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BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website x-aia.com wegen unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen

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BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website x-aia.com wegen unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website x-aia.com. Dort sollen Verbraucherinnen und Verbraucher angeblich mit Aktien, Anleihen, Währungen, Rohstoffen und Kryptowerten handeln können. Die Betreiber täuschen potentielle Interessenten mit der Behauptung, sie hätten eine Zulassung der BaFin. Dies ist nicht der Fall.

Als Betreiber der Website wird die X-AIA Investment UG mit angeblichem Unternehmenssitz in Frankfurt am Main angegeben. Hier liegt ein Identitätsdiebstahl vor. Opfer ist die XAIA Investment GmbH. Sie bietet mit Erlaubnis der BaFin Finanzdienstleistungen an und steht in keiner Verbindung zu der Website x-aia.com.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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