanntmachung der BaFin basiert auf § 124 WpHG und ist gesetzlich vorgeschrieben.

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