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BaFin ermittelt gegen Betreiberin der Website lblv.com

kpuljek (CC0), Pixabay
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Die Finanzaufsicht BaFin hat den Verdacht, dass die Betreiberin der Website lblv.com, die LBLV Ltd., Verbraucherinnen und Verbrauchern unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) hat sie dazu nicht. Auf der beschriebenen Website lassen sich keine Hinweise auf den Geschäftssitz bzw. die Geschäftsadresse der LBLV Ltd. finden. Ein Impressum ist nicht vorhanden. Das Unternehmen behauptet zudem, lizensiert zu sein. Dies trifft nicht zu.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Zum Hintergrund:

Anbieter von Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen dazu eine Erlaubnis der BaFin nach dem KWG bzw. WpIG. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

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